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Friday, September 25, 2026

Halter von E-Scootern haften künftig bei Unfällen

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Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf einem Fahrradweg.

Bundesrat stimmt Gesetz zu Halter von E-Scootern haften künftig für Unfälle

Stand: 25.09.2026 • 14:06 Uhr

E-Scooter-Unfallopfer sollen einfacher an Schadensersatz kommen. Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die Haftungsregeln ändert - künftig sollen die Vermieter das Haftungsrisiko tragen.

Bei Unfällen mit E-Scootern können in Zukunft auch deren Halter zur Verantwortung gezogen werden. Der Bundesrat stimmte einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu. Die neuen Regelungen sollen es den Opfern der Unfälle erleichtern, Anspruch auf Schadensersatz zu erheben.

Die neuen Regelungen greifen nicht nur dann, wenn beispielsweise ein Passant von einem Elektroroller angefahren wird. Auch wenn jemand über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scooter stolpert und sich dadurch verletzt, soll das Gesetz künftig greifen.

Bisher galt in solchen Fällen die Regel: Der Geschädigte musste nachweisen, wer den Roller gefahren hat - was bei einer anonymen Vermietung schwierig sein kann. Oft blieben die Geschädigten daher auf ihren Kosten für die Behandlung sitzen, weil Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren. In Zukunft können sich Opfer an den Halter wenden, er muss für den Schaden aufkommen. Denn Haftung greift unabhängig davon, ob der Halter persönlich Schuld an einem Unfall hat. Bei Leih-E-Rollern ist der Halter normalerweise das Vermietunternehmen.

Deutlich mehr Unfälle mit E-Scootern

Die Bundesregierung hatte das Gesetz damit begründet, dass Vermietunternehmen Geld mit dem Verleih der E-Scootern verdienen - und deshalb auch das Haftungsrisiko tragen sollten. So sieht es der Bundesrat auch.

Die Zahl an Unfällen mit E-Scootern hat in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr kam es bundesweit laut Statistischem Bundesamt zu fast 16.500 Unfällen mit Verletzten oder Toten. Das waren 38,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

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