Fall Imgart im AfD-Leak: Trotz Rassismus-Vorwürfen Verfassungsrichter
Exklusiv
Stand: 02.11.2026 • 05:00 Uhr
Wegen mutmaßlich radikaler Ansichten und Rassismus wollte sein AfD-Kreisverband Rüdiger Imgart 2016 aus der Partei ausschließen. Doch das Verfahren scheitert - dann wird Imgart Verfassungsrichter in Bayern.
Von Sammy Khamis und Josef Streule, BR
Das sogenannte AfD-Leak ermöglicht einen tiefen Einblick in juristische Verfahren innerhalb der AfD. Auch im Fall Rüdiger Imgart. "EILT SEHR", schreibt die Vorsitzende des Kreisverbandes Oberbayern-Südwest im Januar 2016 an das Landesschiedsgericht der Partei.
Im Anhang der Mail fordert der Kreisverband den "Parteiausschluss des Mitglieds Rüdiger Imgart". Verbleibe Imgart in der Partei, drohe die "Öffnung der AfD nach rechts außen zur rechtsradikalen Szene", heißt es in der Mail. Sie ist Teil von rund 400.000 internen AfD-Dokumenten, die Hacker im Internet veröffentlicht haben.
Parteiausschlussverfahren wird bekannt
Dass Teile der Partei 2016 ein Parteiausschlussverfahren gegen den heutigen ehrenamtlichen Verfassungsrichter in Bayern angestrebt hatten, war bislang nicht bekannt. Der Fall steht exemplarisch für den Versuch, mutmaßlich radikale und rassistische Positionen aus der AfD herauszuhalten. Doch das Vorhaben scheitert.
BR Recherche hat Mails und Dokumente des Falls Imgart aus dem AfD-Leak eingehend geprüft. Sie sind authentisch. Die AfD selbst will das Leak nicht kommentieren.
Schiedsgerichtsverfahren zeigen schwere Vorwürfe
Im April 2016 entscheidet das Landesschiedsgericht (LSG) Bayern über den Fall. Aus dem Beschluss gehen die zentralen Vorwürfe hervor. Demnach soll Imgart "rassistische Äußerungen" getätigt haben. Auf seiner Facebook-Seite soll er Schwarze Menschen mit dem N-Wort bezeichnet und bestimmte Bevölkerungsgruppen verächtlich gemacht haben. Auch soll Imgart "Parallelstrukturen" in Form von sogenannten "Kameradschaftsabenden" aufgebaut und eine "Zusammenarbeit mit der NPD in Betracht gezogen" haben.
Die vorliegenden Dokumente zeigen auch: Anfang des Jahres 2016 war der damalige AfD-Landesvorstand unter Petr Bystron und Katrin Ebner-Steiner früh in den Fall Rüdiger Imgart eingebunden. Aus der Partei ausschließen will der Landesvorstand ihn nicht, stattdessen entzieht er Imgart für eineinhalb Jahre die Mitgliedsrechte. Er darf bei parteiinternen Abstimmungen nicht wählen und selbst nicht gewählt werden. Das Landesschiedsgericht der AfD, das parteiinterne Auseinandersetzungen verhandelt und von Juristen geführt wird, bestätigt im April 2016 diese Sanktionierung.
Imgart weist Vorwürfe zurück
Auf Anfrage des BR weist Rüdiger Imgart die Vorwürfe aus den Schiedsgerichtsverfahren zurück. Sie seien Gegenstand "erheblicher innerparteilicher Auseinandersetzungen" gewesen. Die Facebook-Beiträge stammten seiner Erinnerung nach "überwiegend nicht" von ihm. Eine "extremistische Ausrichtung" oder die Schaffung von Parallelstrukturen habe er nicht verfolgt. Auch habe er schon damals zurückgewiesen, eine "Öffnung der Partei zur rechtsextremen Szene" angestrebt zu haben. Auch nicht zur NPD.
