Konflikt zwischen Frauenärzt:innen: Abtreibungsgegner an der Spitze der Gynäkologie

Der Vorstand der größten gynäkologischen Fachgesellschaft Deutschlands positioniert sich gegen Abtreibungen. Wird er jetzt wiedergewählt?
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
„Es ist heute kein guter Tag – für die Frauen nicht und für die Ärzte nicht.“ Das sagte die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl vor fast zwei Jahren, im Dezember 2024, im Deutschen Bundestag. Die Stimmung an diesem Tag war aufgeheizt, debattiert wurde ein Gruppenantrag zur Streichung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch. Während die einen darauf hofften, dass Geschichte geschrieben und Abtreibungen bis zur zwölften Woche in Deutschland bald entkriminalisiert würden, waren andere – wie Hierl und fast ihre gesamte Fraktion der CDU/CSU – strikt dagegen.
Dann sagte Hierl noch etwas: „Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie den offenen Brief der Frauenärzte, der uns alle erreicht haben sollte.“ In diesem Brief an Bundestagsabgeordnete wird eindringlich appelliert, an Paragraf 218 im Strafgesetzbuch festzuhalten. 218 stellt Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Lediglich nach einer Pflichtberatung und dreitägigen Wartefrist bis zur zwölften Woche sind sie straffrei.
Bei den Unterzeichner:innen des Briefes handelt es sich allerdings nicht einfach um ein paar Gynäkolog:innen mit einer starken Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen. Unter ihnen waren einige der einflussreichsten Frauenärzt:innen Deutschlands. Initiiert hatte den Brief Angela Köninger, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Zu den Unterzeichnern zählten auch der DGGG-Präsident Gert Naumann und der Schatzmeister Uwe Wagner. Nun stehen diese Vorstandsmitglieder gesammelt zur Wiederwahl. Dagegen regt sich Widerstand.
Nähe zur Lebensschutz-Bewegung
Der DGGG ist die älteste Fachgesellschaft für Frauenheilkunde in Deutschland, heute zählt sie rund 6.000 Mitglieder. Das erklärte Ziel als wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es, „die Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiterzuentwickeln und das evidenzbasierte Niveau der flächendeckenden Versorgung fortlaufend zu stärken“ – so steht es auf der Website der DGGG. Dafür veröffentlichen sie wissenschaftliche Leitlinien und bieten Fort- und Weiterbildungsprogramme an. Doch die öffentlichen Positionen des Vorstands zum Thema Schwangerschaftsabbrüche lassen Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Fachgesellschaft aufkommen.
So ist DGGG-Präsident Gert Naumann Mitverfasser des Aufsatzes „Ein Körper, zwei Personen“ aus dem Jahr 2025. Darin spricht er sich mit seinen Co-Autoren dafür aus, die Pflichtberatung vor einem Abbruch beizubehalten, da diese darauf ausgerichtet sei, „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“. Weiter heißt es: Die Entscheidung der Schwangeren zu überlassen, ob der schon weiter entwickelte Fötus abgetrieben werden solle oder nicht, sei verfassungsrechtlich nicht vertretbar. Es zwinge Ärzt:innen in ein vermeidbares moralisches Dilemma.
Recherchen zu Angela Köninger zeigen derweil die enge Verbindung der DGGG-Vizepräsidentin zur Lebensschutz-Bewegung. Im Mai 2025 nahm sie an dem Kongress „Leben.Würde“ des Bundesverbands Lebensrecht teil. Dort hielt sie das Seminar „Arbeiten im Gesundheitswesen – wie kann ich einer Pro-Life-Ethik treu bleiben?“. Und auch in der Politik setzte sich die 50-Jährige als Sachverständige und Lobbyistin immer wieder öffentlichkeitswirksam gegen eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ein – wie in dem Brief an Abgeordnete, welcher der taz vorliegt.
„Aus frauenärztlicher Sicht“, heißt es darin, verletzte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs die ärztliche Autonomie. Von Ärztinnen und Ärzten zu verlangen „die Würde des betroffenen Feten sowie sein individuelles Recht auf Leben der Selbstbestimmung der Mutter ohne jegliche medizinische Notwendigkeit unterzuordnen“, sei paradox. „Selbst-Bestimmung bezieht sich auf die eigene Person. Der Fetus ist zeitlich begrenzt zwar abhängig vom mütterlichen Organismus, aber er ist nicht Teil des mütterlichen Organismus“, heißt es darin. Weiter steht in dem Brief, Mutterschaft sei auch nach einer ungeplanten Schwangerschaft „per se mental oder physisch nicht gesundheitsgefährdend“, sondern könne auch stärkend sein.
Köninger verfasste auch die offizielle Stellungnahme des DGGG an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Darin argumentiert sie, dass die Regel im Strafgesetzbuch die Schwangere vor dem Eingriff Dritter schütze – und vor sich selbst. „Die Notlage der Frau, der Wille des Kindsvaters oder die Angst vor der Belastung von Umfeld, Gesellschaft und Geldgebern im Falle einer möglichen Behinderung des Kindes kann andernfalls sehr schnell dazu führen, dass SSA [Schwangerschaftsabbrüche] aus Motiven vorgenommen werden, die dem eigentlichen Willen der Schwangeren widersprechen und sie infolge in eine schwere seelische Notlage bringen.“ Dass ungewollt Schwangere vermeintlich nicht wissen, was sie „eigentlich“ wollen, ist seit langem ein Argument von Abtreibungsgegner:innen.
