Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter kündigt härtere Aufsicht über Data Broker an
Wie geht es weiter mit Datenschutz und Informationsfreiheit? Nachdem Moritz Hennemann Anfang Oktober das Amt des unabhängigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übernommen hat, ist vieles noch offen. Wer etwa für die Aufsicht über die Wirtschaft zuständig sein soll – Landes- oder Bundesebene –, das sei Sache des Gesetzgebers, sagte Hennemann am Dienstag in Berlin. Bei seiner Behörde gebe es aber durch die bereits heute dort liegende Aufsicht über Post und Telekommunikation die notwendige Methodik. Allerdings seien bei einer Bündelung, wie von der Koalition skizziert, auch weitere Ressourcen wie etwa Personal und Mittel notwendig.
Kontinuität pflegt Hennemann auch an einer anderen Stelle zu seiner Amtsvorgängerin Louisa Specht-Riemenschneider: Sein Haus hege erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Neuzuschnitt der Aufsicht über die Nachrichtendienste. Die Reform des Nachrichtendienstrechts wird derzeit im Bundestag beraten und soll Anfang 2027 in Kraft treten. Der neue BfDI hofft dennoch auf Einsicht bei den Abgeordneten: „Nach meinem Verständnis sind Änderungen an Gesetzen bis zur finalen Entscheidung durch den Bundestag möglich.“
IFG: Hennemann hofft auf Transparenzgesetz
Bei der Informationsfreiheit sieht Hennemann eher Handlungsbedarfe in die entgegengesetzte Richtung als die Bundesregierung und wünscht sich ein Bundestransparenzgesetz, in dem Informationsfreiheitsgesetz und Open Data gemeinsam geregelt werden.
Die Aufsichtsfunktion der Behörde will der bisherige Freiburger Zivilrechtsprofessor ebenfalls nicht unterschätzt wissen. Das Datenschutzrecht werde von seiner Behörde „weder extrem hart noch extrem lasch durchgesetzt, sondern ausgewogen“, so Hennemann. Die Behördenleitung ist rechtlich vollkommen unabhängig von anderen Stellen und ihre Entscheidungen nur der gerichtlichen Kontrolle unterworfen. Wie die Wirtschaftsaufsicht künftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird, ist Teil der Datenschutzreformen, an denen Berlin und Brüssel seit Monaten arbeiten.
Dass ein wirksamer Datenschutz unter den gegebenen technischen Realitäten gar nicht mehr möglich sei, will der neue Behördenleiter ebenfalls nicht gelten lassen. Zwar falle die Verletzlichkeit von IT-Systemen zuvörderst in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, es gebe hier aber eben auch eine datenschutzrechtliche Komponente.
Nicht nur Lockerungen auf dem Wunschzettel
Derzeit würden Daten zudem oft „sehr freigiebig preisgegeben“, was jedoch erst einmal eine Entscheidung des Einzelnen sei. Auch gebe es viele positive Datennutzungsmöglichkeiten. Neben „möglichen Erleichterungen für besonders datensparsame Aktivitäten“, die sich Hennemann im Datenschutzrecht gut vorstellen kann, müsse man jedoch genauso darüber nachdenken, ob nicht das Datenschutzrecht in besonders risikoreichen Bereichen nachgeschärft werden muss. Das meine insbesondere den „datenschutzwidrigen Abfluss von Daten zu Dritten“, sagte Hennemann in Berlin. Was er damit meint: Geschäftsmodelle wie die einiger Data Broker – diesen wolle er sich ebenfalls widmen. Hier gebe es auch rechtlich Handlungsbedarf, „vor allem, wenn es zu einem unbefugten, ungewollten Abfluss von Daten aus der EU kommt“. Denn dann sei das Instrumentarium europäischer Datenschützer derzeit erschöpft.
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