InquirerDPWH: Phase 2 of Edsa rehabilitation works to resume Friday eveningThe Jerusalem PostHadassah Medical Center opens new immunology center as Israel's allergic population growsInquirer EntertainmentCianne Dominguez: From ‘Showtime’ Sexy Babe to ‘Pinoy Big Brother’ housemateZDF heuteEntdecken Sie das ZDF-NachrichtenstudioConsequenceCeline Dion Slaps a Mean Air Bass While Rocking Out to Metallica at Sphere: WatchCBS NewsMusk says Tesla will end Cybertruck production next yearTagesschauKanarische Inseln melden vermehrte Flüchtlingsankünftekicker"Das hat etwas mit mir gemacht": Schmidt grübelte "Monate" über sein EndeRai NewsEx Ilva, tutti gli impianti dell'area a caldo sono spenti. Saltata intesa su Cassa integrazioneAntara NewsMinistry revitalizes 1,277 vocational school with additional budgetBollywood HungamaSCOOP: Salman Khan and Jio Studios strategise December 4 release for Maatrubhumi against Eetha; distribution battle intensifiesMeduza«Медиазона»: на войне в Украине погибли как минимум 350 российских срочников
The Daily Newsstand · Free, Always
Friday, November 6, 2026

Schlammschlacht: «Donzallaz hat die letzten Brücken abgebrochen»

Translate
  • Das Bundesgericht hat am Donnerstag einstimmig entschieden, dass die Beziehung von Béatrice van de Graaf und Yves Donzallaz unzulässig war.
  • Rechtsprofessor Benjamin Schindler ordnet den Entscheid für 20 Minuten ein.
  • Laut Schindler ist eine Nichtwiederwahl der beiden Richter im Dezember sehr wahrscheinlich.
  • Donzallaz hat sich mit seinem scharfen Plädoyer gegen das Gericht laut Schindler selbst geschadet.

Herr Schinder, was ist Ihre erste Reaktion auf das, was am Donnerstag stattgefunden hat?

Was am Donnerstag in Lausanne passiert ist, gab es so wohl noch nie. Das Bundesgericht hat öffentlich über einen Straffall verhandelt. Im Zentrum standen aber nicht der Verurteilte und seine Tat, sondern das Verhalten von zwei Mitgliedern des eigenen Gerichts. Ungewöhnlich war auch die öffentliche Urteilsberatung. Normalerweise berät das Bundesgericht nur dann öffentlich, wenn sich die Richter nicht einig sind. Diesmal hat es die öffentliche Beratung bewusst angesetzt und dann einstimmig entschieden. Es ging ganz offensichtlich um maximale Transparenz.

Was ist die wichtigste Erkenntnis aus der Verhandlung?

Das Bundesgericht stellt klar: Die Beziehung der beiden war eine «dauernde Lebensgemeinschaft» und damit unter Bundesrichtern verboten. Schon der Anschein einer solchen Beziehung genügt. Das ist ein strenger Massstab. Die Verhandlung hat zudem gezeigt, wie tief die Gräben am Bundesgericht sind. Eine Zusammenarbeit mit Bundesrichter Donzallaz ist kaum mehr möglich.

Rechtsprofessor Benjamin Schindler ordnet den Entscheid des Bundesgerichts für 20 Minuten ein.

Rechtsprofessor Benjamin Schindler ordnet den Entscheid des Bundesgerichts für 20 Minuten ein.Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein

Was bedeutet das Urteil für die beiden betroffenen Bundesrichter, aber auch für das Bundesgericht?

Rechtlich ändert sich für die beiden Richter direkt nichts. Das Urteil betrifft den verurteilten Mann, der das Revisionsgesuch gestellt hat. Sein Fall wurde nun neu beurteilt. Das Bundesgericht hat das frühere Urteil aber im Wesentlichen bestätigt. Indirekt hat das Urteil aber grosse Folgen. Es betrifft die Wiederwahl von Donzallaz und van de Graaf im Dezember. Und das Bundesgericht muss nun die übrigen Revisionsgesuche abarbeiten.

Was bedeutet es für die übrigen Revisionsgesuche?

Formell gilt das Urteil nur für diesen einen Fall. Die Grundsatzfrage, wann eine «dauernde Lebensgemeinschaft» vorliegt, hat das Gericht aber vorab intern in einem besonderen Koordinationsverfahren für alle Abteilungen geklärt. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch die übrigen Gesuche gutgeheissen werden, soweit sie rechtzeitig eingereicht wurden und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie wahrscheinlich schätzen Sie eine Empfehlung zur Nicht-Wiederwahl aus der Gerichtskommission ein?

