Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialbetrug: Bas spricht von „mafiösen Strukturen“

Die Bundesregierung hatte einen verstärkten Kampf gegen Sozialbetrug bereits angekündigt. Nun stellen die Minister*innen Bas und Dobrindt Konkretes vor.
Foto: Michael Brandt/dpa
dpa | Die Bundesregierung will mit einem Zehn-Punkte-Plan Missbrauch von Sozialleistungen wirkungsvoller bekämpfen. Bis Ende des Jahres soll er umgesetzt werden, wie es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Aktionsplan heißt. Die Bild-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet.
Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, sollen Anreize reduziert werden, in die Sozialsysteme einzuwandern. Groß angelegter Sozialleistungsmissbrauch soll beendet werden. Ausbeuterische Geschäftsmodelle mit sogenannten Schrottimmobilien sollen wirksamer bekämpft werden können. Die Grundsicherung soll beendet werden, wenn jemand mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht wird.
Der Plan wurde vom Sozialministerium unter Ressortchefin Bärbel Bas (SPD) und dem Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet, wie es hieß. Bas sagte: „Wir ermöglichen den Kommunen, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen.“ Hintermänner der organisierten Ausbeutung würden stärker zur Verantwortung gezogen.
Für Deutschland mit seinem Bedarf an ausländischen Fachkräften sei die Möglichkeit sehr wichtig, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, erklärte Bas. „Was aber nicht geht, ist es, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen.“
Organisierter Betrug
Dobrindt sagte der Welt: „Es ist gelungen, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen harten Maßnahmenplan gegen Sozialleistungsmissbrauch zu vereinbaren – wir zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern.“ Sozialleistungen bekomme künftig nur noch, wer sich als EU-Ausländer rechtmäßig fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten habe, kündigte der Minister an.
Bas sagte, Datenaustausch werde verbessert, Schlupflöcher würden geschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit werde gestärkt, Arbeitgeber im Fall von Schwarzarbeit in Haftung genommen.
Im Juni hatten die Innenminister von Bund und Ländern ein konsequenteres Vorgehen gegen bandenmäßigen Sozialmissbrauch beschlossen. Hintergrund sind vor allem Fälle, in denen Banden EU-Bürger aus Südosteuropa nach Deutschland geholt und in Scheinarbeitsverhältnisse gebracht hatten, damit sie als Aufstocker Anspruch auf Sozialleistungen erlangen. Im Fokus sind etwa Bulgarien oder Rumänien.
Zum Teil wurden diese Menschen in sogenannten Schrottimmobilien untergebracht. In vielen Kommunen etwa des Ruhrgebiets ist dieses Problem seit Langem bekannt. Auch Razzien von Polizei und weiteren Behörden gibt es. Doch oft können die Ämter bislang verhältnismäßig wenig dagegen machen.
Im Zweifel auch enteignen
In einzelnen Bundesländern gibt es inzwischen mehr Kooperation zwischen Polizei, Familienkassen, Jobcentern, Ausländerbehörden, Kommunen und weiteren relevanten Stellen, um solch einen Missbrauch zu verhindern, wie es von den Ländern heißt. Nach vom Bund auf den Weg gebrachten Änderungen im Baugesetzbuch sollen Kommunen Schrottimmobilien im Extremfall auch enteignen können.
Bas hatte bereits Mitte vergangenen Jahres in einem Interview ein verschärftes Vorgehen gegen Sozialmissbrauch angekündigt und auf Negativbeispiele aus ihrer Duisburger Heimat verwiesen. Es gebe „ausbeuterische Strukturen, die Menschen aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland locken und ihnen Mini-Arbeitsverträge anbieten“, sagte sie damals. „Gleichzeitig lassen sie diese Menschen Bürgergeld beantragen und schöpfen die staatlichen Mittel dann selbst ab. Das sind mafiöse Strukturen, die wir zerschlagen müssen.“
In dem Aktionsplan ist nun auch vorgesehen: Zuwanderer aus EU-Staaten mit extrem geringem Beschäftigungsumfang sollen nicht mehr regelmäßig aufstockende Leistungen beziehen können. Mittel der Kommunen gegen Schrottimmobilien sollen gestärkt werden – der Plan nennt als Stichworte: „Instandsetzungsgebote, Vorkaufsrecht, Enteignung, Nutzungsuntersagung“.
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