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Tuesday, October 6, 2026

Separatistenführer Puigdemont kann nach Spanien zurückkehren

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Carles Puigdemont

Haftbefehl aufgehoben Puigdemont kann nach Spanien zurückkehren

Stand: 06.10.2026 • 15:40 Uhr

Per Referendum wollte der katalanische Regierungschef Puigdemont 2017 die Unabhängigkeit der Region durchsetzen - und scheiterte. Es folgte die Flucht ins Ausland und Jahre im Exil. Nun ebnet das Verfassungsgericht den Weg für seine mögliche Rückkehr.

Nach neun Jahren im belgischen Exil könnte der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont in seine Heimat Spanien zurückkehren. Das dortige Verfassungsgericht entschied, dass der Haftbefehl gegen den 63-Jährigen aufgehoben werden muss.

Zwar bezog sich das zugrunde liegende Verfahren nicht direkt auf den früheren katalanischen Regierungschef. Doch das spanische Verfassungsgericht ebnete mit einem Richterspruch im Fall der katalanischen Separatisten Dolors Bassa den Weg für Puigdemonts Rückkehr. Bassa war gegen ein bestehendes Ämterverbot vorgegangen.

Das Oberste Gericht entschied, dass durch die Amnestie aus dem Jahr 2024 auch Veruntreuungsvorwürfe aufgehoben werden. Damit fällt die Grundlage des Haftbefehls gegen Puigdemont und andere katalanische Separatisten weg.

Vorwurf der Rebellion

Puigdemont hatte 2017 gegen den Willen der spanischen Zentralregierung ein Referendum über die Abspaltung Kataloniens angesetzt und danach die Unabhängigkeit ausgerufen. Die Zentralregierung betrachtete dies als Rebellion. Puigdemont floh ins Exil nach Belgien. Auch einige Mitglieder seiner damaligen katalanischen Regionalregierung setzten sich ins Ausland ab, andere seiner Mitstreiter wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der Vorwurf der Rebellion wurde später jedoch fallengelassen, weil die Separatisten 2017 nicht zu Gewalt angestiftet hatten. Der Straftatbestand des Aufruhrs wurde 2023 abgeschafft. Doch nach wie vor wurde Puigdemont die Veruntreuung öffentlicher Gelder zur Last gelegt.

Oberstes Gericht lehnte Amnestie ab

Trotz geltendem Haftbefehl und mehrerer Festnahmen - darunter auch 2018 in Deutschland - wurde der ehemalige katalanische Regierungschef nie nach Spanien ausgeliefert. Im Mai 2024 verabschiedete das spanische Parlament ein Amnestiegesetz, das die Begnadigung der katalanischen Separatisten vorsah - auch die von Puigdemont.

Der Oberste Gerichtshof aber weigerte sich, die Amnestie auf Puigdemont und andere Mitstreiter anzuwenden. Das Argument: Mutmaßlich zur Finanzierung des Unabhängigkeitsreferendums veruntreute Gelder würden einen persönlichen Vermögensvorteil darstellen. Denn die Politiker hätten staatliches Geld genutzt, um eigene politische Ziele zu finanzieren, statt ihr eigenes Vermögen dafür zu verwenden. Und dieser Umstand sei durch das Amnestiegesetz nicht abgedeckt.

Nun die gegenteilige Entscheidung des Verfassungsgerichts, aus dessen Sicht die Veruntreuung öffentlicher Gelder keine persönliche Bereicherung darstelle. Damit entfalle die Grundlage für Ämterverbote oder Haftbefehle. Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Entscheidung und hob den Haftbefehl auf.

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