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Sunday, August 23, 2026

Justizministerin Hubig will mehr Schutz für queere Menschen

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Zwei Regenbogenfähnchen.

Stand: 22.08.2026 • 11:07 Uhr

Der Anschlag auf den CSD in Berlin Ende Juli hat die queere Community schwer getroffen. Justizministerin Hubig will nun einen besseren Schutz durchsetzen - mit einer Grundgesetzänderung. Spielt die Union mit?

Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen - aus Sicht von Justizministerin Stefanie Hubig sollte ein weiterer Grund hinzukommen. In einem Zeitungsinterview warb sie für eine Erweiterung: "Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität", sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post.

Dies sei eine angemessene Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin.

Hubig: "Nur logisch"

Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen etwa aufgrund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Religion oder politischer Anschauungen sind bereits in Artikel 3 aufgeführt. "Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten", betonte Hubig.

Das Wort queer ist ein Sammelbegriff für Personen, deren sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Lebensweise nicht der traditionellen Norm von Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit entspricht.

Hubig will Union überzeugen

In der schwarz-roten Regierungskoalition müsste die Justizministerin aber noch die CDU von ihrem Vorhaben überzeugen. Dass das gelingen kann, hält sie für möglich. Es gebe zwar noch Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale.

Hubig nannte etwa die Reaktion von Kanzler Friedrich Merz auf den Anschlag in Berlin. Er habe angekündigt, sich für den Schutz der queeren Community einzusetzen. Mit einer Grundgesetzänderung könne er diese Worte "mit Leben füllen". Innerhalb der Regierung müsse das Thema noch besprochen werden, sagte Hubig.

Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig ist, müsste Hubig auch noch die Opposition von ihrem Vorhaben überzeugen.

Anschlag auf CSD hatte Debatte entfacht

Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hatte bereits eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen gefordert.

Bei dem Terroranschlag am 25. Juli im Berliner Tiergarten hatte der 21-jährige Attentäter mit einem Van mehrere Passanten angefahren, bevor er mit einer Waffe weitere Menschen verletzte. Eine Frau starb, mindestens 31 Menschen wurden verletzt, darunter sieben schwer. Der Islamist wurde am Tag nach der Tat von Polizisten erschossen, nachdem sie ihn in einer Gartenkolonie gestellt hatten.

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