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Wednesday, September 16, 2026

Zollreform: EU führt neue Gebühr für kleine Online-Pakete ein

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Ein Päckchen der chinesischen Handelsplattform Temu beim Zoll.

Import von Billig-Waren EU beschließt neue Gebühr für kleine Online-Pakete

Stand: 16.09.2026 • 16:44 Uhr

Auf kleine Pakete von Online-Shops aus Nicht-EU-Ländern wird künftig eine Abgabe fällig. Grund ist die Flut von Billig-Waren, die lange zollfrei waren. Zahlen müssen Online-Plattformen wie Shein.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine umfassende Reform des EU-Zollrechts frei gemacht. Dabei geht es unter anderem um eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Die Abgeordneten stimmten den neuen Regeln endgültig zu, teilte das Parlament am Mittwoch mit.

Die Gebühr soll spätestens ab dem 1. November 2026 erhoben werden und betrifft Päckchen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro. Wie hoch sie ausfällt, muss die EU-Kommission noch festlegen.

Vorgesehen ist eine Abgabe für Waren, die in Nicht-EU-Webshops bestellt und direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verschickt werden. Alle zwei Jahre soll die Höhe angepasst werden. Zuvor waren Päckchen mit einem Wert von weniger als 150 Euro von Zöllen ausgenommen.

Plattformen sollen für die Gebühr aufkommen

Die Kosten sollen grundsätzlich dort anfallen, wo auch die weiteren Zollgebühren für das jeweilige Paket entrichtet werden. Nach Angaben der EU sollen damit die Online-Handelsplattformen beziehungsweise die verantwortlichen Importeure belastet werden – und nicht die Endverbraucher. Sie könnten die Kosten allerdings auch umlegen.

Betroffen sein können unter anderem Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress sowie andere Online-Händler, die Waren direkt aus Ländern außerhalb der EU verschicken. Die neuen Regeln verpflichten Verkäufer und Plattformen zudem, den Zollbehörden die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass die eingeführten Waren den EU-Vorschriften entsprechen.

Wer wiederholt gegen die Regeln verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Vorgesehen sind Geldstrafen von mindestens einem Prozent und bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts der in den vergangenen zwölf Monaten importierten Waren.

Große Zahl kleiner Pakete belasten Zoll

Hintergrund der Reform ist die stark gestiegene Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel. Nach Angaben der EU-Staaten wurden 2025 rund sechs Milliarden Pakete von Online-Händlern durch die europäischen Zollbehörden abgewickelt. Rund 90 Prozent davon kamen aus China.

Die neue Bearbeitungsgebühr soll unter anderem die Kosten für die Abfertigung und Kontrolle der vielen kleinen Sendungen abdecken. Gleichzeitig sollen die Zollbehörden stärker gegen Waren vorgehen können, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen oder unsicher sind.

Neue EU-Zollbehörde und gemeinsames IT-System

Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer umfassenden Reform des EU-Zollrechts. Vorgesehen ist unter anderem eine neue EU-Zollbehörde, die in Lille in Frankreich eingerichtet werden soll.

Außerdem soll ein gemeinsames digitales Zollsystem entstehen. Der sogenannte EU Data Hub soll langfristig mindestens 111 unterschiedliche IT-Systeme der nationalen Zollbehörden ersetzen. Das System soll den Datenaustausch vereinfachen und den Behörden eine bessere Risikoanalyse ermöglichen.

Drei-Euro-Zoll gilt seit Juli

Von der neuen Bearbeitungsgebühr zu unterscheiden ist eine bereits seit Juli geltende Zollregel für günstige Waren aus Nicht-EU-Ländern. Für diese wird derzeit eine pauschale Abgabe von drei Euro je Warengruppe in einer Sendung erhoben.

Eigentlich sollen Verkäufer oder Importeure diese Kosten tragen. Einige Händler geben die Abgabe allerdings an ihre Kunden weiter. Wie stark die Zahl der kleinen Sendungen seit Einführung der Pauschale zurückgegangen ist, lässt sich für die gesamte EU noch nicht sagen.

Die Drei-Euro-Abgabe ist als Übergangslösung gedacht. Ab 2028 soll eine neue digitale Plattform die Zollabwicklung übernehmen. Dann sollen grundsätzlich alle in die EU eingeführten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.

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