Missbrauchsprozesse in Deutschland: Vernetzte Vergewaltiger

Überall im Land werden Prozesse gegen Männer geführt, die Frauen betäuben, vergewaltigen und filmen. Die Ermittlungen führen zu immer mehr Tätern.
Es geht hier, kurz gesagt, um eine Art Pelicot-Prozess. Er spielt in Hannover, aber er könnte auch überall sonst stattfinden – im ganzen Land werden gerade solche Prozesse geführt, weil die Täter sich online vernetzen und austauschen und bei den Ermittlungen so einer zum anderen führt. Es geht um Männer, die ihre Partnerinnen betäuben, vergewaltigen und filmen – zum Teil über Jahre, manchmal über Jahrzehnte hinweg. Allein in Niedersachsen sind in den letzten zwei Jahren drei solcher Ermittlungskomplexe bekannt geworden. In Berlin wird immer noch der Fall des 68-jährigen Frank S. verhandelt, der in seiner Wohnung bis zu 59 Frauen vergewaltigt und gefilmt haben soll.
In Hannover geht es nun um Grzegorz C. Fünf Jahre lang soll er seine damalige Lebensgefährtin in ihrer gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Ronnenberg immer wieder brutal misshandelt haben. 103 einzelne Vergewaltigungen führt die Anklage auf – und das sind nur die, bei denen die Polizei mit hinreichender Sicherheit die Videos einem Datum zuordnen konnte. Es gab noch mehr Taten und noch viel mehr Videos, die allerdings nicht zum Teil der Anklage wurden.
Die ersten beiden Verhandlungstage bestanden allein aus den Aussagen von insgesamt sieben Polizeibeamten, die dieses digitalforensische Puzzle lösen mussten und das dann mit den Aussagen des weitgehend erinnerungslosen Opfers und ihres Umfelds abzugleichen versuchten.
Es gibt dabei eine ganze Reihe von Parallelen zu dem Prozess, der 2024 weltweit Aufsehen erregte. Der Prozess gegen Dominique Pelicot, der seine Frau Gisèle über 10 Jahre lang betäubte und nicht nur selbst vergewaltigte, sondern sie auch anderen Männern zur Vergewaltigung anbot, während er alles filmte und säuberlich archivierte. Auch da schockierten diese Zahlen: 10 Jahre, 200 einzelne Vergewaltigungen, 70 Täter – von denen allerdings nur 51 angeklagt und verurteilt werden konnten, weil der Rest nicht sicher zu identifizieren war.
Netz der Täter
Berlin: Frank S., 68 Jahre, Elektriker
Laut Anklage soll Frank S. zwischen 2016 und 2022 14 Frauen, die er über Datingplattformen kennengelernt hatte, betäubt und vergewaltigt haben. Zu den Opfern gehört auch seine Ex-Partnerin. Frank S. hat diese Taten gestanden. Auf seinen Festplatten fanden Ermittler*innen jedoch Bildmaterial zu mutmaßlichen Straftaten an insgesamt 58 Frauen. Die Ermittlungen dauern an, die Urteilsverkündung ist für den 14. Oktober vorgesehen. Seine Taten soll Frank S. gefilmt und später auf Pornoplattformen hochgeladen haben. Auf einer Festplatte fanden sich 126 Unterordner mit Aufnahmen von regungslosen Frauen, die S. vergewaltigt. In den Dateien sollen auch pädokriminelle Inhalte gefunden worden sein. Die Betroffenen erfuhren erst durch die Ermittlungen von dem, was ihnen angetan wurde. Der Angeklagte tauschte sich in Chatgruppen mit anderen Männern über Betäubungsmittel aus, teils bot er Medikamente im Tausch gegen Bilder oder Videos von Vergewaltigungen an. Entdeckt wurde Frank S. im Zuge eines ähnlichen Verfahrens in Verden (Aller): Bei der Auswertung des Chatverkehrs stieß die dortige Polizei auf Frank S. als Chatpartner.
