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Tuesday, October 6, 2026

Pingpong um Schuldfrage: Gericht urteilt an Hinterbliebenen von 149 Todesopfern vorbei

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Pingpong um SchuldfrageGericht urteilt an Hinterbliebenen von 149 Todesopfern vorbei

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Der Co-Pilot stand am Tag der Katastrophe unter dem Einfluss verschiedener Medikamente. Kontrolliert hat ihn niemand. (Foto: picture alliance/dpa/EPA/Sebastien Nogier)

Co-Pilot Andreas Lubitz steuert vor elf Jahren ein Flugzeug von Germanwings in die Alpen. Der Airbus zerschellt, alle Insassen sterben. Angehörige der 149 Opfer kämpfen bis heute um Aufklärung - vergeblich. Das ist ein Armutszeugnis für den Staat.

Andreas Lubitz ist Co-Pilot auf dem Flug 4U 9525 von Germanwings. Er soll gemeinsam mit einem weiteren Piloten am 24. März 2015 144 Passagiere und vier anderen Besatzungsmitglieder von Barcelona nach Düsseldorf bringen. Als er im französischen Alpenvorland ist, entscheidet sich der 27-Jährige jedoch dafür, seinen Suizid-Plan umzusetzen: Er sperrt den Piloten aus dem Cockpit aus und leitet über der Gebirgskette den Sinkflug bei vollem Tempo ein.

Es war eine Katastrophe, die niemand hat kommen sehen. Doch schon nach kurzer Zeit war klar: Man hätte diese Katastrophe durchaus kommen sehen können!

In einem neuen Prozess hat das Landgericht Braunschweig am heutigen Vormittag 30 Hinterbliebenen die Gelegenheit genommen, die Angelegenheit ein für alle Mal aufzuklären. Nur noch so wenige Angehörige sind es inzwischen, die um Aufklärung kämpfen, dem Rest fehlt die Kraft. Um jeden Preis wollen die 30 Mütter, Väter und Geschwister der Verunglückten wissen, wie so ein schrecklicher Vorfall geschehen konnte - und einen Verantwortlichen benennen. Die Frage lautet für sie nicht, woher sie eine Entschädigung für ihren schweren Verlust bekommen, sondern wer den psychisch schwer erkrankten Lubitz ins Cockpit gelassen hat.

Lubitz stand schnell als Verantwortlicher der Tragödie fest, bei der auch eine ganze Schulklasse aus Haltern gestorben war. Staatsanwalt Brice Robin beschrieb ihn als "absolut flugunfähig". Lubitz habe am Tag des provozierten Absturzes unter einer "handfesten Psychose" gelitten und war krankgeschrieben. Zwei Wochen zuvor befand sich der Germanwings-Pilot sogar in einer psychiatrischen Klinik. Am Tag der Katastrophe hatte er diverse Medikamente im Blut.

Schuldfrage endet in einer Farce

Vorige Gerichte urteilten, dass die Lufthansa Group nichts für dieses Unglück kann, sie habe sich an die geltenden Regeln gehalten. Deshalb ging es jetzt im Prozess nicht gegen die Airline-Mutter, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Gerichte in Frankfurt am Main und Hamm haben die Verantwortung bei den medizinischen Überprüfungen durch den Staat gesehen.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) habe zu wenig hingesehen, so auch die Argumentation der Hinterbliebenen. Sicherheits- und Aufsichtsstrukturen hätten versagt. Der Gedanke ist nachvollziehbar. Bereits eingangs sagt das Gericht in Braunschweig, der Staat sei hier womöglich nicht zuständig. Die Angehörigen sollen sich an die Fluggesellschaft wenden. Es wirkt wie eine Farce, wenn mehrere Gerichte die Schuld jeweils von den Angeklagten abweisen und einander mit dem Fall beschäftigen - und das fast über ein Dutzend Jahre.

Das LBA nahm den Vorfall zum Anlass, die Sicherheitsvorkehrungen zu erhöhen. Schon knapp zwei Jahre nach dem Absturz werden stichprobenartige Alkohol- und Drogentests beim Flugpersonal durchgeführt. Was anderswo als Schuldeingeständnis für zu lasche Kontrollen zählen würde, wiegt am heutigen Dienstag in Braunschweig gar nichts. Die Richter schalten auf Durchzug und sagen, die Hinterbliebenen sollen ihre (finanziellen) Ansprüche der Airline gegenüber geltend machen. Dass es denen gar nicht darum geht, spielt - einmal mehr - keine Rolle. Zwangsläufig fragt man sich als Beobachter dieser Entwicklung, ob hier der Wille zur Aufklärung fehlt oder es den Juristen gar nicht mehr um die Menschenleben geht, sondern nur noch Geld im Vordergrund steht.

Der Staat drückt sich mit dieser Entscheidung vor der Verantwortung, einen Verantwortlichen zu benennen. Bei 149 Todesopfern stellt sich die Frage, warum ein derart wichtiger Fakt über einen Zeitraum von mehr als elf Jahren ungeklärt bleibt. Es wäre das Mindeste, wenn die Gerichte (egal, ob in Frankfurt am Main, Hamm oder Braunschweig) jetzt endlich in die Puschen kommen und für Klarheit sorgen würden. Erst dann besteht für die Angehörigen die Chance, mit dem Fall abzuschließen.

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