Abzocke mit KI-Abonnements – Mit Mahnungen bombardiert: Teure KI-Abos, die niemand bestellte

Eigentlich wollten Ursula und Rene Reutimann unbeschwert mit dem Wohnmobil nach Frankreich reisen. Doch statt Vorfreude herrscht Besorgnis. Die beiden werden seit Wochen mit Rechnungen und Mahnungen bombardiert – aus heiterem Himmel.
Absenderin ist eine Firma namens «Margot Brands Limited» aus Hongkong. Sie behauptet, dass Ursula Reutimann auf der Internetseite «Swissnovachat» ein teures Abonnement für künstliche Intelligenz abgeschlossen habe. Zuerst erhielt sie eine Rechnung über 427 Franken, dann folgten Mahnungen.
Die Mails landeten in ihrem Spam-Ordner. Dann schaltete sich das Inkassobüro Letterdata aus Altendorf im Kanton Schwyz ein und forderte mit saftigen Aufschlägen schlussendlich 897 Franken. «Das sind moderne Raubritter», empört sich Ursula Reutimann. Sie hat noch nie von der Firma gehört.
Inkassofirma operiert aus der Schweiz
Die Masche ist dreist und für die vielen Betroffenen äusserst mühsam. Zurzeit melden sich bei der Publikumsredaktion von «Espresso» und «Kassensturz» täglich Ratsuchende.
Auch Doris Schulthess erhielt Post von der Inkassofirma Letterdata. Als angeblichen Beweis für den Vertragsschluss lieferte man ihr – wie den anderen Betroffenen – einen angeblichen Zeitpunkt für den Vertragsabschluss plus eine IP-Adresse. Doch: Die Rentnerin war zum besagten Zeitpunkt auf einer Velotour an der Mosel in Deutschland. Die IP-Adresse jedoch ist eine schweizerische und führt zu einem Provider, bei dem sie gar nicht Kundin ist.
So können Sie sich schützen
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Tipps von «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner:
Einmal reagieren – danach ignorieren
Schreiben Sie dem Absender per Einschreiben oder E-Mail.
«Ich bin mit der Mahnung nicht einverstanden, da ich nie etwas bei Ihnen bestellt habe. Hören Sie auf, mich zu belästigen.»
Auf weitere Mahnungen reagieren Sie nicht mehr.
Keine Angst vor Betreibungsdrohungen
Weder Inkassobüros noch das Betreibungsamt prüfen im Vorfeld, ob eine Forderung überhaupt rechtmässig ist. Jede Person kann jede andere Person ohne Beweise betreiben.
Bei einer Betreibung: sofort Rechtsvorschlag erheben
Sollte tatsächlich ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes eintreffen, können Sie das Verfahren sofort stoppen:
Erheben Sie Rechtsvorschlag. Das können Sie direkt beim Betreibungsbeamten tun – mündlich am Telefon, schriftlich am Schalter oder dem Amt innert 10 Tagen schriftlich mitteilen.
Ein einziger Satz reicht: «Ich erhebe Rechtsvorschlag.»
Das Betreibungsverfahren ist damit blockiert. Die Gegenseite müsste nun vor Gericht ziehen und beweisen, dass ein Vertrag besteht. Da unseriöse Firmen keine Beweise haben, tun sie das in der Praxis fast nie.
Den Registereintrag löschen lassen
Ein Rechtsvorschlag verhindert zunächst nicht, dass die Betreibung im Registerauszug sichtbar ist. Doch Sie können den Eintrag löschen lassen:
Drei Monate nach Erhalt des Zahlungsbefehls können Sie beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte stellen. Das Gesuch kostet 40 Franken.
Das Amt fordert den Gläubiger auf, innert 20 Tagen zu beweisen, dass er ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat. Kann er das nicht (was bei unberechtigten Forderungen die Regel ist), wird die Betreibung für Dritte auf dem Auszug unsichtbar gemacht.
Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt:
- der Forderung schriftlich widersprechen
- die Korrespondenz schriftlich aufbewahren
Guido Berger, Leiter der SRF-Digitalredaktion, sagt: «Solche Daten kann man einfach erfinden. Dass Rechnungen Monate später aus dem Nichts auftauchen, deutet darauf hin, dass die Verträge gar nicht existieren. Man will die Leute im Nachhinein einschüchtern.»
Bereits im Juli hat das Bundesamt für Cybersicherheit Alarm geschlagen: Die Firma verschicke Rechnungen, obwohl «kein entsprechendes Abo abgeschlossen worden ist».
Gefälschte Schweizer Vertretung
Auf der Website war als Vertreterin für die Schweiz die Wirtschaftsprüfungsfirma Price Waterhouse Coopers (PWC) angegeben. Eine Firmensprecherin warnt: «Wir betrachten die Website als betrügerisch», man wolle «die missbräuchliche Nutzung» des Namens stoppen. Jetzt steht plötzlich eine Firma mit Postadresse in Tschechien auf der Website.
«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert
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In Deutschland sind dieselben Drahtzieher aktiv. Dort heissen die Seiten zum Beispiel «Bongochat», «Novavitalia» oder «Nova-Menstruhilfe». Julia Fedorov von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt das System dahinter: Unbekannte Hintermänner kaufen riesige Datenberge ein und verschicken blindlings Forderungen, um über Inkassobüros maximalen Zahlungsdruck aufzubauen. In Deutschland haben sich bisher über 1000 Betroffene gemeldet: «Die Dunkelziffer ist riesig», so Fedorov.
Spurensuche in Hongkong
Die Spur der Firma «Margot Brands» führt in die Stanley Street im Zentrum von Hongkong. Eine Recherche vor Ort zeigt jedoch: An der Adresse im vierten Stock reagiert niemand. Ein Sicherheitsverantwortlicher sagt am Telefon, es handle sich lediglich um eine Postadresse. Die Verantwortlichen sind nicht greifbar. Auf schriftliche Fragen reagiert die Firma nicht.
Stellungnahme Letterdata
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Die Inkassofirma Letterdata schreibt:
«Als Inkassofirma sind wir nicht verpflichtet, jeden einzelnen Vertragsschluss auf seine Richtigkeit zu überprüfen.»
«Wir erhalten für jeden Kunden den Namen, die Datum- und Zeitstempel der Bestellung, die Anschrift und die IP-Adresse. Besser kann man im Onlinehandel eine Bestellung kaum dokumentieren.»
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