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Thursday, October 8, 2026

Erstmals US-Haft für Streamingbetrug in den USA

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Juristisches Neuland ist ein US-Strafurteil wegen Streamingbetrugs um Musiktantiemen. Der Redaktion ist bislang nur ein vergleichbarer Fall bekannt, aus Dänemark. Zwar sind betrügerische Streams kein Einzelfall, sie werden bisher jedoch als Vertragsverletzung behandelt, nicht als Straftat. Das dürfte sich langsam ändern, sofern die Verurteilung Michael Smiths Schule macht.

Er hat laut eigener Prahlerei in etwa fünf Jahren mehr als zwölf Millionen US-Dollar Tantiemen durch künstlich generierte Streams, hauptsächlich von KI-generierter Musik, eingenommen. Nun ist er vom US-Bundesbezirksgericht für den Süden New Yorks wegen Verschwörung zu Überweisungsbetrug zu 18 Monaten Haft, gefolgt von zwei Jahren Überwachung, verurteilt worden. Außerdem soll er 8,1 Millionen US-Dollar rückerstatten. Die Anklage hatte 46 Monate Haft gefordert, die Verteidigung ein Urteil ohne Haftantritt.

Smith ist selbst Musiker, sein Repertoire hat ihm aber nicht viel eingebracht. Ab 2017 hat er bis zu 10.000 Bots auf Servern außerhalb der USA nur dazu aufgesetzt, seine eigenen Musikstücke bei Diensten wie Amazon.com, Apple, Spotify und YouTube immer und immer wieder abzurufen, um Tantiemen auszulösen. Weil Gratiskonten weniger ausschütten, legte Smith zahlreiche Konten mit „Familienabos“ unter erfundenen Namen an.

Zur Bezahlung der Abogebühren nutzte er Debitkarten mit passenden Namen. Dazu heuerte er ein spezialisiertes Unternehmen an, das Debitkarten für Mitarbeiter großer Unternehmen ausstellt, und gab die erfundenen Namen als seine Mitarbeiter aus. Insgesamt soll er bis 2024 mehr als 1,3 Millionen US-Dollar an Abogebühren entrichtet haben.

Doch Smiths eigener Katalog war viel zu klein, um nicht aufzufallen. Also lizenzierte er zunächst Musikstücke anderer Musiker über Vermittlungsagenturen. Doch auch das reichte nicht, weshalb er sich an Dienstleister wandte, die mittels Künstlicher Intelligenz Tonspuren erzeugen. Sie stellten ihm monatlich bis zu 10.000 neue Stücke bereit.

Smith erfand dafür Bezeichnungen und Künstlernamen, bevor er die Tonstücke von anderen Dienstleistern zu Streamingdiensten hochladen ließ, um dann seine Bots darauf anzusetzen. „Als Beispiel: Im April 2023 hat der Gesamtkatalog Taylor Smith 9,3 Millionen Abrufe bei YouTube Music aus Familienabos verzeichnet. Im selben Monat, haben Smiths Bots Familienabos dazu genutzt, um seine KI-generierte Musik 80,9 Millionen mal abzurufen“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Sowohl gegenüber diesen Dienstleistern, als auch den Streamingplattformen, als auch Verwertungsgesellschaften behauptete Smith stets, alles selbst komponiert und aufgenommen zu haben – zunächst in den relevanten Vertragstexten, später auch auf konkrete Nachfrage, schließlich wurden alle Beteiligten der „Wertschöpfungskette“ irgendwann argwöhnisch. Nur eine Streamingplattform erkannte das abgekartete Spiel gleich und sperrte Smiths Konten.

Seine expliziten Lügen wurden dem Amerikaner jetzt zum rechtlichen Verhängnis. Denn so ganz ist sich selbst die US-Bundesstaatsanwaltschaft nicht sicher, ob die Manipulation von Streamingabrufzahlen strafrechtlich geahndet werden kann. Womöglich handelt es sich dabei nach US-Recht nur um zivilrechtlich relevante Vertragsverletzungen. Doch Lügen mit dem Ziel, nicht zustehende Auszahlungen auszulösen, sind schon einfacher strafrechtlich zu verfolgen.