In den Briefen und DGGG-Stellungnahmen wird immer wieder deutlich: Häufig scheinen persönliche Überzeugungen im Vordergrund zu stehen, selten wird wissenschaftlich argumentiert. Und das, obwohl national und international ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Figo, die internationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Gynäkologie – in der 132 nationale Organisationen vertreten sind –, setzt sich seit langem für eine Liberalisierung ein.
In Deutschland sprechen sich sowohl Mediziner:innen als auch Rechtswissenschaftler:innen für eine Liberalisierung aus. Eine Expertenkommission aus Rechtswissenschaftlerinnen empfahl im April 2024 eine Abschaffung des Paragrafen 218. Die Autor:innen der Elsa-Studie, der ersten breitangelegten quantitativen und qualitativen Befragung zu den Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer, empfahlen eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches, um die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren zu bekämpfen. Und auch andere ärztliche Organisationen wie der Deutsche Ärztebund oder die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe befürworten eine Abschaffung von Paragraf 218.
Konflikte kochen hoch
Die Position des DGGG scheint also mindestens ungewöhnlich. Innerhalb der Fachgesellschaft hat das bereits in der Vergangenheit zu Konflikten geführt. Die nun anstehende Wahl lässt diese Konflikte erneut hochkochen. Einige Mitglieder des deutschen Ablegers der Organisation Doctors for Choice (DfC) sind ebenfalls Teil des DGGG. Sie setzen sich für reproduktive Selbstbestimmung ein und wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Die DfC zeigen sich besorgt über die wissenschaftliche Unabhängigkeit und die öffentliche Repräsentation der Fachgesellschaft.
In einem offenen Brief an den DGGG fragt DfC zur Kandidatur von Köninger: „Wie kann eine Funktionsträgerin, die sich öffentlich in dieser Weise positioniert, repräsentative Führungsaufgaben innerhalb einer Fachgesellschaft wahrnehmen, die sich dem Anspruch evidenzbasierter Medizin und einer bestmöglichen Versorgung von Patient:innen verpflichtet hat?“ Doctors for Choice sehe in der Kandidatur die Gefahr, dass persönliche weltanschauliche Überzeugungen Einfluss auf die wissenschaftliche Positionierung der Fachgesellschaft nehmen.
Die DGGG wiederum antwortete mit einem eigenen offenen Brief und einer eigenen Frage: „Darf die persönliche Gewissensentscheidung eines Arztes oder einer Ärztin zum Ausschluss von einem Leitungsamt in einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft führen?“ Die Antwort des DGGG: Nein. Entscheidend sei nicht die private Überzeugung eines Vorstandsmitglieds, sondern dass dieses die wissenschaftlichen Positionen, Leitlinien und Beschlüsse der DGGG loyal vertritt. Aber vertreten Köninger und andere Vorstandsmitglieder diese loyal? Die taz hat dazu beim DGGG nachgefragt, doch dort wolle man sich auf den Kongress konzentrieren, so eine Sprecherin.
Erstes Ziel: Satzungsänderung
Doctors for Choice hat daran Zweifel. Wenn am Freitag auf dem Kongress ein neuer Vorstand gewählt wird, ist dennoch so gut wie sicher, dass der alte Vorstand der neue bleibt. Laut derzeitiger Satzung wird der Vorstand als gemeinsame Liste gewählt, über Einzelpersonen können die Mitglieder nicht abstimmen. Und da es nur eine Liste gibt – die Anforderungen sind hoch, drei der fünf Posten müssen laut derzeitiger Regelung beispielsweise mit Universitätsprofessor:innen in Leitungspositionen gefüllt sein –, haben die Mitglieder wenig Auswahl.
„Wir kritisieren, dass die Kandidat:innen nur gemeinsam als geschlossene Fünfer-Liste gewählt werden können, das Verfahren zwingt zu einer Ja-Nein-Entscheidung“, sagt Alicia Baier von Doctors for Choice der taz. Auf die innerverbandliche Demokratie wirke sich das negativ aus, so Baier. Doctors for Choice haben deshalb einen Antrag auf Satzungsänderung eingereicht, um zukünftig Einzelpersonen wählen zu können. Abhängig von der Entscheidung der Mitglieder am Freitag, könnte diese Möglichkeit dann bei der nächsten Vorstandswahl beim DGGG-Kongress 2028 bestehen.
Der aktuelle DGGG-Vorstand ist gegen die Satzungsänderung – und empfiehlt das auch den Mitgliedern: „Der Vorstand empfiehlt ausdrücklich, an der Listenwahl festzuhalten“, heißt es in einer Mail. Wie viele Mitglieder der Empfehlung ihres Vorstands folgen oder doch lieber Einzelpersonen wählen wollen, wird sich am Freitagabend zeigen. Von einem lässt sich jedenfalls ausgehen: Nach den aufgeheizten offenen Briefen und Anträgen auf Satzungsänderungen werden die Mitglieder ihren Vorstand bei dieser Wahl besonders genau begutachten.
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