Ungereimtheiten: Klage gegen KI- „Pause“ wegen „Kartellabsprachen “
Vier Menschen haben, laut eigener Aussage stellvertretend für alle Kunden der beklagten großen KI-Firmen, gegen eine KI-Entwicklungsverlangsamung durch die Firmen selbst geklagt. Die Vorwürfe richten sich gegen Anthropic, OpenAI, Google und SpaceXAI. Laut Anklage würden sie damit künstlich die Produkte begrenzen, die sie ihren Kunden anbieten.
Die Kläger berufen sich in ihrer Klageschrift (3:26-cv-10693) auf Abschnitt 1 des Sherman Act, 15 U.S.C. § 1. Dieser verbietet Absprachen zwischen Unternehmen, die eine Wettbewerbseinschränkung darstellen. Darunter falle auch, so die Klage, die öffentliche Forderung nach einer Verlangsamung der KI-Entwicklung, die Anthropics CEO Dario Amodei vorvergangenen Samstag in einem Statement äußerte und dem die Chefs von Google, SpaceXAI und OpenAI schnell zustimmten. Auch die Hintergrundgespräche über eine Verlangsamung, die Insiderberichten zufolge bereits seit Juli zwischen einigen großen KI-Firmen liefen, sei eine solche Kartellabsprache.
Dabei erkennen die Kläger die Gefahren durch KI in der Klageschrift an. Um diese zu regulieren, brauche es jedoch keine Kartellabsprachen, die Firmen könnten sich jede für sich für mehr Sicherheit entscheiden. Autohersteller würden Autos ja auch von sich aus nicht schneller als 300 Meilen die Stunde fahren lassen, so die Kläger. Gegen eine solche unabhängige Selbstregulierung der einzelnen KI-Firmen habe man nichts. Ebenso wenig wie gegen Sicherheitsrestriktionen von staatlichen Organisationen. Nur Absprachen zwischen den Firmen zu eigenen koordinierten Sicherheitsregeln – das sei unzulässig.
Einige Ungereimtheiten bei der Klage
Am auffälligsten ist: Die vertretende Kanzlei TRIAL LAWYERS FOR JUSTICE hat – soweit in den durchsuchten Datenbanken dokumentiert – noch nie eine Kartellrechtsklage verhandelt. Dabei spezialisieren sich Kanzleien normalerweise auf bestimmte Rechtsbereiche, die sie dann hauptsächlich bearbeiten. Nur bei zwei der vier Anwälten, die in diesem Fall auftreten, finden sich zumindest gelegentlich Kartellrecht-Fälle.
Einer der vier Anwälte hat sich zumindest auch thematisch bereits mit ähnlichen Fragen beschäftigt. In seinem Aufsatz „An FDA for Algorithms“ stellt er die Frage, wie Algorithmen am besten kontrolliert werden können – und ob die bestehenden Gesetze dafür ausreichen.
Auffällig sind auch die vier Kläger: Zwei von ihnen sind selbst Anwälte in Partnerkanzleien von TRIAL LAWYERS FOR JUSTICE – also mehr oder weniger Kollegen. Das könnte für die Klage noch nachteilig sein: Zu enge Geschäftsbeziehungen zwischen Anwälten und Klägern haben sich in der Vergangenheit bereits negativ auf Sammelklagen ausgewirkt.
Über die dritte Klägerin ließ sich nichts herausfinden. Die vierte Klägerin Cheyenne Hunt jedoch ist selbst Anwältin und Aktivistin, unter anderem im Bereich MeToo, Epstein und Big Tech. Auf ihrem Instagram-Blog postete sie ein Statement zu der Klage: Sie sei überzeugt, dass echte Regulierung von Tech-Firmen nicht von diesen selber kommen dürfe, sondern von Staaten kommen müsse. Wenn die KI-Firmen sich hier untereinander einigen könnte das, so fürchtet sie, dafür sorgen, dass dem Gesetzgeber dann das Momentum fehlen würde, um eigene Regulierungen zu erlassen. Deswegen sei sie jetzt Teil einer Klage dagegen. Bei ihr findet sich also zumindest offiziell eine klare Motivation für diese Klage – wenn auch eine andere, als in der Klageschrift angegeben.
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