Sozialhilfe-Empfänger im Visier: Dobrindt will Schutzstatus von Syrern häufiger aberkennen

Sozialhilfe-Empfänger im VisierDobrindt will Schutzstatus von Syrern häufiger aberkennen
21.09.2026, 03:56 Uhr

Der Schutzstatus für Syrer garantiert Kriegsflüchtlingen ein legales Leben in Deutschland. Nach dem Sturz des Assad-Regimes erwägt Bundesinnenminister Dobrindt, die Schutzrechte künftig schärfer zu überprüfen.
Nach dem Willen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einem Medienbericht zufolge noch in diesem Herbst den Schutzstatus von Syrern auf breiter Front aberkennen. "Beginnen sollte die Widerrufsprüfung bei allein reisenden jungen Männern, die Sozialhilfe beziehen, die also nicht arbeiten und dem Staat auf der Tasche liegen. Personen wie beispielsweise Ärzte oder Pfleger, die arbeiten, haben die Möglichkeit, in einen Arbeitsaufenthaltstitel zu wechseln", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Parallel dazu solle es ein besseres Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von syrischen Flüchtlingen geben. "Das soll den Anreiz, freiwillig auszureisen, erhöhen. Denn jede freiwillige Ausreise ist billiger als eine zwangsweise Abschiebung", erklärte Throm.
Der Haushaltsentwurf für 2027 sehe laut Throm bereits eine Erhöhung der Mittel für die freiwillige Ausreise vor. Derzeit liegen die Prämien bei 1000 Euro für jede erwachsene Person.
Der Schutzstatus für Syrer ist eine staatliche Anerkennung, die geflüchteten Menschen aus Syrien Schutz vor Krieg und Verfolgung bietet und ihnen ein legales Leben in Deutschland ermöglicht. Er wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einer Einzelfallprüfung erteilt und teilt sich meist in die Flüchtlingsanerkennung (bei gezielter Verfolgung) oder den subsidiären Schutz (Schutz vor allgemeiner Bürgerkriegsgewalt) auf. Dieser Status fungiert als rechtliches Fundament im Alltag: Der Status garantiert, dass die Betroffenen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden dürfen - und verleiht ihnen das Recht, in Deutschland zu wohnen, Sozialleistungen zu beziehen und uneingeschränkt zu arbeiten.
Durch den Sturz des Assad-Regimes hat sich die behördliche Praxis jedoch verschärft: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überprüft bestehende Zuteilungen inzwischen systematisch, wodurch die Zahl der Widerrufe bei veränderter Sicherheitslage oder Fehlverhalten - wie Straftaten oder freiwilligen Heimatreisen - spürbar ansteigt.
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