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Tuesday, October 13, 2026

Die Paketsteuer in Österreich wankt

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„Die nationale Paketsteuer ist ein Murks”, meint Beate Meinl-Reisinger, Österreichs Außenministerin und Vorsitzende der liberalen Partei NEOS. Die Ministerin fordert die Rücknahme der am 1. Oktober in Kraft getretenen Paketsteuer von 2,40 Euro pro Online-Bestellung. „Verantwortung übernehmen heißt auch, zu korrigieren, was nicht funktioniert", argumentiert sie. Auch von der größten Regierungspartei ÖVP gibt es kritische Stimmen, allen voran von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Hinzu kommen juristische Angriffe auf die österreichische Paketsteuer.

Sie ist im Detail kompliziert und betrifft Fernabsatzbestellungen durch Verbraucher und andere nicht Vorsteuerabzugsberechtigte bei Webshops, die im vorangegangenen Jahr mehr als 100 Millionen Euro mit Fernabsatz in Österreich umgesetzt haben. Soweit bekannt, betrifft dies zunächst Aliexpress, Amazon.com, Apple, Best Secret, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Otto, Shein, Shop-Apotheke, Temu, Universal, XXXLutz und Zalando. Im Jänner dürfte Refurbed, ein österreichischer Marktplatz für aufgearbeitete Gebrauchtware, hinzukommen. Betroffen sind auch tausende kleinere Händler, die ihre Waren über diese Webshops feilbieten.

Die Webshops können sich aussuchen, ob sie die zwei Euro Paketsteuer pro Paket oder pro Bestellung abliefern. Letzteres ist der Regelfall, weshalb die Steuer eigentlich Bestellsteuer heißen sollte. Und in der Regel werden die Kosten auf die Kunden abgewälzt, so dass zu den zwei Euro noch 40 Cent Umsatzsteuer hinzukommen. Es gibt diverse Ausnahmen; beispielsweise befreit Abholung in einer unter der Marke des Händlers auftretenden Einrichtung von der Steuer (neudeutsch „Click & Collect”).

Zu den offiziellen Zielen der Steuer zählen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sowie Unterstützung für den stationären Handel. Der österreichische Handelsverband ist dennoch gegen die Steuer. Er berichtet von ersten negativen Effekten: Verbraucher würden nun größere Online-Bestellungen tätigen, um die 2,40 Euro auf möglichst viele Produkte umzulegen, und folglich noch weniger vor Ort kaufen. Für umfassende Daten dazu ist es allerdings noch zu früh.

Der Verband hält die Steuer sowieso für rechtswidrig und hat unter Berufung auf EU-Recht Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Der Versandhändler Otto hat angekündigt, die Steuerbescheide zu bekämpfen, um die Rechtmäßigkeit der Steuer gerichtlich prüfen zu lassen, schließlich sind schon bei der öffentlichen Begutachtung der Regierungsvorlage europa- und verfassungsrechtliche Zweifel aufgekommen.

Zalando beschwert sich direkt beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH), hält seine juristischen Argumente aber selbst auf Nachfrage geheim. Das lässt den Verdacht aufkeimen, dass der Schritt mehr Public Relations dient als juristischer Erkenntnis. Zwar hat Zalando in der Begutachtung kurz auf den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit des österreichischen Verfassungsrechts verwiesen und erklärt, es sehe für die Benachteiligung der Vertriebsform E-Commerce sowie die Steuerpflicht retournierter Bestellungen keine sachliche Rechtfertigung.

Doch selbst wenn das so sein sollte, hilft das Zalando beim VfGH zunächst nicht. Denn direkte Beschwerden gegen Rechtsnormen („Individualbeschwerden”) sind, ohne vorangegangene Gerichtsverfahren, nur in engen Grenzen zulässig: Die Normen müssen die Rechtssphäre des Antragsteller aktuell und unmittelbar beeinträchtigen, was hier nicht gegeben scheint, da Zalando ja erst eine Steuererklärung einreichen und einen bekämpfbaren Steuerbescheid erwirken muss. Außerdem hat Zalando den Antrag nach eigenen Angaben schon im August gestellt, als die Steuer noch gar nicht in Kraft war, was Individualbeschwerden in der Regel ausschließt.

