Richtlinien für Sterbehilfe: Ein Tod in Würde

Die moderne Medizin rettet Menschen, erhält aber auch Todkranke oft unnötig am Leben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung für Sterbehilfe.
E s ist ein Kreuz mit der Sterbehilfe. Während Frankreich die Sterbehilfe bereits legalisiert hat, ist sie in Deutschland von einem Auf und Ab politischer Interessen geprägt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts diskutierten hierzulande Wissenschaftler:innen die Frage nach dem Recht auf Tod und die damit einhergehende Verantwortung von Medizin. Als nach dem Ende des Ersten Weltkrieges der Begriff „lebensunwertes Leben“ aufkam, nutzten ihn schnell die Nationalsozialisten mit ihrer grausamen Vernichtungsmaschinerie. Das hatte nichts mit Sterbehilfe zu tun, sondern war ideologischer Mord an Menschen, die nicht in das faschistische Weltbild passten. Folgerichtig forderte der Juristentag 1947, dass über eine „echte Euthanasie“ in Deutschland nie wieder diskutiert werden dürfe.
Und auch heute bleiben Jurist:innen kritisch bei der Frage nach organisierter Unterstützung beim Freitod. Jetzt sprach sich der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt gegen eine vollständige Streichung des betreffenden Strafrechtsparagrafen aus und forderte stattdessen „punktuelle Ausnahmen“. Zudem stimmten die versammelten Jurist:innen für ein „prozedurales Schutzkonzept“ mit ärztlicher Beratung, Aufklärung, Begutachtung sowie für eine Zulassungspflicht für Sterbehilfeorganisationen. Nur ein eigenes Sterbebegleitungsgesetz fand keine Mehrheit.
Bild: Alexander Labrentz
ist Journalistin und Politikwissenschaftlerin. Ihr Vater lag neun Jahre lang im Wachkoma, als sie sich für Sterbehilfe und gegen eine Medikamentengabe wegen einer Lungenentzündung entschied.
Schade. Denn spätestens seit dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 ist die Lage in Deutschland für Betroffene, medizinisches Personal und Angehörige kompliziert. Die passive und nun auch die indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. Wenn es also dem Willen der betroffenen Person entspricht, dürfen Mediziner:innen lebensverlängernde Maßnahmen einstellen (passiv). Bei der Versorgung todkranker Menschen dürfen schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese zum Tod führen können (indirekt).
Nach einer Gesetzesänderung von 2015 war die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten, damit sollte Sterbehilfevereinen die Stirn geboten werden. Doch 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass dies dem im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht – in Verbindung mit der Würde des Menschen – widerspräche. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit schließe nicht nur die Freiheit ein, sich selbst das Leben zu nehmen, sondern auch die freiwillige Hilfe von Dritten zu beanspruchen. Wie sonst sollen Schwerkranke ihr Recht auf Selbsttötung umsetzen, wenn nicht mit medizinischer Unterstützung?
Seitdem steigen die Zahlen der professionell begleiteten Selbsttötung. So verzeichnete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben im vergangenen Jahr insgesamt 898 professionelle Freitodbegleitungen. Das sind 275 Menschen mehr als im Vorjahr. Der Bedarf ist vorhanden und das liegt unter anderem an den Bedingungen unseres Gesundheitssystems aus Krankenkasse, Forschung, medizinischer Versorgung, die das Leben mitunter unnötig verlängern. Die Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts schreiten voran, das rettet zahlreiche Leben. Die Schattenseite: Nun gelangen auch immer mehr Menschen am Ende ihrer Lebenszeit in längere qualvolle und menschenunwürdige Zustände.
Sterbehilfe leistender Arzt wurde freigesprochen
So wurde gerade ein 49-jähriger Intensivmediziner vom Landgerichtes Hannover von dem Vorwurf freigesprochen, drei Menschen „totgespritzt“ zu haben. In allen drei Fällen ging es um Schwerstkranke und Sterbende, deren Leid er nicht gegen ihren Willen verlängern wollte. Also beendete er durch indirekte Hilfe ihr Leid. Wie bei der 82-Jährigen aus einer Demenz-WG, die zuvor mit ihrem Hausarzt vereinbart hatte, alle Therapien einzustellen. Ihr spritze er nach und nach eine hohe Dosis Fentanyl, bis sie es schließlich in den Tod schaffte. Angeklagt wurde er trotzdem wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung. Und so verbrachte der human agierende Mediziner für insgesamt drei Fälle, in denen er menschlich und nach dem Patient:innenwillen handelte, ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.
Weil in unserem Gesundheitssystem nicht klar geregelt ist, wie wir auch in Würde sterben können. Immer wieder befinden sich Ärzt:innen in Graubereichen und sind der Frage ausgeliefert: Muss Leben um jeden Preis erhalten oder soll dem Willen von Patient:innen gefolgt werden? Welchen Sinn hat es, beispielsweise schwerkranken Krebspatient:innen ein paar weitere schmerzvolle Tage aufzubürden, nur um deren Leben zu verlängern? Der Fall des Hannoveraner Arztes ist nur einer von vielen. Der Deutschen Hirnstiftung zufolge landen täglich 7.000 Menschen in Deutschland im Koma. Je jünger die Menschen sind, umso höher sind die Chancen auf Heilung. Ab einem Alter von 40 Jahren sinken die Chance vielfach gegen null, ohne bleibende Schäden aufzuwachen. Bei Menschen, die länger als sechs Monate im Koma liegen, reduziert sich die Chance, je wieder zu erwachen, auf zwölf Prozent.
Ist es okay, dass Menschen jahrelang im Koma liegen, um am Ende zu versterben, obwohl sie sich dagegen ausgesprochen haben? Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren und diverser Anträge im Parlament konnte sich der Bundestag bis heute nicht zu einer klaren gesetzlichen Regelung zur assistierten Selbsttötung durchringen. So bleiben Patient:innen, Angehörige und medizinisches Personal im Unklaren, obwohl der medizinische Fortschritt so manchen Zustand erst verursacht.
Stattdessen hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine Gesundheitsreform beschlossen, die sich um Sparmaßnahmen dreht. Stellen wir lieber das Wohl von Patient:innen und die Menschlichkeit ins Zentrum! Es ist Zeit für klare Regelungen bei der Sterbehilfe, um die Würde des Menschen auch am Lebensende zu gewähren. Aus dem Verteidigungsteam des Arztes in Hannover kommt die Forderung nach einem Sterbehilfegesetz. Lasst uns endlich einen würdigen gesetzlichen Rahmen schaffen, bevor eine rechtsradikale Mehrheit Gesetzesgrundlagen entwirft, die wir auf keinen Fall mehr wollen.
Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.