Preiserhöhungen bei Streaming: Deutsche Sammelklagen gegen Apple, Netflix, Sky
„Gemeinsam mit dem Verbraucherschutzverein VSV gehen wir in neuen Verbandsklagen gegen rechtswidrige Erhöhungen von Streaming-Gebühren bei Netflix, AppleTV und Wow (Sky) vor‟, berichtet die Berliner Anwaltskanzlei BK Baumeister & Kollegen. Betroffene Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland können sich gebührenfrei anmelden, um gegebenenfalls Geld zurückzuerhalten. Bei Netflix könnten überhaupt alle Zahlungen ab 2023 rückabgewickelt werden, nicht nur die Preiserhöhungen. Das könnte sich auf circa 700 Euro summieren.
„Netflix, Amazon Prime, Apple und WOW (Sky) haben die Preise laufender Abos wiederholt angehoben, gestützt auf Preisanpassungsklauseln in ihren AGB, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen‟, fasst die Kanzlei zusammen, „Solche Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind unwirksam.‟ Zwar können Betroffene einzeln vor Gericht ziehen, was jedoch hoher Aufwand wäre. Daher gibt es die Möglichkeit von Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), umgangssprachlich Sammelklagen genannt. Klagebefugte Verbände sind beispielsweise die deutschen Verbraucherzentralen, aber auch der österreichische Verbraucherschutzverein. Diesen vertritt die Berliner Kanzlei.
Die Verbandsklagen helfen allerdings nur deutschen Verbrauchern, die sich über das Klageregister des Bundesamts für Justiz angemeldet haben. Für jedes Verfahren ist eine separate Anmeldung erforderlich. Doch auch das kann ein Rechtsfreund übernehmen. Daher hat die Kanzlei BK Baumeister eine Webseite aufgesetzt, über die Verbraucher sich in einem Rutsch für gleich vier Verbandsklagen anmelden können: Jene drei Verfahren, die die Kanzlei selbst gegen Apple, Netflix und Sky (Wow, vormals Premiere) anstrengt, sowie ein von der Verbraucherzentrale NRW geführtes Verfahren gegen eine aus deren Sicht unzulässige Preiserhöhung Amazon Primes.
Sonderfall Netflix
Das Angebot zur Teilnahme ist laut Kanzlei risikolos: Gehen die von ihr für den VSV geführten Prozesse verloren, übernimmt der österreichische Prozessfinanzierer Padronus die Kosten. Umgekehrt gehen 9,9 Prozent etwaiger Rückerstattungen an Padronus, der Rest an die berechtigten Verbraucher. Hat der Betroffene jedoch bereits eine Rechtsschutzversicherung, winkt die volle Auszahlung, ohne Anteil für Padronus.
Die Anmeldung kann über die Webseite für alle vier Dienste auf einmal erfolgen. Bezüglich Amazon.com geht es um Amazon Prime, bezüglich Apple um Apple TV+ und/oder Apple One; bei Wow (Sky) um WOW Live-Sport und/oder WOW Premium; und bei Netflix um die Standard- und Premium-Abos, nicht aber um den Basistarif – jeweils für Zahlungen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen (deutsche Verjährung). Das jeweilige Abo kann, muss aber nicht mehr bestehen.
Im Falle Netflix’ hofft die Kanzlei sogar auf volle Rückerstattung, nicht nur den erhöhten Anteil. Dies wäre für deutsche Verbraucher, die ihr Abo im Zeitraum 2014 bis 2019 abgeschlossen haben. Denn damals habe Netflix’ Bestell-Schaltfläche die Zahlungspflicht nicht eindeutig kennzeichnet, weshalb laut Paragraph 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches gar kein Vertrag zustandegekommen sei.
Gegen Netflix und Apple prozessieren BK Baumeister und Kollegen im Namen des VSV am Kammergericht Berlin (Az. 11 Vkl 1/26 respektive 21 VKl 1/26), gegen Sky am Bayerischen Obersten Landesgericht (Az. noch nicht bekannt). Die Berliner Kanzlei ist auf Massenverfahren spezialisiert und hat sich mit über 7.000 Klagen gegen Datensammlung durch Meta Platforms einen Namen gemacht.
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