Hubig: Strafverschärfung "macht für Opfer einen Unterschied"
Die Verschärfung des Strafrechts beim Einsatz von K.o.-Tropfen berücksichtige das Leid der Opfer, sagt Justizministerin Stefanie Hubig.
06.11.2026 | 4:45 minBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Strafverschärfung beim Einsatz von K.o.-Tropfen begrüßt und kündigt weitere Schritte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an. Die härtere Bestrafung "macht für Opfer einen Unterschied", betonte die SPD-Politikerin.
Der Bundestag stimmte für eine Strafverschärfung bei sexuellen Übergriffen oder Raubüberfällen, bei denen von Tätern K.o.-Tropfen zur Betäubung der Opfer eingesetzt werden. Für solche Delikte soll künftig grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren Haft gelten. Die Verschärfung berücksichtige das Leid, das Opfer erfahren, sagte die Ministerin.
Es ist eine furchtbare Tat, wenn man nicht weiß, was mit dem eigenen Körper passiert ist.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin
Im Interview mit dem ZDF heute journal spricht die Justizministerin über Prävention, weitere Strafverschärfungen und erklärt, in welchen Fällen das Nur-Ja-heißt-Ja-Prinzip einen entscheidenden Unterschied macht.
Sehen Sie oben das Gespräch in voller Länge oder lesen Sie es hier in Auszügen. Das sagt Hubig zu …
... Möglichkeiten der Prävention
"Prävention muss auch mit dazugehören", betonte Hubig. Nötig sei auch Aufklärung darüber, was passieren könne. "Da gibt es schon einiges, aber das reicht noch nicht." Zudem müsse es Möglichkeiten geben, die Spuren nach einer Tat schnell zu sichern, "damit eben auch solche Taten verfolgt werden können".
Es gibt tatsächlich auch anonyme Spurensicherungen bei Ärztinnen und Ärzten.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin
Zur Sicherung von Spuren sei auch in den Krankenhäusern "eine höhere Sensibilisierung" notwendig. "Und wir brauchen natürlich auch das Wissen bei Betroffenen, dass man sehr schnell handeln muss, damit man eben die Spuren, die dann zum Teil schnell verschwinden, weil die Substanzen so gebaut sind, dann auch noch mal sichern kann."
Die Bundesregierung hat eine Strafrechtsverschärfung für Taten mit K.o.-Tropfen beschlossen. Was genau ist geplant und wie kann ein härteres Strafrecht solche Taten verhindern?
06.11.2026 | 2:34 min... weiteren Verschärfungen zum Schutz der Opfer
Grund für weitere Verschärfungen sei auch eine Zunahme von Delikten im Bereich der sexualisierten Gewalt, sagte die Ministerin. "Diese Taten, auch das Betäuben und dann Vergewaltigen durch den eigenen Partner, zum Teil mit Filmen" hätten zugenommen.
Daher habe sie in einem weiteren Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgesehen, dass auch der Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe gestellt wird, um "dieser Kombination von Taten stärkeren Einhalt zu leisten".
Es sei ungeheuerlich, wenn insbesondere Frauen durch K.o.-Tropfen willenlos gemacht würden, so Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD.
06.11.2026 | 4:19 min... zur Bedeutung des Nur-Ja-heißt-Ja-Prinzips
Das Nur-Ja-heißt-Ja-Prinzip helfe vor allem Betroffenen, die "in Schockstarre verfallen und sich gar nicht mehr wehren können", erklärte Hubig.
Zwar komme es in Fällen von sexualisierter Gewalt auch zu Beweisschwierigkeiten, räumte Hubig ein. "Doch das soll uns nicht davon abhalten", dieses Grundprinzip nach vorne zu stellen. So könne man "eine klare Strafbarkeit" schaffen und rechtlich deutlich machen: "Wenn man sexuelle Handlungen begeht, dann muss das einvernehmlich sein und nicht irgendwie über den Willen hinweg."
Das Interview führte Dunja Hayali, zusammengefasst hat es Niklas Landmann.
Quelle: ZDF
Über dieses Thema berichtete das heute journal am 06.11.2026 ab 22 Uhr.
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