Sehr wahrscheinlich. Die Gerichtskommission hat Ende August die Wiederwahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter vom Herbst in den Winter verschoben. Damit wollte sie sich ausdrücklich die Möglichkeit offenhalten, ihren Wahlvorschlag erst in Kenntnis dieses Urteils zu machen. Am Mittwoch hat sie mit zwölf zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen ein Verfahren zur Nichtwiederwahl von Bundesrichter Donzallaz und Bundesrichterin van de Graaf eröffnet. Der Grund ist der Verdacht auf eine Amtspflichtverletzung. Nach dem Urteil von Donnerstag und diesem klaren Stimmenverhältnis gehe ich davon aus, dass die Kommission nächste Woche die Nichtwiederwahl empfiehlt. Das letzte Wort hat das Parlament im Dezember.

Die Verhandlung nahm teilweise Züge einer regelrechten Schlammschlacht an: Was macht das mit dem Image des höchsten Schweizer Gerichts?

Das Gericht war am Donnerstag sichtlich bemüht, den Fall transparent und geordnet zu bewältigen. Das hat ihm meiner Einschätzung nach nicht geschadet. Geschadet haben ihm aber die Indiskretionen im Vorfeld. Geschadet hat dem Gericht auch, dass es die Affäre so ungeschickt bewältigt hat, dass es seinen eigenen Präsidenten nicht mehr zur Wiederwahl vorschlägt. Bundesrichter Donzallaz hat sich mit seinem öffentlichen Frontalangriff vor allem selbst geschadet. Er hat die letzten Brücken abgebrochen, die ihm einen Verbleib am Bundesgericht noch erlaubt hätten. Nach dieser Schlammschlacht ist eine Zusammenarbeit mit seinen Kolleginnen und Kollegen nicht mehr vorstellbar.

Yves Donzallaz ist im Pensionsalter und könnte maximal noch drei Jahre als Bundesrichter amtieren. Weshalb investiert er so viel in diesen rechtlichen Kampf?

Um Lohn oder Amt geht es ihm längst nicht mehr. Er scheint sich als weissen Ritter zu sehen, der gegen die SVP, die «Weltwoche» und inzwischen auch gegen das eigene Gericht kämpft. Es geht ihm um seinen Ruf.

Donzallaz droht auch mit dem Weiterzug nach Strassburg. Wie realistisch ist das – und wie stünden seine Chancen?

In seinem Plädoyer hat Donzallaz mantraartig die Verletzung der EMRK moniert. Ich bin daher nahezu sicher, dass er den Gang nach Strassburg antreten wird. Allerdings dürfte er wenig Chancen haben, das nun gefällte Urteil anzufechten, das ja nicht ihn selber betrifft, sondern einen verurteilten Straftäter. Voraussichtlich wird er sich aber gegen die Nichtwiederwahl durch das Parlament wehren. Ob er mit einer Beschwerde Chancen hätte, ist in Anbetracht der Rechtsprechung des EGMR nicht leicht vorherzusehen. Eine Wiedereinsetzung ins Amt könnte er kaum erzwingen – gibt es doch keinen Rechtsanspruch auf Wiederwahl. Allenfalls könnte die Schweiz aber verurteilt werden, weil sie gegen den Entscheid der Bundesversammlung keine wirksame Beschwerde an eine unabhängige Instanz vorsieht.

Im Hinblick auf die Wahlen: Wäre es überhaupt vorstellbar, dass die Bundesrichter Donzallaz und van de Graaf nach dieser öffentlichen und teils sehr unschönen Auseinandersetzung mit ihren Kolleginnen und Kollegen am Bundesgericht noch dort weiterarbeiten könnten?

Bei Bundesrichterin van de Graaf vielleicht, bei Bundesrichter Donzallaz nicht. Van de Graaf hat sich meines Wissens kaum selbst öffentlich geäussert. Vor Bundesgericht liess sie sich durch einen Anwalt vertreten, ganz nach dem Rat «Sei nie dein eigener Anwalt». Donzallaz hat dagegen das Bundesgericht und seine Kolleginnen und Kollegen in seinem Plädoyer äusserst scharf angegriffen. Er wirft ihnen Mutlosigkeit und selbstsüchtiges Verhalten vor. Den designierten Gerichtspräsidenten Thomas Müller vergleicht er mit Brutus, der Cäsar in den Rücken gefallen sei. Mit Cäsar meint er den amtierenden Präsidenten François Chaix. Das Plädoyer hat er zudem schriftlich an die Medien verteilt. Es richtete sich also weniger an das Gericht als an die Öffentlichkeit. Nach solchen Äusserungen kann ich mir eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen.

Christina Pirskanen

Christina Pirskanen (pir) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist seit Januar 2026 stv. Leiterin des Ressorts Politik.

View the original on 20 Minuten →

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.