Kinderlose Chloe will Weihnachtsferien – Bürochefin siehts anders

- Eine Angestellte wollte vom 23. bis 27. Dezember Ferien nehmen.
- Ihre Chefin wollte zuerst prüfen, ob Mitarbeitende mit kleinen Kindern ebenfalls frei brauchen.
- Der Fall löst eine Debatte darüber aus, ob Eltern bei beliebten Ferientagen bevorzugt werden sollten.
- In der Schweiz müssen Arbeitgeber bei schulpflichtigen Kindern tatsächlich auf die Schulferien Rücksicht nehmen.
Sie reicht ihr Feriengesuch Mitte September ein – mehr als drei Monate vor Weihnachten. Trotzdem bekommt Chloe aus Grossbritannien die freien Tage vom 23. bis 27. Dezember nicht direkt zugesichert. Der Grund bringt sie auf die Palme: Ihre Vorgesetzte Sarah erklärt ihr, dass mehrere Teammitglieder kleine Kinder hätten und möglicherweise ebenfalls über Weihnachten frei nehmen wollten.
Deshalb müsse sie mit der Zusage noch warten. Wie die australische Zeitung News.com.au berichtet, wurde der Mailaustausch auf dem Tiktok-Account Steady Culture veröffentlicht, wo er Millionen Menschen erreichte. Dort zeigt sich auch, dass Chloe die Welt nicht mehr versteht. Sinngemäss fragt sie ihre Chefin: «Nur weil andere Kinder haben, sind deren Weihnachtspläne wichtiger als meine?»
«Ferien werden nicht nach Eingang vergeben»
Die Vorgesetzte widerspricht. Weihnachten sei jedes Jahr eine schwierige Zeit für die Personalplanung. Sie müsse deshalb sowohl die individuellen Lebensumstände der Mitarbeitenden als auch den Zeitpunkt der Feriengesuche berücksichtigen. Nach dem Prinzip «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst» würden die freien Tage nicht vergeben.
Als die Chefin später auch noch wissen will, ob Chloe über Weihnachten verreist, wird diese erst recht stutzig. Sie habe keine Reise geplant – verstehe aber nicht, weshalb das überhaupt eine Rolle spiele.
Wie findest du es, wenn Eltern bei Ferien über Weihnachten oder in den Schulferien Vorrang bekommen?
Der Fall sorgt auf Social Media für Diskussionen. In den Kommentaren prallen unterschiedliche Ansichten aufeinander: Während einige finden, dass Eltern mit kleinen Kindern bei Ferien über Weihnachten bevorzugt werden sollten, argumentieren andere, dass auch Kinderlose Familie, Partnerinnen und Partner oder Freunde hätten, mit denen sie die Feiertage verbringen möchten.
Kinderlose übernehmen häufiger die unbeliebten Zeiten
Dass sich Kinderlose am Arbeitsplatz teilweise benachteiligt fühlen, ist nicht nur ein Social-Media-Phänomen. Eine 2025 veröffentlichte Studie untersuchte die Erfahrungen von alleinstehenden und kinderlosen Arbeitnehmenden.
Dabei tauchten vier Probleme besonders häufig auf: Sie übernehmen zusätzliche Arbeit, über ihre Verfügbarkeit werden eher Annahmen getroffen, Eltern erhalten bei freien Tagen teilweise Vorrang, und flexible Arbeitsmodelle werden eher Beschäftigten mit Familie zugestanden.
Eine weitere Untersuchung aus dem Jahr 2026 fand sogar Hinweise auf einen solchen Effekt bei Überstunden: Vorgesetzte in stark familienfreundlichen Arbeitskulturen teilten Überstunden eher Singles als verheirateten Angestellten mit Kindern zu.
Lehnten Kinderlose die Überstunden ab, wurde dies eher als mangelnde Bereitschaft interpretiert. Bei Eltern wurde eine Absage eher damit erklärt, dass sie schlicht keine Möglichkeit hätten, länger zu arbeiten.
Und wie sieht es in der Schweiz aus?
Auch in der Schweiz können Eltern bei der Ferienplanung besonders berücksichtigt werden. Grundsätzlich bestimmt gemäss Artikel 329c des Obligationenrechts der Arbeitgeber, wann Ferien bezogen werden. Dabei muss er die Wünsche der Angestellten berücksichtigen, sofern diese mit den betrieblichen Interessen vereinbar sind.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält aber ausdrücklich fest: Bei Arbeitnehmenden mit schulpflichtigen Kindern muss auf die Schulferien Rücksicht genommen werden. Wichtig dabei: Bei Säuglingen oder Kleinkindern im Vorschulalter greift dieser Bonus rechtlich kaum, da hier keine Schulpflicht bindet.
Vorrang «soweit möglich»
Die Regelung bedeutet allerdings nicht, dass Eltern jeden gewünschten Ferientermin automatisch bekommen. Auch ihre Wünsche können abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Das Amt für den Arbeitsmarkt des Kantons Freiburg schreibt dazu, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern «soweit möglich» Vorrang beim Ferienbezug während der Schulferien haben.
Und was ist mit der Frage der Chefin, ob Chloe verreist? Hier ist die Schweizer Rechtslage klar: Wie Angestellte ihre Freizeit verbringen, geht den Arbeitgeber nichts an. Die Genehmigung darf nicht davon abhängen, ob jemand eine Fernreise plant oder zu Hause bleibt.
Was denkst du? Sollten Eltern bei Ferien während Weihnachten und Schulferien Vorrang haben – oder sollte einzig zählen, wer sein Gesuch zuerst eingereicht hat? Schreib deine Meinung in die Kommentare und diskutiere mit dem Rest der Community.
Hast du auch mal unangenehme Erfahrungen mit dem Thema Ferienbezug bei der Arbeit gehabt? Dann erzähle uns davon unten im Formular.
Deborah Gonzalez (dgo) arbeitet seit 2021 bei 20 Minuten. Sie ist Stellvertretende Ressortleiterin Gesellschaft & Community.
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