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Tuesday, November 3, 2026

Suchtgefahr: Snapchat bremst nächsten US-Prozess durch Vergleich aus

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Hat Snap seine App Snapchat so gestaltet, dass sie süchtig macht? Und muss der Betreiber Minderjährige dafür entschädigen? Diese Frage sollten kalifornische Geschworene in einem Präzedenzfall klären. Doch ein weiteres Mal vermeidet Snap ein Gerichtsurteil, indem es mit zwei Klägerinnen einen geheimen Vergleich schließt.

Betreiber Sozialer Netze wenden in den USA eine Taktik an, die alt, aber bewährt ist: Möglichst lange versuchen, ein Gerichtssaalverfahren durch juristische Manöver abzuwenden, und wenn das nicht gelingt, einzelnen ein paar Millionen zu zahlen. So lassen sich Urteile, die womöglich Milliardenzahlungen nach sich ziehen, um Jahre aufschieben. Manche Kläger sterben unterdessen oder geben sich, zermürbt, mit Brotkrumen zufrieden.

Zigtausende US-Klagen beschuldigen Betreiber von Online-Diensten wie Meta Platforms, Tiktok, Google und Snapchat, ihre Dienste so zu gestalten und/oder zu betreiben, dass sie süchtig machen oder in ähnlicher Weise Nutzer psychisch schädigen. Die Klagen Minderjähriger respektive deren Hinterbliebenen sind sowohl bei US-Bundesgerichten als auch bei Gerichten einzelner Staaten anhängig.

Circa 3.000 solcher Klagen sind am Superior Court des County Los Angeles, einem Gericht das Staates Kalifornien, zusammengefasst (Az. JCCP 5225). Sie werden nie ausjudiziert werden, denn bis dahin wären die Kläger in Pension. Die zuständige Richterin hat daher entschieden, nur einzelne, beispielhafte Fälle vor Geschworene zu bringen; an deren Entscheidungen sollen sich dann Vergleichsverhandlungen mit allen anderen Klägern orientieren.

Nur ein solcher Präzedenzfall hat bislang zu einem Wahrspruch Geschworener geführt. Sie haben im März 2026 festgestellt, dass Meta Platforms und Youtube-Eigentümer Google ihre Online-Dienste grob fahrlässig so gestaltet haben, dass die als K.G.M. bekannte, damals minderjährige Klägerin süchtig und krank wurde. Meta soll 2,1 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen, Google 900.000 US-Dollar. Weil die Konzerne böswillig agiert haben, kommt noch einmal so viel Schadenersatz hinzu, was in Summe sechs Millionen US-Dollar macht.

Meta erkennt das Sucht-Urteil nicht an und hat Rechtsmittel ergriffen. Die ebenfalls beklagten Snap und Tiktok hatten sich vorher mit K.G.M. verglichen und dadurch ein Urteil vermieden. Wie viel Snap und Tiktok gezahlt haben, ist geheim.

Ein zweiter Präzedenzprozess am Superior Court des County Los Angeles im Juli ist geplatzt. Alle vier beklagten Datenkonzerne konnten sich mit dem als RKC bekannten Buben vergleichen.

Letzten Mittwoch begann das Gericht nach jahrelangen Vorbereitungen endlich mit der Auswahl der Geschworenen für zwei weitere Präzedenzfälle gegen Meta und Snap. Tiktok und Google hatten sich kurz zuvor mit den Klägerinnen S.J. und K.D.B. vergleichen. Zwei Tage nach Beginn der Geschworenenauswahl macht auch Meta ein geheimes Angebot, dass die beiden Mädchen nicht ablehnen konnten.

Am Montag ist Snap hinzugekommen. Damit ist der Prozess geplatzt, die Geschworenen dürfen nach Hause gehen. Die geladenen Zeugen, darunter Meta-Chef CEO Zuckerberg, Instagram-Chef Adam Mosseri und Snap-CEO Evan Spiegel, müssen doch nicht unter Eid aussagen.

Für die beiden Klägerinnen und ihre Anwälte ist das ein Erfolg. Für die übrigen circa 3.000 Kläger heißt es jedoch „bitte warten”. Der nächste Präzedenzprozess ist mit drei Klägern für Mitte März 2027 angesetzt; falls auch dieses Verfahren nicht stattfindet, soll ein weiterer Fall ab 6. August 2027 verhandelt werden. Dafür gibt es acht Kandidaten.

Juristisch geht es nicht um online gezeigte Inhalte die meist von Dritten stammen, sondern um Produkthaftung: Die Betreiber werden für Gestaltung und Betrieb ihrer Dienste und Apps verantwortlich gemacht, beispielsweise für unendliches Scrollen oder Push-Benachrichtigungen, wenn ein Kind schon einige Zeit nichts mehr für die Shareholder Value getan hat.

Das kalifornische Sammelverfahren heißt offiziell Christina Arlington Smith individually and as successor-interest to Lalani Walton, deceased, et al vs Tiktok et al (Az. 22STCV 21355, JCCP 5255). Der nun verglichene Teil ist als S.J. et K.D.B. v Snap Inc et al bekannt.

Hinweis: In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Suizid und Mobbing, bei der telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.

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