Smith wurde 2024 wegen Überweisungsbetrug, Verschwörung dazu, und Verschwörung zu Geldwäsche angeklagt. Zunächst bekannte er sich nicht schuldig, handelte dann aber aus, dass die Anklage zwei Vorwürfe fallen lässt und er sich zu Verschwörung zu Überweisungsbetrug schuldig bekennt. Auf dieser Basis ist der 54-jährige am Dienstag verurteilt worden. Gegen die Strafhöhe kann er Rechtsmittel einlegen. heise online hat die US-Staatsanwaltschaft gefragt, ob sie auch gegen Smiths Mittäter vorgeht. Bislang sieht es nicht danach aus.

Bislang ist nur ein vergleichbarer Fall bekannt: Ein Däne wurde 2024 ebenfalls zu 18 Monaten Haft sowie zu 200.000 dänischen Kronen (rund 27.000 Euro) Strafe und Abschöpfung der Bereicherung verurteilt. Er hat ebenfalls unter seinem Namen registrierte Musikstücke automatisiert abgerufen, um Tantiemen auszulösen. KI war nicht im Spiel. Zum Teil handelte es sich um fremde Musikwerke, deren Abspieltempo er geändert und als eigene Werke bei Streamingdiensten eingestellt hatte. Der damals 53-Jährige ging in Berufung, was rechtskräftig in eine Verlängerung der Haftstrafe auf zwei Jahre und eine Erhöhung der Geldstrafe auf 300.000 Kronen (rund 40.000 Euro) mündete.

Das Betrugsmodell ist einfach, seit mindestens 2013 öffentlich bekannt, aber nicht so einfach aufzudecken, und noch schwieriger gerichtsfest nachzuweisen. Hinzu kommt, dass die Täter, anders als im Falle Smiths, oft nicht greifbar sind.

Die Strafverfolgung war aufwendig, hat eine am Fall beteiligte Staatsanwältin berichtet. „Ich, zwei Assistenten und ein FBI-Agent haben uns durch Tabellenkalkulationen gescrollt. Das war viel Arbeit“, sagte Katherine Reilly bei einer Podiumsdiskussion im September 2025. Diese Art von Betrug war für ihre Behörde komplett neu.

Ihn zu verhindern, wäre einfach. Erstens würde es schon viel bringen, für KI-generierte Musik keine Tantiemen auszuschütten. Zweitens liegt die Wurzel des Übels im Verteilungsmodell: Streamingdienste zahlen in der Regel keine fixen Beträge pro Abruf, sondern Umsatzanteile, und zwar entsprechend dem „Marktanteil“ jeder Aufnahme am Gesamtkuchen, gebildet aus Einzahlungen und Abrufen aller Nutzer. Das erlaubt Abonnenten, mehr Tantiemen auszulösen, als sie in Form von Abogebühren einzahlen. Sie müssen mit ihrem Konto nur weit überdurchschnittlich viel streamen.

Die Lösung wäre ein nutzerzentriertes Lizenzmodell (user centric licensing). Dabei orientiert sich die Ausschüttung für jeden Abruf an der Einzahlung und am Hörverhalten des jeweiligen Nutzers. Der Gesamtkuchen bliebe gleich groß, würde aber auf andere Art verteilt. Die mit einem Konto abgerufenen Streams könnten nie zu mehr Tantiemen führen, als für das Konto bezahlt wurde. Die Manipulation der Abrufzahlen würde keinen direkten Profit mehr abwerfen.

Der französische Streamingdienst Deezer wirbt seit Jahren für einen Umstieg auf das fairere Verteilungsmodell. Die großen Musikkonzerne fürchten jedoch, dass dies zu höheren Ausschüttungen für lokale Künstler, klassische Musik, Musik für Kinder und Jazz führen würde, zulasten der Ausschüttungen für Topstars außerhalb der aktuellen Top 10.

Eine Ausnahme ist Soundcloud: Unabhängige Künstler, die direkt mit Soundcloud oder mit Merlin Verträge haben, werden nutzerzentriert entlohnt. Außerdem hat sich mit der Warner Music Group ein großes Plattenlabel mit Soundcloud auf nutzerzentrierte Ausschüttungen verständigt, dürfte sich aber Mindestausschüttungen für seine Stars ausbedungen haben.

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