Bundesgerichtshof bestätigt: Preiserhöhung bei Amazon Prime unwirksam

Im September 2022 hat Amazon.com einseitig die Tarife für bestehende Prime-Abonnements in Deutschland und Österreich erhöht. Zumindest in Deutschland war die Preiserhöhung gegenüber Verbrauchern rechtlich unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in letzter Instanz entschieden (Az. III ZR 205/25). Grund ist, dass der zugrundeliegende Abschnitt in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so verwirrend war, dass er gegenüber Verbrauchern nicht angewandt werden kann.
Damit bestätigt BGH gleichartige Urteile erster und zweiter Instanz (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-20 U 19/25), erstritten von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Laut einer Pressemitteilung des BGH sind die „beanstandeten Regelungen jedenfalls deshalb unwirksam, weil ihnen ... nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist, welche Rechte dem (Verbraucher) im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung” zustehen.
Denn die Klauseln könnten so interpretiert werden, dass der von einer Abonnementverteuerung betroffene Kunde die Verteuerung einfach ablehnen kann, wonach Amazon keinen höheren Preis verrechnen dürfe, das Prime-Abo aber kündigen könnte; oder dass der Kunde die Preiserhöhung nicht verhindern kann, außer durch seinerseitige Kündigung des Abonnements. Letzteres hat Amazon versucht, durchzusetzen. Nun darf es die entsprechenden AGB-Klauseln gemäß Paragraph 307 (1) BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht mehr anwenden, hat sie inzwischen aber sowieso geändert.
Sammelklage auf Rückzahlung
heise online hat Amazon gefragt, ob es betroffenen Kunden die zu Unrecht eingehobenen Abonnementgebühren proaktiv rückerstatten wird, ob sie einzeln Anträge stellen müssen. Der Konzern könnte es auch auf die laufende Sammelklage der Verbraucherschutzzentrale NRW ankommen lassen, zu der sich bereits eine sechsstellige Zahl Deutscher angemeldet hat. Die Anmeldung ist noch möglich, auf Wunsch auch gemeinsam mit Anmeldungen zu Sammelklagen gegen Apple, Netflix und Sky wegen deren einseitigen Preiserhöhungen.
In Österreich hat Amazon es nicht auf Gerichtsurteile ankommen lassen. Nach einer Klage der dortigen Bundesarbeiterkammer (AK) war der Online-Händler zu einem Vergleich bereit. Auf Antrag betroffener Kunden zahlte Amazon die Differenz zurück, je nach Dauer und Art des Prime-Abos bis 36,50 Euro. Die im Vergleich gewährte Frist für solche Anträge ist inzwischen abgelaufen. Wer sie verpasst hat, kann es immer noch probieren. Weigert sich Amazon, bleibt der Klageweg.
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