10 Jahre und 6 Monate Haft – Räuber kämpft mit den Tränen

- Das Berner Obergericht verurteilt einen 29-jährigen Mann zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft wegen eines brutalen Raubes in Büren an der Aare.
- Der Mann hatte gegen sein erstes Urteil von neun Jahren und sechs Tagen Berufung eingelegt – ohne Erfolg.
- Das Gericht ordnet zudem eine stationäre therapeutische Massnahme an, da beim Täter weder Reue noch Therapiemotivation erkennbar seien.
Zehn Jahre und sechs Monate Haft: So lautet das Urteil des Berner Obergerichts gegen den 29-jährigen Berner, der im Mai 2022 an einem brutalen Raub beteiligt war. Gemeinsam mit einem Komplizen schlug er einen 55-Jährigen in dessen Wohnung in Büren an der Aare grün und blau. Die Täter liessen ihr Opfer liegen, nur um später zurückzukehren und ihm eine Flasche über den Kopf zu schlagen.
Der Berner hat gegen das damalige Urteil von neun Jahren und sechs Tagen Freiheitsstrafe Berufung eingelegt. Doch das Obergericht entschied sich am Donnerstag nicht zu seinen Gunsten.
Obergericht erhöht die Haftstrafe
Selbstbewusst betritt der 29-Jährige am Donnerstag den Gerichtssaal. Doch als der Oberrichter das Urteil verkündet, ist der Mann den Tränen nahe.
Sein Verteidiger hatte am Dienstag höchstens acht Jahre Haft gefordert. Zudem sollte der Mann seine Therapie weiterhin in der Justizvollzugsanstalt absolvieren können. Doch das Berner Obergericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. «Sie werden zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt», verkündet der Oberrichter. Zudem ordnet das Gericht eine stationäre therapeutische Massnahme an. Der Mann muss sich damit in einer spezialisierten Einrichtung behandeln lassen.
Auch bei der Begründung folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Die Richter hätten beim 29-Jährigen keinerlei Reue erkannt. Zudem reiche seine bisherige Therapie nicht aus, um seine dissoziale Persönlichkeitsstörung zu behandeln. Auch die nötige Motivation für eine Therapie fehlt ihm laut Gericht.
«Lesen Sie dieses Schreiben»
Der Schock steht dem 29-Jährigen ins Gesicht geschrieben. Nach der Urteilsverkündung ist er den Tränen nahe. Auch seine Freundin, die im Gerichtssaal sitzt, wirkt geschockt.
Der Oberrichter legt dem Verurteilten ans Herz, einen Brief des Opfers zu lesen. Darin beschreibt der 55-Jährige auf mehreren Seiten, wie ihn die Tat bis heute verfolgt und sein Leben verändert hat. «Lesen Sie dieses Schreiben, dann können Sie sehen, was eine solche sinnlose, skrupellose Tat mit dem Leben eines anderen anstellt», sagt der Oberrichter zum Verurteilten.
Zum Schluss richtet der Oberrichter aufmunternde Worte an den 29-Jährigen: «Auch wenn das heutige Urteil nicht so ausgefallen ist, wie Sie es sich gewünscht haben, wünsche ich Ihnen viel Kraft und Motivation für die Therapie. Denn nur wenn Sie selbst motiviert sind, kommen Sie weiter.»
Kommt der Fall vors Bundesgericht?
Ob der Verteidiger das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen. Der Anwalt des Opfers hält diesen Schritt jedoch für sinnlos. «Ich habe mich während der Urteilsverkündung in die Lage des Verteidigers versetzt und sehe es als sinnlos, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen», sagt er zu 20 Minuten. Das Obergericht habe den Fall bereits sehr differenziert beurteilt. Deshalb glaubt der Opferanwalt nicht, dass das Bundesgericht zu einem anderen Entscheid kommen würde.
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Maurin Vonplon (mav), Jahrgang 2006, arbeitet seit August 2026 bei 20 Minuten als Praktikant im Ressort Bern.
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