Wie die "Zeit"-Ermittlungen den Block-Prozess beeinflussen
Im Hamburger Block-Prozess rudert das Landgericht nach einer Beschwerde der "Zeit" teils zurück: Die Sicherstellung von Interview-Mitschnitten entführter Kinder war in Teilen rechtswidrig.
29.10.2026 | 0:30 minSeit Monaten läuft in Hamburg der Prozess gegen die Steakhouse-Erbin Christina Block. Ihr wird vorgeworfen, die gewaltsame Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 von deren Vater in Dänemark in Auftrag gegeben zu haben.
Zuletzt sorgte ein Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts gegen die Zeitung "Zeit" für Aufregung und Kritik. Den hat das Gericht nun selbst teilweise revidiert.
Hintergrund ist der "Zeit"-Podcast "House of Block". Für diesen führte die "Zeit" ausführliche Interviews mit Blocks Kindern.
Weil die Interviews für den Prozess relevante Informationen enthalten könnten, ordnete das Landgericht in Hamburg eine Durchsuchung in den Redaktionsräumen der "Zeit" in Hamburg sowie bei der "Zeit"-Journalistin Anne Kunze in Berlin an. Um eine Durchsuchung vor Ort abzuwenden, übergab die "Zeit" den Ermittlungsbehörden die Gesprächsaufzeichnungen schließlich in versiegelter Form.
"Reporter ohne Grenzen" verzeichnet für Deutschland erneut einen Rückgang bei der Pressefreiheit. In der Rangliste fällt die Bundesrepublik um drei Plätze auf Rang 14 zurück.
01.05.2026 | 1:28 minDie "Zeit" sieht sich in ihrer Pressefreiheit verletzt. Auf ihre Beschwerde hin überprüfte das Landgericht Hamburg am Dienstag seinen eigenen Durchsuchungsbeschluss. Das Ergebnis: Die Anordnung der Durchsuchung war zwar in Teilen rechtswidrig, in wesentlichen Punkten hält das Gericht aber an seiner Entscheidung fest.
Welche Folge hat dies für den Prozess gegen Block? Und welche für die Pressefreiheit in Deutschland?
Redaktionsräume stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen durchsucht werden. Hintergrund ist, dass die Presse unabhängig recherchieren können soll, wofür sie insbesondere frei von staatlichem Druck sein muss.
Nur wenn sich Journalisten sicher sein können, dass ihre Quellen nicht durch den Staat offengelegt oder gar verfolgt werden, ist eine freie Pressearbeit möglich. Sie wird in den Grundrechten garantiert und wird auch durch unser Strafprozessrecht geschützt.
Nach aktueller Rechtslage darf bei Journalisten daher nur dann durchsucht werden, wenn diese selbst in eine Straftat verwickelt sind oder wenn die Durchsuchung für die Aufklärung einer besonders schweren Straftat erforderlich ist und nicht außer Verhältnis steht. Dass diese Voraussetzungen im Fall der Durchsuchung bei der "Zeit" gegeben waren, zweifeln viele Journalisten und Juristen an.
Warum ordnete das Gericht eine Durchsuchung an?
Seinen Durchsuchungsbeschluss begründete das Landgericht Mitte Oktober mit den Besonderheiten im Fall Block. Für den "Zeit"-Podcast führte die Journalistin Anne Kunze ein Interview mit den Kindern Blocks nur etwa zwei Wochen nach ihrer mutmaßlichen Entführung und damit noch vor ihrer eigentlichen Vernehmung durch die Polizei. Die Aufzeichnungen dieses Gesprächs könnten Aussagen enthalten, welche die Kinder bei der Polizei so nicht mehr getätigt haben.
Außerdem rechtfertigte das Gericht seinen Durchsuchungsbeschluss damit, dass Pressequellen in diesem Fall nicht hätten enttarnt werden können. Denn "Die Zeit" hat in ihrem Podcast selbst öffentlich gemacht, dass sie mit den Kindern Blocks gesprochen hat. Ihre Informanten sind also ohnehin bekannt.
Im Hamburger Block-Prozess bestreitet Christina Block weiterhin, die Entführung zweier ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben.
26.08.2026 | 2:04 minWas hat das Gericht nun entschieden?
An seiner Einschätzung zum Quellenschutz hält das Gericht in seinem gestrigen Beschluss im Wesentlichen fest. Dem ZDF liegt eine Zusammenfassung der Entscheidung vor. Den Kindern sei es bei den Gesprächen mit der "Zeit" gerade darum gegangen, "ihre Geschichte in die Öffentlichkeit zu tragen". Der Quellenschutz sei also nie in Gefahr gewesen, argumentiert das Gericht.
In einem inhaltlichen Punkt hob das Gericht seine Entscheidung zur Durchsuchung allerdings auf. Ursprünglich sollten auch Unterlagen über einen angeblichen Vertrag zwischen der "Zeit" und den Kindern Blocks sichergestellt werden. Nach Angaben der "Zeit"-Journalistin Anne Kunze hat es einen solchen Vertrag aber nie gegeben, und für die Interviews soll auch kein Geld geflossen sein. Dieser Aussage glaubt das Gericht und sieht deswegen von einer Sicherstellung von Unterlagen ab.
Die Arbeitsbedingungen für Journalisten haben sich dieses Jahr weltweit verschlechtert. Auch Deutschland rutscht mit Platz 14 im Ranking deutlich ab.
30.04.2026 | 1:44 minIst der Durchsuchungsbeschluss weiterhin problematisch?
Bei dem Schutz der Presse vor Durchsuchungen geht es nicht nur um die Geheimhaltung der konkret betroffenen Quellen. Es geht auch darum, das Vertrauen in das Pressegeheimnis als solches zu erhalten. Denn jeder öffentliche Fall einer Durchsuchung von Presseräumen birgt die Gefahr, dass Informanten sich gegenüber Journalisten nicht mehr äußern, weil sie befürchten, aufgedeckt zu werden.
Juristen und Journalisten kritisieren daher, dass das Gericht bei Anordnung der Durchsuchung das allgemeine Vertrauen in das Pressegeheimnis stärker hätte berücksichtigen müssen. Eine Erschütterung dieses Vertrauens dürfte das Gericht auch mit seiner gestrigen Entscheidung nicht aus dem Weg geräumt haben.
Die Unternehmerin Christina Block soll die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben haben - ein Mammutprozess, in dem immer mehr Verwicklungen und Nebengeschichten zutage kommen.
03.07.2026 | 3:40 minWelche Auswirkungen hat der Streit um die Durchsuchung auf den Block-Prozess?
Das Verfahren wird sich durch die Auseinandersetzung über den Durchsuchungsbeschluss weiter in die Länge ziehen. Denn über die Maßnahme muss nun zunächst das Oberlandesgericht in Hamburg als nächste Instanz entscheiden. Erst wenn es den Durchsuchungsbeschluss für rechtmäßig hält, wird das Landgericht Hamburg die sichergestellten Interviews auswerten.
In seiner Entscheidung vom Dienstag hat das Gericht aber schon eines deutlich gemacht: Die Gesprächsaufzeichnungen sind für den Ausgang des Verfahrens von entscheidender Bedeutung. Wird der Durchsuchungsbeschluss vollständig aufgehoben, fehlen womöglich die Beweise, um Christina Block zu verurteilen.
In jedem Fall ist mit einem Urteil noch in diesem Jahr wohl nicht mehr zu rechnen.
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