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Wednesday, October 14, 2026

Verbraucherzentrale mahnt Starlink ab

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Starlink darf nicht einfach laufende Tarife erhöhen. Der Satelliteninternetanbieter hat nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben.

„Der Internetdienst verpflichtet sich dazu, die beanstandeten Praktiken in Zukunft zu unterlassen“, teilte die Verbraucherschutzorganisation mit. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die vereinbarten Leistungen und Preise nicht nach Belieben geändert werden. Wer einen Vertrag abschließt, hat Anspruch auf klare und nachvollziehbare Regelungen“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Im Juli erhöhte Starlink den Preis für den Internettarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ während der Laufzeit. Daneben stellte das Unternehmen Kunden ohne deren Zustimmung vom Tarif „Privathaushalt 200 Mbit/s“ auf den deutlich teureren Tarif „Privathaushalt Max“ um.

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hat sich Starlink dazu verpflichtet, das in Zukunft zu unterlassen. „Wir begrüßen, dass Starlink in den beanstandeten Punkten Einsicht gezeigt hat“, kommentierte von Bibra.

Die Kunden, deren Tarife Starlink unrechtmäßig umgestellt hat, können die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.

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