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Monday, September 28, 2026

Bundesrat fordert strengere Regeln und Direktanstellung für Lieferdienste

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Der Bundesrat verlangt ein entschiedenes Durchgreifen gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der digitalen Plattformwirtschaft. Auf Initiative des Saarlandes, Niedersachsens und Bremens hat die Länderkammer am Freitag eine Entschließung verabschiedet, wonach die Bundesregierung die Regeln für Essens- und Lebensmittellieferdienste verschärfen soll. Im Zentrum steht ein gesetzliches Direktanstellungsgebot für Kurierfahrer. Damit soll der zunehmende Einsatz undurchsichtiger Subunternehmer in der Branche unterbunden werden, der faire Arbeitsbedingungen nach Ansicht der Länder erschwert.

Die Initiative geht über die Mindeststandards der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit hinaus. Diese zielt vor allem darauf ab, den Beschäftigungsstatus von „Gig Workern“ transparenter zu gestalten und Scheinselbstständigkeit einzudämmen. Der Bundesrat fordert nun die zügige Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs aus dem Bundesarbeitsministerium. Es soll auch prüfen, ob bewährte Mechanismen des Paketboten-Schutz-Gesetzes wie die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auf Essenslieferdienste übertragen werden können.

In der Begründung des Antrags erkennen die Länder zwar an, dass die digitale Plattformwirtschaft rasch wachse und zu einer Kraft für Innovationen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geworden sei. Sie sehen aber dringenden Handlungsbedarf bei zentralen Schutzrechten. Viele Plattformbeschäftigte bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone. Ihre Situation sei oft durch niedrige Löhne, Befristungen, Informationsdefizite und eine extreme Abhängigkeit von den Steuerungsalgorithmen der Betreiber geprägt. Wenn zusätzlich ganze Netzwerke aus Subunternehmen zwischengeschaltet würden, verschärfe sich die Misere.

Mit dem Beschluss verleiht die Länderkammer einer Debatte neuen Schwung, die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz bereits seit Jahren beschäftigt. Schon 2016 hatten die Länder einen umfangreichen Forderungskatalog an den Bund adressiert und 2026 noch einmal aufgegriffen. Bisherige Schritte der Exekutive wie Dialoge mit Plattformbetreibern oder Prüfaufträge im Rahmen von Entwürfen zur Statusfeststellung im Sozialversicherungsrecht reichen dem Bundesrat nicht aus.

Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung. Gesetzliche Fristen für eine Reaktion oder zum Angehen der Vorschläge bestehen zwar nicht. Dennoch wächst auch durch die nahende EU-Umsetzungsfrist im Dezember der Druck auf das Arbeitsministerium, zeitnah gesetzliche Fakten für Kurierdienste zu schaffen.

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