Verden: verstorbener Verdächtiger, 60 Jahre
Im März 2025 leitete die Staatsanwaltschaft Verden ein Verfahren gegen einen 60-jährigen Mann, der im Verdacht steht, seine Frau 15 Jahre lang betäubt, vergewaltigt und Tatvideos im Internet veröffentlicht zu haben. Allein auf einer einzelnen Pornowebsite generierte der Mann mit den Aufnahmen der Vergewaltigungen seiner bewusstlosen Frau über 14 Millionen Aufrufe. Die Ehefrau des Täters erfuhr erst durch die Ermittlungen von den Vergewaltigungen. NDR-Journalistinnen hatten das Bundeskriminalamt bereits im Juli 2023 auf den Mann aufmerksam gemacht. Die Ermittlungen wurden jedoch erst nach mehr als einem Jahr eingeleitet. In der Zwischenzeit wurde die Frau durchschnittlich alle zwei Wochen betäubt und vergewaltigt, wie die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen bestätigte. Der mutmaßliche Täter fuhr im Dezember 2024, bevor der Haftbefehl vollstreckt werden konnte, gegen einen Baum.
München: Zhongyi J., 29, Student, und Tong Z., 25
Anfang Februar 2026 standen in München der Student Zhongyi J. und Tong Z. vor Gericht. Zhongyi J. soll seine ehemalige Nachbarin über Monate mindestens 7-mal betäubt und vergewaltigt haben. Die Betäubungen soll er zum Teil so hoch dosiert haben, dass sie hätte sterben können. Seine Taten filmte er und postete sie in Vergewaltigergruppen. In einer befinden sich über 4.500 Mitglieder. Er wurde zu 11 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der 25-jährige Tong Z., der sich auf Telegram „Gott bei Tag, Teufel bei Nacht“ nennt, soll zwischen 2023 und 2024 13 Taten an 9 Frauen begangen haben, darunter Vergewaltigungen und heimliche Aufnahmen. Er prahlte im Chat damit, 18 Frauen vergewaltigt zu haben. „Beim Ficken heulte sie so schrecklich, und ihr Geplärre beim Ficken war so geil“, schrieb er einmal. Auf seinem Rechner hatte er fein säuberlich Ordner für jedes Opfer angelegt. Das Urteil: 5 Jahre und 9 Monate.
Berlin: Zhiting S., 32 Jahre, Mediziner
Im März diesen Jahres musste sich Zhiting S. vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der 32-jährige Mediziner soll zwischen 2019 und 2021 in China sexuelle Übergriffe begangen haben und in Deutschland eine Chatgruppe bei Betäubungsmitteln und Dosierungen beraten haben. Das Urteil: 5 Jahre Haft.
Frankfurt: Dapeng Z., 43 Jahre
Im Oktober 2025 wurde Dapeng Z. vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gemacht. Er soll zwischen 2020 und 2024 Frauen betäubt und vergewaltigt haben. Angeklagt waren 22 Taten, darunter schwere Vergewaltigung und versuchter Mord. Auf seinem Rechner fanden Ermittler mehr als 10 Millionen Bilddateien von sexualisierter Gewalt, darunter Kinderpornografie. Er wurde zu 14 Jahren Haft und einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt.
Dessau: Tobias Z., 38 Jahre
Seit Ende August wird vor dem Landgericht Dessau-Roßlau gegen den 38-jährige Tobias Z. verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, über Jahre hinweg seine Ex-Partnerin regelmäßig betäubt, missbraucht und sie dabei gefilmt zu haben. Angeklagt sind insgesamt 6 konkrete Taten. Auf einem Onlineportal soll Z. 28 Fotos und zwei Videos unter dem Begriff „passed out wife“ („bewusstlose Ehefrau“) eingestellt haben.
Lüneburg: Ex-Partner von Claudia Wuttke
Die Autorin und Literaturagentin Claudia Wuttke soll über 16 Jahre hinweg ohne ihr Wissen immer wieder von ihrem Ex-Partner betäubt und vergewaltigt worden sein. Die Polizei fand auf dem Rechner ihres Ex-Partners 67 Aufnahmen sexualisierter Gewalt gegen Wuttke, hergestellt zwischen 2006 und 2021. Wuttke erfuhr erst durch die Ermittlungen von den Taten. Einen Prozess gibt es bislang nicht, da 65 der 67 Taten als verjährt gelten. Seit einer Strafrechtsreform im Jahr 2016 gilt für sexuelle Vergehen, die ohne erschwerende Umstände oder besondere Gewalt ausgeübt werden, eine Verjährungsfrist von nur noch 5 statt 20 Jahren. Im Fall Wuttke wurde lediglich bei zwei Taten Anklage erhoben worden. Die Gerichtsverhandlung soll zeitnah stattfinden. Gegen die Einstellung der Ermittlungen zu den 65 übrigen Taten hat Wuttke sich juristisch gewehrt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilt mit, die Ermittlungen wiederaufnehmen zu wollen.
