Haftunterbrechung verlängert: Krebskranker Alfons Schuhbeck bleibt weiterhin auf freiem Fuß

Haftunterbrechung verlängertKrebskranker Alfons Schuhbeck bleibt weiterhin auf freiem Fuß
06.11.2026, 11:45 Uhr

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck ist so krank, dass die Justiz ihn auch weiterhin von der Haft verschont - und zwar noch lange.
Der frühere Star-Koch Alfons Schuhbeck muss vorerst nicht ins Gefängnis zurückkehren. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mitteilte, wird die Unterbrechung seiner Haftstrafe bis mindestens zum 5. Mai 2027 verlängert. Das berichtet unter anderem der Bayerische Rundfunk (BR). Grund dafür ist der Gesundheitszustand des an Krebs erkrankten früheren Gastronomen.
Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter medizinischer Sachverständiger habe in einem neuen Gutachten festgestellt, dass Schuhbeck "zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist". Die Haftunterbrechung werde deshalb in jederzeit widerruflicher Weise verlängert. Im Mai kommenden Jahres soll erneut geprüft werden, ob der 77-Jährige seine Strafe fortsetzen kann.
Bereits seit Februar 2025 ist Schuhbecks Haft aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen. Im April 2026 hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbrechung zunächst bis mindestens Anfang September verlängert. Schon damals war ein Sachverständiger zu dem Schluss gekommen, dass eine Strafvollstreckung selbst in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenabteilung nicht möglich sei.
Schuhbecks Krebs ist "fortschreitend"
Im Juni 2025 war im Zuge eines Gerichtsprozesses bekannt geworden, dass Schuhbeck an einer schweren Krebserkrankung leidet. Sein Anwalt bezeichnete die Krankheit damals als "nicht heilbar, fortschreitend". Trotz einer Operation konnte der Tumor nicht vollständig entfernt werden. Der ehemalige Fernsehkoch benötigt weiterhin medizinische Betreuung außerhalb des Gefängnisses.
Im Juli 2025 hatte das Landgericht München I Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrugs und vorsätzlichen Bankrotts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Darin wurde auch seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einbezogen. Seine Haftstrafe ist weiterhin nicht aufgehoben, sondern lediglich unterbrochen.
Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht - Restaurants, Gewürzladen und Partyservice - finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft, seine Gläubiger forderten im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.
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