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Wednesday, October 21, 2026

Uhrmacher von der Polizei abgeführt – am Ende zahlt der Chef 10'000 Franken

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Angeblicher Goldklau in Uhrenfabrik

Uhrmacher von der Polizei abgeführt – am Ende zahlt der Chef 10'000 Franken

Eine Uhrenfabrik kündigt einem Angestellten fristlos, weil sie ihn des Diebstahls verdächtigt. Das kommt sie teuer zu stehen.

Publiziert: vor 18 Minuten

Aktualisiert: 19.10.2026 um 14:25 Uhr

  • Eine Uhrenfabrik entliess einen Einrichter fristlos wegen Verdachts auf Diebstahl von Goldspänen
  • Das Bundesgericht rügte: Die Firma habe den Mann nicht angehört und nicht mit Videos konfrontiert
  • Der Arbeiter erhielt Lohn bis zur ordentlichen Kündigung und 10'000 Franken als Entschädigung

In der untersten Schublade eines Metallschranks in einer Uhrenfabrik liegen ganz zuhinterst drei unscheinbare Plastikbeutel. Sie enthalten insgesamt 60 Gramm reine Goldspäne. Ein Werkstattleiter entdeckt die Beutel. Er vermutet, dass einer seiner Arbeiter das Gold dort deponiert hat und es nach der Schicht stehlen will. Darum legt er die Beutel als Köder wieder zurück. Eine Überwachungskamera zeichnet ab jetzt jede Bewegung um den Metallschrank auf.

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Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Und tatsächlich: Am Abend erscheint ein Einrichter im Bild. Ein Angestellter also, der Uhren zusammensetzt. Er tritt vor den Metallschrank, von dem auf der Aufnahme nur die oberste Schublade zu sehen ist. Der Rest wird durch Möbel und Maschinen verdeckt. Er beugt sich vor, verschwindet für zirka 20 Sekunden aus dem Sichtfeld der Kamera, erscheint dann wieder und verlässt den Raum. Er greift mit der linken Hand in seine Tasche.

Der Arbeitnehmer wehrt sich

Die Arbeitgeberin erstattet Strafanzeige. Am nächsten Tag führt die Polizei den Arbeitnehmer mitten aus einer Sitzung ab, durchsucht dessen Spind und Auto (findet aber nichts) und fährt ihn danach auf den Polizeiposten. Dort bestreitet er die Vorwürfe. Nach der Befragung schickt er seinem Vorgesetzten eine Nachricht. Er sei unschuldig und hoffe, wieder an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren und persönlich darüber sprechen zu können.

Doch so weit kommt es nicht. Der Einrichter wird fristlos entlassen. Er wehrt sich, fordert Schadenersatz und ein korrigiertes Arbeitszeugnis. Und bekommt nun vor Bundesgericht recht.

Strenge Anforderungen an eine Verdachtskündigung

Für das Bundesgericht ist eine Kündigung, weil man jemanden einer Straftat verdächtigt, nur dann zulässig, wenn die Arbeitgeberin den Vorfall unverzüglich abklärt. Denn eine fristlose Kündigung ist schwerwiegend und nur unter bestimmten Umständen zulässig. Im konkreten Fall hätte die Uhrenfabrik den Arbeitnehmer zumindest anhören und ihn mit dem Videomaterial konfrontieren müssen. Beides hatte sie nicht getan. Diese Sorgfaltspflichten gelten übrigens unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer in einem Strafverfahren später freigesprochen oder verurteilt wird.

Die fristlose Kündigung war also nicht rechtens. Die Arbeitgeberin musste dem Einrichter den Lohn zahlen, so wie wenn das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt worden wäre. Zudem erhielt er eine Entschädigung im Umfang von 10’000 Franken. Insbesondere auch, weil die Umstände der Kündigung für den Arbeitnehmer belastend gewesen waren. Hatten seine Kollegen doch mitbekommen, wie er von der Polizei abgeführt wurde.

Im Strafverfahren wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

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