Viele BerichterstatterInnen haben beschrieben, wie beklemmend es war, zwischen diesen Tätern – augenscheinlich ganz normalen Männern – im Gerichtssaal zu sitzen, weil die Anklagebank nicht groß genug war. Sie beschrieben auch, wie leicht es Dominique Pelicot gefallen war, diese Mittäter aufzutreiben: Alle wohnten im Umkreis, maximal eine oder anderthalb Autostunden vom Tatort in der südfranzösischen Provinz entfernt.
Auch Grzegorz C. träumte wohl davon, seine damalige Lebensgefährtin anderen Männern anzubieten. So steht es jedenfalls in Chats, die von der Polizei ausgewertet wurden. Es gibt sogar Bilder, auf denen mehrere Penisse oder Männer zu erkennen sind. Mittlerweile ist sich die Polizei aber relativ sicher, dass es sich um unbeholfene Fotomontagen handelt, auf denen Grzegorz C. meist sich selbst, mit Snapchat-Filtern verpixelt und verfremdet, vervielfältigt hat. Vergewaltigt und misshandelt hat er sie wohl meist allein.
Aber auch aus diesem Verfahren gingen 78 weitere Ermittlungsverfahren hervor. Gegen die Täter, die mit ihm Material getauscht, ihm applaudiert, sich seinen Rat geholt haben. Und da drängt sich die Frage auf: Wie viele von solchen Typen gibt es da draußen eigentlich? Und wie kann es sein, dass sie so lange unbehelligt blieben? Man fragt sich das zwangsläufig auch, wenn man in diesem Gerichtssaal sitzt und auf die anwesenden Männer guckt: Richter, Schöffen, Verteidiger, Wachtmeister, Zeugen, Zuschauer. Wie viele von denen finden es heimlich geil, bewusstlose Frauen zu vergewaltigen?
Andersherum stellt sich im Hinblick auf dieses Opfer die Frage: Warum hat sie nichts gemerkt? Und wie schon bei Gisèle Pelicot lautet die Antwort: Hat sie natürlich. Und andere auch. Immer wieder klagte sie über Schwindelanfälle, Kopf- und Rückenschmerzen, Taubheitsgefühle in Fingern und Zehen, ein Fiepen im Ohr. Manchmal, so hat es ihre Chefin bei der Polizei ausgesagt, tauchte sie morgens zur Arbeit auf und stand völlig neben sich, schwankte, war unkoordiniert. Zehn- bis fünfzehnmal habe sie sie nach Hause schicken müssen, schätzt sie.
Es gab alle möglichen Vermutungen, woran das liegen könnte: ein Schlaganfall, ein Bandscheibenvorfall, die Schilddrüse, die Nieren, vielleicht Krebs. Doch die Untersuchungen ergaben nichts, es gehört bei solchen Leiden nicht zum Standard, Urin oder Blut auf die Überreste von Betäubungsmitteln zu untersuchen.
Und wenn sie mal wieder zum Arzt wollte, so hat sie es der Polizei erzählt, habe der mutmaßliche Täter oft gesagt: „Das bringt doch nichts, du wirst eben alt.“ Manchmal kam er auch mit zum Arzt. Er soll meist Zolpidem benutzt haben, um sie zu betäuben, gelegentlich auch Ketamin. Das Zolpidem hatte er von seiner Hausärztin gegen Schlafstörungen verordnet bekommen. Das soll er in Chats auch anderen empfohlen haben.
Aber in der Frage danach, warum sie nichts gemerkt hat, schwingt natürlich immer noch etwas anderes mit. Haben diese Männer wirklich zwei Gesichter, wie es im Fall Pelicot hieß? Oder hat man doch nur nicht genau genug hingesehen?
