Hunderte Franken für ein Abo, das du nie abgeschlossen hast

- Über hundert Personen erhalten Rechnungen von Swissnovachat für ein KI-Abo, das sie nie bestellt haben.
- Ein Schweizer Inkassobüro (Letterdata) fordert das Geld ein und droht mit Betreibung.
- Das BACS empfiehlt, unberechtigten Forderungen schriftlich zu widersprechen und alle Schreiben aufzubewahren.
Plötzlich sollen sie mehrere Hundert Franken für ein Online-Abo bezahlen: Weit über hundert Menschen haben sich deswegen bei «Kassensturz» gemeldet. Sie erhalten Rechnungen und Mahnungen von Swissnovachat, obwohl sie nach eigener Aussage kein Abo bestellt haben. Es geht um einen Dienst für künstliche Intelligenz (KI). Ein Schweizer Inkassobüro fordert das Geld ein und droht mit Betreibung.
SRF greift den Fall heute Dienstag, 15. September, um 21.10 Uhr auf. Laut Sendungsvorschau führen die Recherchen bis nach Hongkong.
Der Bund warnt vor den Rechnungen
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) warnt vor Swissnovachat. Die Behörde beschreibt ein Geschäftsmodell, bei dem Rechnungen verschickt werden, obwohl kein entsprechendes Abo abgeschlossen wurde. Als Betreiberin nennt das Impressum laut BACS die Firma Margot Brands Ltd. aus Hongkong.
Wie würdest du auf eine Mahnung für ein unbekanntes Online-Abo reagieren?
Die Zahlungsforderungen kommen inzwischen auch vom Schweizer Inkassobüro Letterdata. Das BACS meldete dazu am 18. August zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung.
Wie hoch solche Beträge ausfallen können, zeigt ein Fall, über den der «Beobachter» im August berichtete: Eine 83-jährige St. Gallerin sollte innerhalb von zehn Tagen 820 Franken für ein angebliches Online-Abo bei Margot Brands bezahlen. Sie kannte die Firma nicht.
Letterdata verweist auf die Zustimmung
Letterdata-Geschäftsführer René Weber erklärte gegenüber dem «Beobachter», die Firma sei nicht verpflichtet, jeden einzelnen Vertragsabschluss zu prüfen. Sie lasse sich den Ablauf vom Auftraggeber erklären. Dieser habe glaubhaft dargelegt, dass Bestellende mehrfach zustimmen müssten, damit ein Vertrag zustande komme. Letterdata sei bereit, konkrete Fälle zu überprüfen.
Forderung schriftlich bestreiten
Das BACS empfiehlt Menschen, die den Dienst nicht genutzt haben, der Forderung schriftlich zu widersprechen. Sämtliche Briefe und E-Mails sollen sie sorgfältig aufbewahren, falls die Forderung weiterverfolgt wird.
In seiner ursprünglichenWarnung riet das Amt, die Nachrichten zu ignorieren, keine Links anzuklicken und nichts zu bezahlen. Für die über Letterdata eingeforderten Beträge empfiehlt es inzwischen ausdrücklich den schriftlichen Widerspruch.
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Michael Andai (mia) arbeitet seit 2024 für 20 Minuten. Er ist seit 2025 AI-Journalist und schreibt über alles rund um künstliche Intelligenz.
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