Linken-Klage gegen Reiche: So stehen die Chancen
In einem Instagram-Video hatte sich Wirtschaftsministerin Reiche nach der Berlin-Wahl gegen die Linke positioniert. Die Partei fordert nun in Karlsruhe die Löschung des Beitrags.
05.10.2026 | 0:38 minEin Video auf Instagram könnte für Katherina Reiche (CDU) jetzt zum Problem werden. Kurz nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hatte sich Reiche auf dem Kanal des Bundeswirtschaftsministeriums geäußert.
Es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe, so Reiche dort. Eine Partei, die laut Reiche zudem "Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft."
Reiche wollte Video nicht löschen
Die Linke will die Ministerin zum Löschen des Videos verpflichten und zieht deshalb jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. "Es ist wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass wir das nicht mit uns machen lassen", sagt Linken-Vorsitzender Luigi Pantisano. Zuvor hatte die Ministerin auf die Aufforderung zum Löschen durch einen Anwalt der Linken nicht reagiert - das Video blieb online.
Die Linke zieht wegen eines Instagram-Posts gegen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche vor das Bundesverfassungsgericht. ZDF-Korrespondent Daniel Pontzen ordnet die Klage ein.
05.10.2026 | 0:59 minDie Linke sieht in dem Post eine "parteipolitische Kampagne der CDU", wie sie in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schreibt, der ZDFheute vorliegt. Die Ministerin habe sich als Bundeswirtschaftsministerin "einseitig und parteipolitisch" geäußert. Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Wegen ähnlicher Aussagen auf offiziellen Ministeriumskanälen war die Linke auch gegen die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein vorgegangen. Sachsen und Schleswig-Holstein löschten die Posts auf den offiziellen Kanälen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
ZDF-Rechtsexpertin: Linken-Klage könnte Erfolg haben
Die Linke kann mit ihrer Klage durchaus Erfolg haben, schätzt ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke. Denn das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach klargemacht: "Regierungsmitglieder dürfen sich selbstverständlich politisch äußern und auch zugespitzt argumentieren. Nutzen sie dafür aber die Autorität und die Ressourcen ihres Regierungsamtes, gelten strengere Grenzen." Dann müssen sie das Recht der Parteien auf Chancengleichheit beachten.
In Berlin setzen Linke, Grüne und SPD ihre Vorgespräche fort. Grüne und SPD fordern vor Sondierungen verbindliche Zusagen der Linken zu Antisemitismus, Polizei und Verfassungsschutz.
03.10.2026 | 0:18 minWie eng die Grenzen für Regierungsmitglieder sein können, zeigt der Fall Angela Merkel (CDU). Als Bundeskanzlerin hatte Merkel während eines Staatsbesuchs die Wahl Thomas Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD als "unverzeihlich" bezeichnet und gefordert, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden.
Das Bundesverfassungsgericht entschied später, dass sie damit in amtlicher Funktion das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt hat.
Auch Seehofer verlor vor Gericht
Auch im Fall des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) zog das Bundesverfassungsgericht eine klare Grenze: Seehofer durfte sich als Parteipolitiker kritisch über die AfD äußern.
Die Linkspartei müsse "Problemlagen aus dem Weg räumen", sagt der Politikwissenschaftler Prof. Wolfgang Schroeder über die Regierungsbildung in Berlin.
01.10.2026 | 7:32 minDie Veröffentlichung des entsprechenden Interviews auf der Internetseite seines Ministeriums verletzte nach Ansicht des Gerichts jedoch das Recht der AfD auf Chancengleichheit, weil dafür staatliche Ressourcen genutzt wurden.
- Berlin: Unionsländer drohen bei Linksregierung mit Geldentzug
- Katharina Dröge hält Grün-Rot-Rot im Bund für möglich
Wie Reiche sich jetzt verteidigen könnte
Für Reiche spricht, dass sie ihre Kritik mit möglichen Folgen für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland begründet - also mit einem Thema aus ihrem Ressort. Für die Linke spricht dagegen ein gewichtiger Punkt: Das Video wurde über den offiziellen Instagram-Kanal des Bundeswirtschaftsministeriums verbreitet.
In früheren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht gerade die Nutzung amtlicher Kommunikationskanäle als wichtiges Kriterium dafür gewertet, ob ein Regierungsmitglied die besonderen Ressourcen seines Amtes im politischen Meinungskampf einsetzt.
Rechtsexpertin Tacke: "Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob Reiches Äußerungen noch zulässige Regierungsöffentlichkeitsarbeit waren - oder eine unzulässige parteiergreifende Intervention in den politischen Wettbewerb."
Über dieses Thema berichtete das gemeinsame Morgenmagazin von ARD und ZDF am 05.10.2026 ab 05:30 Uhr sowie heute Xpress ab 09:45 Uhr.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.