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Thursday, October 15, 2026

Boom, boom, boom – das musst du zur Feuerwerks-Initiative wissen

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Die wichtigsten Fragen und Antworten

Boom, boom, boom – das musst du zur Feuerwerks-Initiative wissen

Ende November stimmt die Schweiz über die Feuerwerks-Initiative ab. Sie würde Silvester und den 1. August deutlich verändern. Was heisst das genau? Blick klärt die wichtigsten Fragen.

Publiziert: 14.10.2026 um 18:15 Uhr

  • Initiative will lärmendes Feuerwerk verbieten, für grössere öffentliche Anlässe sind Ausnahmen möglich
  • Die Befürworter wollen Tiere und Umwelt vor den Folgen von Feuerwerk schützen
  • Die Gegner halten das Verbot für übertrieben und verweisen auf bereits bestehende Einschränkungen

Tobias BruggmannRedaktor Politik

Für die einen ist es Tierquälerei, für die anderen der perfekte Abschluss der Silvesterfeier. Und am 29. November treffen sich beide an der Urne: Die Schweiz stimmt über die Feuerwerks-Initiative ab. Das musst du dazu wissen.

Darf ich noch ein 1.-August-Feuerwerk machen?

Es wird auf jeden Fall wesentlich kleiner, wenn die Initiative durchkommt. Die Vorlage verbietet den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerken, die Lärm erzeugen. Weiterhin erlaubt sind bengalische Feuer und Vulkane, die keinen Lärm machen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Kantone dürfen eine Ausnahmebewilligung erteilen, wenn ein Anlass von «überregionaler Bedeutung» ist. Ein Beispiel dafür wäre eine öffentliche 1.-August-Feier.

Dann kauf ich mein Feuerwerk halt einfach im Ausland und brenne es in der Schweiz ab!

Das ist nicht möglich. Schon heute gelten für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern strenge Regeln. Wer Feuerwerkskörper importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei.

Ohne Bewilligung ist nur Feuerwerk bis zu 2,5 Kilo pro Person erlaubt – sofern es auch in der Schweiz erlaubt ist. Wird die Initiative angenommen, ist aber auch die Verwendung verboten. Bei Annahme der Vorlage muss das Parlament innerhalb von zwei Jahren das Verbot im Detail regeln.

Was passiert, wenn ich trotzdem böllere?

Wird die Initiative angenommen, muss der Bund die Umsetzung regeln. Dort würde dann auch stehen, was bei einem Verstoss gegen das Feuerwerksverbot droht. Denkbar ist eine Busse.

Wer ist dafür?

Die Initiative hat ein Komitee von Privatpersonen ins Leben gerufen. Unterstützt wird sie aber von Tierschutzorganisationen wie «Vier Pfoten», der Stiftung für das Tier im Recht, dem Schweizer Tierschutz und der Fondation Franz Weber.

Dementsprechend argumentieren sie dann auch mit dem Tierwohl. Das Feuerwerk versetze die Tiere in Angst und Panik. Der private Gebrauch sei zudem aus dem Ruder gelaufen, generiere viel Abfall und schade der Natur.

Wer ist dagegen?

Im Nein-Lager finden sich Vertreter von SVP, FDP und Mitte, aber auch des Gewerbeverbands. Das Verbot sei unverhältnismässig und betreffe viele gemeinsame Momente wie Hochzeiten, Geburtstage oder Vereinsanlässe. Schon heute seien Einschränkungen durch Kantone und Gemeinden möglich. Von einem Feuerwerksverbot wären zudem diverse Fachhändler betroffen.

Auch Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein. Die Ausgangslage ist für sie aber deutlich schwieriger geworden. Eigentlich hatte sich das Parlament bereits einen Gegenvorschlag in Form eines Böllerverbots gezimmert. Demnach wäre nur Feuerwerk verboten worden, das ausschliesslich knallt. Doch in letzter Minute sagte der Nationalrat Nein zum Gegenvorschlag. Dieser hätte im Abstimmungskampf helfen können, die Initiative zu bodigen.

Gibt es schon Städte mit einem Feuerwerksverbot?

Ja. Bereits heute dürfen Gemeinden das Feuerwerk verbieten, wenn sie das möchten. So gibt es zum Beispiel im Zürcher Oberland und im Kanton Graubünden bereits einige Gemeinden, die Feuerwerk verboten haben.

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