Foto: picture alliance, dpa
Manon Garcia seziert in ihrem Anfang 2025 erschienenen Buch „Mit Männern leben“ sehr genau, dass möglicherweise beides stimmt. Da sind einerseits Erzählungen von Dominique Pelicots cholerischen Ausbrüchen, seinen Übergriffen auf die Tochter, die Schwiegertöchter, die Enkelkinder, vorangegangene Familiengeschichten, die sich um Inzest und Missbrauch drehen. Sie alle lassen Zweifel aufkommen, an der Fassade des perfekten Ehemanns und hingebungsvollen Familienvaters, als der er auch beschrieben wird.
Und gleichzeitig, beschreibt Garcia, leben wir in einer langen, kulturellen Tradition, in der männliche Gewalt und Übergriffigkeit bagatellisiert, entschuldigt und beschwiegen wird. Manches von dem, was jetzt nachträglich als frühes Warnzeichen gelesen wird, wird in anderen Zusammenhängen achselzuckend beiseitegeschoben – wenn es um große Kunst oder Künstler geht, zum Beispiel. Dann heißt es: Alles nicht so schlimm, Privatsache, sie wird schon ihren Teil dazu beigetragen haben.
Im Prozess gegen Grzegorz C. steht die Beweisaufnahme noch ganz am Anfang, über den Alltag des Paars erfährt man zunächst nichts, es gibt nur ein paar Andeutungen. Einmal, sagt die Chefin der Polizei, sei seine Ex-Partnerin mit einem blauen Auge bei der Arbeit aufgetaucht. Sie sagte aus, so referiert es jedenfalls der zuständige Beamte im Gericht, er habe sie nur einmal im Streit mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und das sei ein Ausrutscher gewesen.
Bei der Wohnungsdurchsuchung fiel den Polizisten eine Stelle an einer Verbindungstür auf, in die er offensichtlich mit der Faust geschlagen hatte. Er soll auch versucht haben, Familienbesuche zu unterbinden oder abzukürzen, sie zu kontrollieren und zu isolieren.
Er selbst habe kaum soziale Kontakte gehabt, weniger als eine Handvoll, dafür um so mehr online. Angefangen hat er wohl auf der Plattform mit dem bezeichnenden Namen motherless.com, benannt nach dem Pseudonym ihres Gründers. Die Seite ist nach Ermittlungen in den Niederlanden vorübergehend vom Netz genommen worden.
Noch bis Mai diesen Jahres fanden sich dort – vollkommen offen – Amateurpornos und Missbrauchsdarstellungen aller Art. Eine Zeit lang ließen sich die Inhalte über Hashtags wie #consensual und #nonconsensual filtern. Von dort wechselte Grzegorz C. dann in geschlossene Telegram- und Snapchat-Gruppen, die genauso funktionieren wie bei Kindervergewaltigern: Rein kommt nur, wer selbst Material hochlädt.
Die Dynamik, die das Ganze dann bei ihm entfaltet, erinnert an eine Sucht oder eine Onlineradikalisierung: Immer extremer und immer brutaler werden die Übergriffe, immer höher die Qualität der Bilder. Hat er sich anfangs, auch bei seiner Ex-Frau in Polen, der er Ähnliches angetan haben soll, noch darauf beschränkt, die bewusstlosen Frauen zu begrapschen und neben ihnen zu masturbieren, geht er bald zu oralen, vaginalen und analen Vergewaltigungen über, nicht nur mit seinem Penis, sondern auch mit diversen Gegenständen – Gurken, Dildos, Holzstöcken, Glasflaschen. Er fesselt und schlägt sie, spuckt sie an.
Und trotzdem muss der Richter jeden einzelnen Beamten immer wieder fragen: „Haben Sie irgendwelche Hinweise darauf, dass das vielleicht doch einvernehmlich gewesen sein könnte? Dass sie sich schlafend gestellt hat oder damit einverstanden war, betäubt zu werden?“ Denn das ist die aktuelle Standardausrede unter diesen Tätern: ein gemeinsamer Kink. Nein, sagt einer der polizeilichen Zeugen nach dem anderen, nichts in diesen Videos wirkte „konsensual“. Im Gegenteil: Immer, wenn es einen Moment so wirkte, als könnte sie wach werden, habe C. innegehalten und gewartet, bis sie wieder völlig weggetreten war.
