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Tuesday, September 29, 2026

Korrektur der Antwort: Schanzenbuchladen rehabilitiert

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Das Bundesinnenministerium revidiert seine Aussagen zum Hamburger Schanzenbuchladen. Der Buchladen kann jetzt wieder Fördergeld bekommen.

Andreas Speit

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat eine Sperre für Bundesmittel aufgehoben, aufgrund derer die Hamburger „Buchhandlung im Schanzenviertel“ keine weiteren Gelder mehr erhalten sollte.

Vorausgegangen war eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag, in der diese wissen wollte, ob der Bundesregierung Verbindungen des Kollektivs zur linksextremistischen Szene bekannt seien. Das Ministerium hatte unter Berufung auf Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz geantwortet, dass die Buchhandlung keine Bundesmittel mehr bekommen werde.

Die Korrektur sei „ein schöner Erfolg“, sagt ein Mitglied des Be­trei­be­r:in­nen­kol­lek­tivs der taz. Eine offizielle Mitteilung dazu hat das Kollektiv vom Ministerium jedoch nicht erhalten. Erst ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) brachte die Änderung ans Licht.

Aus den internen Dokumenten sei jedoch nicht genau nachzuvollziehen, „wer wann welche Formulierung schrieb“, sagt jenes Mitglied des Kollektivs, das den Antrag gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Carsten Gericke gestellt hat. In der fast zehn Zentimeter dicken Akte, die die taz einsehen konnte, sind vier Seiten vollständig geschwärzt und immer wieder auch einzelne Passagen. Das Betreiberkollektiv wolle nun herausfinden, „wer die erste Antwort verantwortet“, sagt Rechtsanwalt Gericke der taz.

Hinweise auf V-Leute und sensibles Quellenmaterial

Hervor geht aus den Dokumenten, dass das BMI bei verschiedenen Behörden nicht nur die materielle Förderung der Buchhandlung abgefragt hatte, sondern auch deren politischen Kontakte. Zwei Aktenseiten füllt allein die Auflistung jener Ministerien, an die sich das BMI mit „Zulieferungsbitten“ gewandt hatte.

Neben den Behördenverweisen steht immer wieder der Vermerk: „Teilausgabe. Schwärzung gem. § 3 Nr. 2 IFG“. Die Weitergabe dieser Informationen sei unzulässig, da sie die „öffentliche Sicherheit gefährden“ könnte.

Die Schanzenbuchhandlung hatte im April durch eine Bundestagsdrucksache erfahren, dass sie vom Bund kein Geld mehr erhalten soll. Wie die taz zuerst berichtete, wollte der AfD-Abgeordnete Martin Hess wissen, welche Fördermittel die Buchhandlung erhalten habe und ob der Bundesregierung bekannt sei, dass das Kollektiv „mit hoher Wahrscheinlichkeit enge Verbindungen zur linksextremistischen Szene“ habe.

Der parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries (CDU) hatte in seiner Antwort staatliche Preisgelder und Coronahilfen aufgelistet und im letzten Absatz versichert, dass wegen „vorliegender Erkenntnisse“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz „keine weiteren Bundesmittel“ mehr fließen würden.

Dieser Satz wurde nun korrigiert, wie sich im Zuge der Akteneinsicht herausstellte: In der neuen Fassung heißt es lediglich, dem Verfassungsschutz seien „die fragegegenständlichen Bezüge zur linksextremistischen Szene bekannt“. In der Parlamentsdatenbank des Bundestages ist allerdings weiterhin die alte Fassung abrufbar.

Im März war bekannt geworden, dass Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer mit dem Verweis auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“, deren Inhalte ihm nicht bekannt seien, drei von der unabhängigen Jury ausgezeichnete Buchhandlungen von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis streichen ließ: die Buchhandlungen „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen. Die Buchhandlungen klagen gegen den Ausschluss vom Buchhandlungspreis.

Bereits Ende April hatte das Berliner Verwaltungsgericht es Weimer untersagt, die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war eine entsprechende Äußerung vom Kulturstaatsminister in der Zeit.

In einem Viertel, das sich rasant verändert, behauptet sich die Buchhandlung mit ihrem ausgewählten und engagierten Sortiment

Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD) tritt Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer (parteilos) entgegen

Fraglich ist weiterhin, warum Weimer sich überhaupt in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingemischt hat. In der Buchhandlung im Schanzenviertel vermutet man, erst die AfD-Anfrage könnte ihn auf die Idee gebracht haben.

Auf die Spekulation des Kollektivs geht Weimers Pressereferent auf Nachfrage der taz nicht ein. Er schreibt aber, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien habe „zu der ‚Buchhandlung im Schanzenviertel‘ keine Abfrage“ an das Bundesinnenministerium oder das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtet. Man habe „auch keine Entscheidung über die Ausreichung etwaiger zukünftiger Förderungen oder Preisgelder an diese Buchhandlung getroffen“, bestätigt er noch mal den aktuellen Stand, wie er in den Akten dokumentiert ist.

Die Schanzenbuchhandlung hatte den mit 7.000 Euro dotierten Preis in vorhergehenden Jahren dreimal erhalten. Anfang September wurde sie im Rahmen der Langen Nacht der Literatur von der Hamburger Kulturbehörde mit dem Hamburger Buchhandlungspreis ausgezeichnet und erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro.

Die Preisverleihung wirkt wie eine Replik auf das Eingreifen Weimers. In der Begründung der Behörde heißt es: „Eine Buchhandlung mit Haltung und dezidierter Meinung. In einem Viertel, das sich rasant verändert, behauptet sich die Buchhandlung mit ihrem ausgewählten und engagierten Sortiment.“ Zuvor hatte Kultursenator Carsten Brosda (SPD) demonstrativ ein Buch im Schanzenbuchlanden gekauft: „Mit dir, da möchte ich im Himmel Kaffee trinken“ von Sarah Lorenz.

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