Zusätzlich darf dem Antragsteller kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr offen stehen. Das wäre vielleicht gegeben, drohte Zalando durch die Vorfinanzierung der Steuer bis zum Abschluss des normalen Rechtsweges der Bankrott; dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Frühestens im Dezember wird der VfGH verlautbaren, ob er den Individualantrag Zalandos annimmt. Die meisten Individualanträge scheitern schon an der Zulassung.

Größere Chancen hat die Beschwerde des Handelsverbandes, der die EU-Kommission auffordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich zu eröffnen. Nicht zufällig hat die österreichische Richtervereinigung schon vor Verabschiedung der Paketsteuer eine Notifikation des Gesetzes bei der EU-Kommission angeraten. Die heise online vorliegende Beschwerde des Handelsverbandes stützt sich auf drei Bestimmungen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

  • Artikel 100 AEUV untersagt steuerliche Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedsstaaten. Zwar ist die Paketsteuer auf den ersten Blick herkunftsneutral. In der Praxis würden jedoch vorwiegend Produkte verteuert, die typischerweise importiert werden, führt der Handelsverband aus. Einheimische Händler hätten Möglichkeiten, die Paketsteuer zu vermeiden, beispielsweise durch Click & Collect, die andere Anbieter nicht haben. Insgesamt diskriminiere die Paketsteuer Anbieter aus anderen EU-Ländern, was unzulässig sei.
  • Artikel 34 soll den freien Warenverkehr im Binnenmarkt garantieren. Inländische Händler können die Paketsteuer dadurch vermeiden, dass sie mehr über Läden verkaufen, was Händlern aus anderen EU-Staaten selten möglich ist. Daher belaste die Paketsteuer den freien Warenverkehr ungebührlich, zumal keiner der Ausnahmetatbestände gegeben sei.
  • Schließlich verweist der Handelsverband auch noch auf die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 56 AEUV. Der Europäische Gerichtshof lege Einschränkungen weit aus: Verboten seien nicht nur die Verhinderung grenzüberschreitender Dienstleistungen, sondern auch Maßnahmen, die das weniger attraktiv machen. Fernabsatz erfordere Dienstleistungen, darunter Logistik und Webshops. Händler anderer EU-Staaten seien für Verkäufe an österreichische Verbraucher auf solche Dienstleistungen angewiesen. Die Paketsteuer mache es weniger attraktiv, diese Dienstleistungen anzubieten, daher verstoße sie gegen die Dienstleistungsfreiheit. Eine Reaktion der EU-Kommission ist noch nicht bekannt.

Die Paketsteuer ist in erster Linie ein Anliegen der mittleren Regierungspartei SPÖ, die in einer Führungskrise steckt, aber den Finanzminister stellt. Die Einnahmen von erwarteten 280 Millionen Euro jährlich sollen einen Teil der jüngst erfolgten Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel gegenfinanzieren. Über die realen Auswirkungen beider Maßnahmen scheiden sich die Geister.

Das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium hat das Paketsteuergesetz schon im Vorfeld kritisiert. Dennoch haben die ÖVP-Parlamentsabgeordeten dafür gestimmt. Der Wirtschaftsminister gibt sich koalitionstreu, dürfte aber auf Rüffel durch Gerichte oder die EU-Kommission hoffen, um die Paketsteuer wieder loszuwerden. Sein Parteichef, Bundeskanzler Christian Stocker, ist offen für „alternative Finanzierungsvorschläge” – auf die Paketsteuer kommt es ihm nicht an, auf die 280 Millionen Euro schon.

Die Ablehnung der Paketsteuer ist breit. Opposition und Handelslobby sind sowieso dagegen, und nun auch die kleinste Regierungspartei NEOS. Die Landarbeiterkammer kritisiert die regressiven Auswirkungen auf den ländlichen Raum und sieht in der Paketsteuer einen Anreiz, mehr Auto zu fahren. Die Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung argumentiert mit der besonderen Bedeutung von Lieferungen für diese Gruppe.

Nicht zuletzt weist das Gesetz mehrere legistische Mängel auf, und die offiziellen Erläuterungen finden nicht immer Deckung im Gesetzestext. Widersprüche in sich könnten ebenfalls zu Aufhebung durch den VfGH führen, wenn der Instanzenzug einmal durchlaufen ist. Ob der notwendig ist, liegt an den österreichischen Regierungsparteien. Die EU-Kommission könnte ihnen Beine machen.

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Die Paketsteuer in Österreich wankt — KioskNews