In den Chats spricht er von ihr nur als „schlafende Hündin“, „Hure“, „Schlampe“. Die Bestätigung durch andere Männer scheint eine extrem wichtige Rolle zu spielen. Fast manisch lädt er immer wieder Material hoch und fordert Anerkennung ein. Es gibt auch Hinweise auf Liveübertragungen, die allerdings nicht auswertbar waren, weil sie nicht aufgezeichnet wurden.
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Man habe, sagt einer der Polizeibeamten, zwischendurch auch mal überlegt, ob das Ganze eine bisexuelle Komponente habe, weil er so vehement Dickpics von anderen Männern einforderte. Er selbst hat in vielen seiner Filmchen keine vollständige Erektion. Ständig traktiert er seinen Penis mit Haargummis, Penisringen und einer Vakuumpumpe. Das war auch im Pelicot-Prozess immer mal wieder ein Thema: Dort ging es einigen der Vergewaltigern genauso.
Für das Opfer dürfte das keinen großen Unterschied machen. Der Umgang mit Gewaltopfern in Ermittlungsverfahren und in Prozessen ist ein spezielles Problem, über die sekundäre Traumatisierung, die damit einhergeht, ist schon viel geschrieben worden. Aber in diesen Fällen gewinnt das Problem noch einmal eine ganz eigene Dramatik.
Die Frau sei vollkommen zusammengebrochen, sagt der Polizeibeamte, der zusammen mit einer Kollegin die zweite und dritte Vernehmung übernommen hat. Dabei haben sie ihr nur zwei ganz kurze Videosequenzen aus dem stundenlangen Material gezeigt. Und: Nein, er habe ihr nicht geraten, mit der Therapie zu warten, bis der Prozess abgeschlossen ist. Auch wenn er weiß, dass das üblich sei, „um die Integrität der Beweisaufnahme nicht zu gefährden“, wie es meist heißt.
Was der junge Polizist allerdings auch nicht konnte: die zahllosen Fragen des Opfers beantworten. Bei späteren Terminen, etwa zur Entnahme der Haarprobe zum Nachweis der Betäubungsmittelgabe, stellte sie die. Sie wollte wissen, wie lange das schon ging, was er getan hat, wie oft und wann. Er könne ihr das leider nicht sagen, habe er geantwortet. Sie müsse den Prozess abwarten.
Dort tritt sie als Nebenklägerin auf, was ihr über die Anwältin Akteneinsicht verschafft. Öffentlich auszusagen, wie Gisèle Pelicot, kann sie nicht. Dazu geht es ihr zu schlecht. Auch für die Vorführung der Videos soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das ist in vielen dieser Verfahren so und vermutlich einer der Gründe, warum sie so wenig Aufmerksamkeit erfahren. So bitter das ist.
Was sich zwischen den Verfahren und Gerichten allerdings deutlich unterscheidet, ist der Umgang mit den „Opferzeuginnen“, wie sie vor Gericht heißen. In Hannover lässt die Kammer eine Videovernehmung aus einem anderen Raum erst im letzten Moment und nach langen Beratungen zu. Und auch das erst, nachdem sie die Atteste der Therapeutin und der Hausärztin als unzureichend kritisiert hat – weil irgendwo ein Datum fehlt oder die Frau als insgesamt nicht aussagefähig beschrieben wird. Ihre Anwältin will aber in erster Linie verhindern, dass sie dem Täter noch einmal direkt begegnen muss. Vor Gericht aussagen möchte die Frau aber durchaus.
In dem Berliner Prozess gegen Frank S. genehmigt der Vorsitzende Richter Jakob Weber diese Art von Anträgen regelmäßig und freimütig. Er bemüht sich auch, seine Fragen behutsam zu stellen. Wenn die Fragen, die der Vorsitzende Richter an die Geschädigten stellt, als Schuldzuweisung verstanden werden könnten, ordnet er diese vorher ein. Beispiel: „Bitte verstehen Sie meine Frage nicht als Vorwurf. Ich muss Sie das fragen: Wie viele Cocktails hatten Sie an dem Abend, als Sie Frank S. kennenlernten?“ Der wertschätzende Umgang mit den Geschädigten ist in Fällen dieser Art, so erzählt es eine Referendarin, leider außergewöhnlich.
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