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Monday, October 5, 2026

Arbeit statt Gefängnis – In Zürich arbeiten immer mehr Menschen Geldstrafen ab

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Zu schnell, angetrunken oder im öffentlichen Verkehr schwarzgefahren: Das sind typische Delikte, die zu hohen Geldstrafen führen. Sie können schnell mehrere Tausend Franken betragen. Wer sie nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, die Strafe im Gefängnis zu verbüssen oder gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Die Möglichkeit, solche Geldstrafen in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln, gibt es in der Schweiz schon lange. Seit 2019 ist die Zahl dieser Einsätze jedoch schweizweit um rund ein Drittel zurückgegangen. Eine Entwicklung, die der Kanton Zürich stoppen wollte.

Seit einem Jahr leitet der Kanton den sogenannten Bussen-Infopoint selbst. Zuvor hatte ihn eine Stiftung im Auftrag des Kantons betrieben. Man sei sehr zufrieden, bilanziert Désirée Weber Renz, die den Bussen-Infopoint leitet: «Wir haben unsere Ziele erreicht. Wir haben die Niederschwelligkeit ausgebaut, erreichen die Leute heute schneller, können sie besser abholen und sie schneller vermitteln.»

Geholfen hätten unter anderem Informationen in Leichter Sprache für die Klientinnen und Klienten, zum Beispiel mit Flyern.

  • 1388 Gesuche seit der Übernahme durch den Kanton im September 2025
  • Fast alle Gesuche bewilligt
  • 80 Prozent Erfolgsquote
  • 240 Franken Ersparnis pro Hafttag für den Kanton

Vermittelt werden die Betroffenen an niederschwellige Arbeitsplätze, etwa in der Umgebungspflege, im Recycling, in Ateliers für einfache handwerkliche Arbeiten oder in Küchenbetrieben wie jenem des Stadtspitals Triemli. «Wir sind sehr glücklich, ein grosses Portfolio an Betrieben zu haben», sagt Désirée Weber Renz. Aktuell seien es rund 250 Betriebe. So könnten sie auf die Neigungen und Begabungen der Klientinnen und Klienten Rücksicht nehmen.

Positive Rückmeldungen

Eine Frau, die ihre Busse durch Abwaschen im Stadtspital Triemli abgearbeitet hat, sagte vor einem Jahr gegenüber der SRF-Sendung «10 vor 10»: «Es hiess, zahlen oder hier abwaschen. Oder ins Gefängnis.» Die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit habe ihr die Justiz eröffnet und sie sei dankbar dafür.

Person stellt Geschirr in Industriespülmaschine.
Legende: Die Frau aus Zürich will anonym bleiben. Gebüsst wurde sie wegen Übertretungen im Strassenverkehr und Tramfahrten ohne Ticket. Die Höhe der Bussen verrät sie nicht. Für die Busse leistete sie 480 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das sind etwa drei Monate. SRF

Wie sie haben im Kanton Zürich im letzten Jahr fast 1400 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es habe für alle Vorteile, sagt Désirée Weber Renz. Betroffene würden weniger aus ihrem Alltag gerissen. Die Rückmeldungen seien positiv.

Aber auch für den Kanton lohne sich der Betrieb des Bussen-Infopoints. Zum einen gebe es keine aufwendigen Ein- und Austritte ins und aus dem Gefängnis zu bewältigen. Zum anderen lohne es sich auch finanziell: «Für jeden Tag, den jemand nicht im Gefängnis verbringt, spart der Kanton Zürich 240 Franken.»

Gemeinnützige Arbeit ist seit 2018 keine Strafe mehr, sondern eine sogenannte Vollzugsform. Sie wird also nicht von Gerichten angeordnet, sondern muss von den Personen selbst beantragt werden.

So können Bussen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen von maximal sechs Monaten abgearbeitet werden.

Für die gemeinnützige Arbeit gibt es keinen Lohn. Der Arbeitseinsatz erfolgt im öffentlichen Interesse, beispielsweise bei einer sozialen Einrichtung.

Vier Stunden gemeinnützige Arbeit entsprechen einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe, Freiheitsstrafe oder einem Tagessatz Geldstrafe.

Insgesamt hätten rund 40 Prozent mehr Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, seit sie den Bussen-Infopoint betreuten, sagt Weber Renz. Die Erfolgsquote sei hoch. Die Einsätze würden zu 80 Prozent erfolgreich abgeschlossen. «Wenn es während des Vollzugs zu Schwierigkeiten kommt, können wir die Klientinnen und Klienten sehr gut unterstützen.»

Muss ein Einsatz definitiv abgebrochen werden, zum Beispiel weil keine verlässlichen Absprachen möglich sind oder es zu schwerwiegenden Problemen kommt, muss die betroffene Person den Rest der Strafe dann doch noch im Gefängnis absitzen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 5.10.2026, 6:31 Uhr ;  kerf;ledn;rama

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