Durch Mails aus dem AfD-Leak lässt sich nachzeichnen, dass Imgart 2016 gegen die Aufhebung seiner Mitgliedsrechte Berufung einlegt. Damit geht der Fall vor das Bundesschiedsgericht (BSG) der Partei. Knapp ein Jahr später übermittelt das BSG seine Entscheidung: Das parteiinterne Gericht hebt die in Bayern verhängten Sanktionen vollumfänglich auf. Imgart erhält seine Mitgliedsrechte zurück, die Partei muss seine Anwaltskosten übernehmen.
Rechtsexpertin kritisiert Bundesschiedsgericht
Das Bundesschiedsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die parteiinternen Strafen schon aus formalen Gründen unwirksam waren. Denn auf dem entscheidenden Antrag aus Bayern habe eine zweite Unterschrift gefehlt, die nach der Satzung Pflicht gewesen wäre. Eine "nähere Prüfung" des Falls sei ferner nicht notwendig. Die "konkreten Vorwürfe" rechtfertigten die ausgesprochenen Sanktionen nicht.
Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, hat die Dokumente des Verfahrens analysiert und kritisiert das Bundesschiedsgericht der AfD. Dass ein Formfehler zur Unzulässigkeit des Verfahrens führe, hält sie "der Bedeutsamkeit solcher Ordnungsmaßnahmen in Parteien nicht angemessen". Ohne nähere Prüfung werde "implizit gesagt: Das war doch alles gar nicht so schlimm".
Die Karriere des AfD-Politikers Rüdiger Imgart
Mit dem Beschluss des Bundesschiedsgerichts ist Rüdiger Imgart rehabilitiert - er wird Landtagskandidat und zieht in Stadt- und Kreistag von Weilheim ein. 2018 folgt der nächste Sprung in Imgarts politischer Karriere. Auf Vorschlag der AfD-Landtagsfraktion wird er nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dem höchsten Gericht in Bayern. Der Mann, den sein Kreisverband wegen mutmaßlich radikaler Tendenzen aus der Partei ausschließen wollte, entscheidet jetzt mit über die Einhaltung der bayerischen Verfassung.
Für die Juristin Kathrin Groh ist es ein Skandal, der sich zugleich in ein Muster fügt. Imgart wird aus ihrer Sicht "belohnt, indem er in ein Amt gehoben wird".
Als Verfassungsrichter bei Demonstration vor Bundestag
Im August 2020 entsteht ein Foto: Es zeigt Rüdiger Imgart in Berlin auf einer Kundgebung. Er spricht mit Vertretern der Münchener "Pegida", damals vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Imgart trägt Lederhose, im Hintergrund sind schwarz-weiß-rote Reichsflaggen zu sehen. Während der Kundgebung versuchen Demonstranten den Bundestag zu stürmen.
Auf BR-Anfrage teilt Imgart mit, er sei bei der Demonstration zwar anwesend gewesen, habe sich an den "späteren Vorgängen am Reichstagsgebäude" aber nicht beteiligt.
Rüdiger Imgart distanziert sich gegenüber dem BR von verfassungsfeindlichen Tendenzen: "Ich bekenne mich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Menschenwürde und zum Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes."
Nur ein Lippenbekenntnis?
Kathrin Groh von der Bundeswehr Universität München sieht in dieser Aussage ein "Lippenbekenntnis". Verfassungsrichter müssten "besonders verfassungstreu sein, um die Verfassung, auf die sie vereidigt werden, zu schützen." Rüdiger Imgart habe ihrer Einschätzung nach "zu erkennen gegeben, dass er eben nicht so der Fan der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist".
Der Fall Imgart sei "paradigmatisch". Diesen Schluss zieht Michael Koß, Professor für Politikwissenschaften an der Leuphana Universität Lüneburg, im Gespräch mit dem BR. Man sehe hier die Entwicklung der AfD und zwar "eine durchgängige Radikalisierung bis heute".
Anfang des Jahres 2024 wählt der bayerische Landtag Imgart auf Vorschlag der AfD ein weiteres Mal zum ehrenamtlichen Verfassungsrichter. Imgart hat dieses Amt bis heute inne.
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