Sacharow-Preis für Strafgerichtshof: Die Vision einer Welt des Rechts

Der Internationale Strafgerichtshof sollte die Straflosigkeit schwerster Verbrechen beenden. Jetzt steht er unter Druck wie nie seit seiner Gründung.
Foto: Dursun Aydemir/AA/imago
Mit der Verleihung des Sacharow-Preises an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und seine Mitarbeiter*innen stellt sich das Europaparlament höchstsymbolisch an die Seite einer Institution, die seit ihrer Gründung mit heftigem Gegenwind zu kämpfen hatte. Dass allerdings die Regierung der Vereinigten Staaten einmal ein Ultimatum ausrufen und drohen würden, man werde „dem Gerichtshof ein Ende setzen“, das hatte denn wohl doch niemand gedacht, als im Juli 1998 nach langen Verhandlungen mit den Stimmen von 120 Staaten das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshof verabschiedet wurde.
Damit sollte der seit dem Zweiten Weltkrieg und den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen gehegte Wunsch Wirklichkeit werden, mit einer permanenten internationalen Justizbehörde der weitgehenden Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverbrechen entgegenzutreten. Niemand, auch kein Staats-, Regierungs- oder Armeechef, sollte sich fürderhin in der Gewissheit wiegen können, für Verbrechen niemals belangt zu werden. Erfahrungen, wie sie zuvor in den Ad-hoc-Tribunalen zum Völkermord in Ruanda und den Verbrechen der Jugoslawien-Kriege gemacht worden waren, flossen in Aufbau und Arbeitsweise des neuen Gerichtshofs ein.
Die damalige US-Regierung unter Präsident Bill Clinton war an den Verhandlungen kontinuierlich beteiligt gewesen. Deutsche Verhandler, wie der spätere IStGH-Richter Hans-Peter Kaul, litten sichtlich unter all den Hürden und Sonderbestimmungen, die die US-Unterhändler in das Dokument hereinverhandelten. Aber es war klar, dass der Gerichtshof viel stärker würde, wären die USA an Bord, deshalb war man zu einigen Konzessionen bereit. Nur um dann zu erleben, dass Clinton seine Unterschrift wieder zurückzog, die USA sich aus dem Statut zurückzogen und ihrerseits Vorkehrungen trafen um zu verhindern, dass jemals US-Bürger vor dem Gericht angeklagt werden könnten.
2002, nach der 60. Ratifizierung des Statuts durch einen Vertragsstaat, nahm der IStGH in Den Haag seine Arbeit auf – praktisch gleichzeitig mit dem Beginn des von der US-Regierung unter George W. Bush ausgerufenen „Kriegs gegen den Terror“. Aber für die damit verbundenen Verbrechen, von Folter bis zu CIA-Geheimgefängnissen, war der IStGH nicht zuständig – die USA waren kein Vertragsstaat. Stattdessen richteten sich in den ersten Jahren praktisch alle Ermittlungs- und Strafverfahren des IStGH gegen Angeklagte des afrikanischen Kontinents. Die erste Verhaftung und Verurteilung galt dem kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga.
Im Visier Trumps und Netanjahus
Angesichts des Angriffskriegs der USA gegen den Irak ab 2003 und seiner verheerenden Folgen, die vollkommen straflos blieben, kam es insbesondere in Ländern des Globalen Südens zu durchaus lautstarker Kritik an Doppelstandards in der Anwendung internationalen Rechts. Einige afrikanische Staaten, darunter Südafrika, erwogen ihren Austritt, auch wenn den dann nur Burundi tatsächlich vollzog. Der Gerichtshof selbst konnte daran allerdings wenig ändern.
Schon in der ersten Amtszeit Donald Trumps verhängten die USA Sanktionen gegen Gerichtshof und einzelne Mitarbeiter*innen. Sie wurden unter Trumps Nachfolger Joe Biden wieder aufgehoben. Mit Trumps zweiter Amtszeit und den Haftbefehlen gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und seinen damaligen Verteidigungsminister Joav Galant wegen Verbrechen in Gaza 2024 verschärfte sich der Ton aus Washington zusehends. Im gleichen Jahr wurde bekannt, dass der israelische Geheimdienst neun Jahre lang Spionage- und Einschüchterungskampagnen gegen das Gericht gefahren hatte.
Der Gerichtshof hat seine Vision einer Welt, in der sich auch Herrscher an internationales Recht halten und Menschenrechtsverletzungen konsequent verfolgt werden, nicht in Gänze verwirklichen können. 24 Jahre nach seiner Konstituierung geht es jetzt darum, wenigstens das zu verteidigen, was bislang an Struktur hat geschaffen werden können. Die Verleihung des Sacharow-Preises dürfte da nicht reichen.
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