Abstimmung Kanton Zürich – Müssen alle Zürcher Heime und Spitäler Sterbehilfe dulden?

In der Schweiz ist assistierter Suizid weitgehend akzeptiert. Doch nicht überall ist es möglich, in einem Spital oder Pflegeheim aus dem Leben zu scheiden. Im Kanton Zürich können heute Spitäler und private Institutionen assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten verbieten. Doch das könnte sich bald ändern.
Am 27. September entscheidet die Stimmbevölkerung über eine Gesetzesänderung. Sie sieht vor, dass Heime und Spitäler Sterbehilfe in ihren Räumen zulassen müssen – ausgenommen wären Psychiatrien und Gefängnisse.
Die Vorlage geht auf eine Volksinitiative zurück, die ursprünglich eine Zulassung in sämtlichen Spitälern und Heimen gefordert hatte. Das Kantonsparlament übernahm das Anliegen in einem Gegenvorschlag, worauf die Initiative zurückgezogen wurde. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
«Unter Schmerzen nach Hause transportiert»
Für GLP-Kantonsrätin Claudia Hollenstein hat die Vorlage eine persönliche Dimension. Ihr Vater wünschte sich einen assistierten Suizid: «Er hatte einen unheilbaren Lungentumor und entschied sich früh, mit Exit zu sterben.» Er habe seine letzten Wochen in einem Zürcher Spital verbracht, wo er palliativ behandelt wurde. Dort wäre er gerne gestorben – doch das Spital sagte Nein, es dulde keine Sterbehilfe in seinen Räumlichkeiten.
Wie regeln das andere Kantone?
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In den Kantonen Genf und Wallis sind alle Spitäler und Heime gesetzlich verpflichtet, Sterbehilfe zu dulden. In der Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden gilt die Pflicht für öffentlich beauftragte Institutionen. Neben Zürich diskutieren auch weitere Kantone vergleichbare Regeln. So haben etwa die Parlamente in Nidwalden und Solothurn bereits solche beschlossen.
Die Familie organisiert deshalb einen Transport, damit Hollensteins Vater zu Hause sterben kann. Der Tod selbst sei ruhig und friedlich gewesen. Der Weg dorthin allerdings nicht: Weil er für seinen letzten Weg im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein musste, sei er für den Transport nicht sediert worden: «Er hatte grosse Schmerzen und musste diese ertragen – etwas, das ich ihm gerne erspart hätte», sagt Claudia Hollenstein. Deshalb setze sie sich für die Gesetzesänderung ein.
Im Kanton Zürich sterben die Mehrheit der Personen, die sich für einen assistierten Suizid entscheiden, zu Hause oder in Räumlichkeiten einer Sterbehilfeorganisation. Im Spital sterben nur vereinzelte, rund 15 Prozent in einem Heim.
Bereits heute müssen alle von der öffentlichen Hand betriebenen Heime Sterbehilfe dulden. Sie machen rund 90 Prozent der Heime im Kanton aus. Ausgenommen sind private Institutionen und vor allem solche mit christlichem Hintergrund, die heute die Sterbehilfe verbieten.
Weitere Abstimmung im Kanton Zürich
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Mehr Vorbereitungszeit für Lehrpersonen
Die Vorlage will, dass Lehrerinnen und Lehrer mehr Zeit angerechnet bekommen für Arbeiten neben dem Unterrichten, wie das Vorbereiten der Lektionen, Elterngespräche oder die Planung von Klassenlagern. Dies, um die Lehrpersonen zu entlasten. Pro Jahr würde die Anpassung Kosten von 83 Millionen Franken verursachen, die grösstenteils die Gemeinden übernehmen müssten. Deshalb wehrt sich die Mehrheit der Zürcher Gemeinden gegen die Vorlage. Auch der Regierungsrat empfiehlt ein Nein. Eine knappe Mehrheit des Kantonsrat unterstützt die Gesetzesanpassung.
Zu diesen Institutionen gehört das Zentrum Rämismühle im Tösstal. Geschäftsführer Markus Schaaf, der für die EVP im Zürcher Kantonsparlament sitzt, hält es für schwierig, Sterbehilfe in seinem Heim zuzulassen: «Mitarbeitende und Bewohnende sagten mir, es würde sie belasten, wenn jemand im Nebenzimmer mithilfe einer Sterbehilfeorganisation sterben würde.»
«Schutzräume sind wichtig»
Schaaf lehnt assistierten Suizid nicht grundsätzlich ab. Er warnt jedoch davor, dass dieser zur normalen Art des Sterbens im Alter werden könnte. «Es ist wichtig, dass es Schutzräume gibt, in denen Bewohnerinnen und Bewohner nicht als Kostenfaktoren gesehen werden, sondern einfach sein dürfen.» Deshalb möchte er, dass jene wenigen Heime, die Sterbehilfe heute nicht zulassen, dies weiterhin nicht müssen.
Damit stehen sich zwei Positionen gegenüber: das Recht einzelner Institutionen, aufgrund ihres Weltbilds Sterbehilfe abzulehnen, und der Wunsch anderer, selbstbestimmt über ihr Lebensende zu entscheiden. Am 27. September entscheidet die Zürcher Stimmbevölkerung.
Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe
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Erwachsene: Dargebotene Hand/Sorgentelefon
- Telefon (rund um die Uhr): 143
- Mail und Chat: www.143.ch
Kinder und Jugendliche: Pro Juventute
- Telefon (rund um die Uhr): 147
- Mail und Whatsapp: www.147.ch
Weitere Informationen
Abstimmungsdossier
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Hier finden Sie News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 27. September 2026.
Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 9.9.2026, 17:30 Uhr;weds
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