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Friday, September 25, 2026

Bundesrat stimmt zu: Eltern erhalten künftig ohne Antrag Kindergeld

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Bundesrat stimmt zuEltern erhalten künftig ohne Antrag Kindergeld

25.09.2026, 13:15 Uhr

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Zunächst soll das Verfahren für Familien gelten, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld bekommen. (Foto: picture alliance / SvenSimon)

Bisher müssen Eltern nach der Geburt eines Kindes die Zahlung von Kindergeld beantragen. Das wird in Zukunft nicht mehr nötig sein. Der Bundesrat stimmt einer automatischen Auszahlung zu. Doch dabei gibt es auch Einschränkungen.

Nach der Geburt eines Kindes sollen Eltern künftig in vielen Fällen keinen Kindergeldantrag mehr stellen müssen. Der Bundesrat ließ ein entsprechendes Gesetz passieren, das der Bundestag bereits im Juli beschlossen hatte. Die Umstellung soll 2027 beginnen.

Bisher wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt. Künftig soll die Familienkasse die Leistung im Regelfall auch ohne Antrag auszahlen können. Voraussetzung ist, dass alle nötigen Informationen vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen. Die Anspruchsberechtigung wird dementsprechend weiter überprüft.

Die Auszahlung soll möglich werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat. Bekannt sein muss der Familienkasse unter anderem die Kontoverbindung.

Einführung kommt in zwei Schritten

Die Einführung ist in zwei Schritten geplant. Zunächst soll das Verfahren für Familien gelten, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld bekommen. Die Zahlung soll dann an die Person gehen, die auch bisher das Kindergeld erhält. Später soll das Verfahren auf erste Kinder ausgeweitet werden.

Beim ersten Kind soll das Kindergeld nur dann ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Zudem muss die Bankverbindung bekannt sein. Damit soll nach der Gesetzesbegründung verhindert werden, dass Deutschland zahlt, obwohl eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre.

Fehlen der Familienkasse wichtige Angaben oder bestehen Zweifel am Anspruch, soll es beim bisherigen Verfahren bleiben. Eltern sollen dann weiterhin ein Begrüßungsschreiben erhalten.

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