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Wednesday, September 16, 2026

Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan vor

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Bundesinnenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig haben einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, um den islamistischen Terrorismus mit verschärften Strafen zu bekämpfen.

16.09.2026 | 1:54 min

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat die Bundesregierung am Mittwoch einen Zehn-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus beschlossen. Neben Strafverschärfungen sollen demnach auch der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln ausgeweitet und das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke strenger geahndet werden.

Der Plan sieht unter anderem eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen vor, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen. Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden.

CSD-Attentäter war IS-Anhänger

Der "brutale Anschlag auf den Berliner CSD" habe erneut gezeigt, dass gewaltbereiter Islamismus eine "wirklich ernste Gefahr" sei, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einer Pressekonferenz mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Nach dem Beschluss durch das Kabinett geht der Plan nun in die parlamentarische Beratung.

Wieso konnte der islamistische Terroranschlag auf den CSD in Berlin nicht verhindert werden? Mit Fragen wie diesen beschäftigte sich heute der Innenausschuss des Bundestages.

04.08.2026 | 1:40 min

Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird. 

Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten mit einem Auto in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt. Der 21-Jährige konnte zunächst fliehen und wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist bekannt gewesen. 

Nach dem islamistischen Anschlag auf den CSD in Berlin durch einen polizeibekannten Gefährder wurden Rufe nach harten Konsequenzen laut.

28.07.2026 | 1:37 min

Warum war er auf freiem Fuß?

Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund der Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war, dass er in den Libanon gereist war, um sich in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Außerdem ging es in dem Verfahren wegen der Verbreitung von IS-Propaganda um Verstöße gegen das Vereinsgesetz. Das Gericht ordnete eine sogenannte Vorbewährung an. Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. 

"Queerfeindlichkeit ist kein Randphänomen im Islamismus, das Problem reicht bis tief in diese Gesellschaft hinein." - so Andre Lehmann, Bundesvorstand LSVD⁺.

27.07.2026 | 4:48 min

Landespolizei soll Verkehrsdaten sichern lassen können

Der Zehn-Punkte-Plan sieht außerdem vor, dass nicht nur Bundespolizei und Bundeskriminalamt, sondern auch die Ermittlungsbehörden der Länder Telekommunikationsanbieter - zeitlich befristet - zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten verpflichten können sollen. Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat.

Die Sicherungsanordnung, für die eine entsprechende Befugnis im jeweiligen Landespolizeigesetz erforderlich ist, soll allerdings nur erlaubt sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder in einer bestehenden Gefahrenlage.

Quelle: dpa, AFP

Über das Thema berichtete unter anderem heute - in Deutschland am 16.09.2026 um 14 Uhr.

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