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Friday, October 23, 2026

EU-Parlament will eigene Regeln für Glasfaser und Kupferabschaltung

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Das EU-Parlament hat beim geplanten Digital Networks Act (DNA) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Entwurfspapier erstmals seine mögliche Position abgesteckt. Während der Entwurf noch nicht die endgültige Verhandlungsposition des Parlaments abbildet, sieht die betroffene Branche schon Diskussionsbedarf.

Der DNA gilt als wichtiges Instrument für die Neuordnung des europäischen Telekommunikationsmarktes. Er soll soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen. Dabei geht es um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag im Januar vorgestellt, jetzt geht es in Verhandlungen mit Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten um die Details.

Dass frühere Monopolisten wie die Deutsche Telekom auch im Glasfaserzeitalter nicht vollständig aus der Regulierung entlassen werden sollen, lobt etwa der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM). Dessen Chef Frederic Ufer zeigt sich zufrieden, „dass der Bericht Wettbewerb als Leitbild der EU und Regulierungsziel deutlich einfordert und unterstützt und die bewährte Ex-ante-Regulierung grundsätzlich weiter erhalten will“.

Zugleich aber warnt der VATM davor, den Aufsichsbehörden ein zu enges Korsett vorzugeben, wie diese eingreifen dürften – hier fordert der Verband vom Europaparlament noch Nachbesserungen.

Eines der Hauptstreitthemen bleibt die Frage, wie Kupfernetze abgeschaltet werden sollen. Der Parlamentsentwurf trifft dabei eine nur formal wirkende Unterscheidung: statt dem neuen Begriff „Gigabitnetze“, wie ihn die EU-Kommisson vorschlägt, will das Parlament am Begriff der „Netzwerke mit sehr hoher Kapazität“ (Very High Capacity Network, VHCN) festhalten. Der definiert im Festnetz Datenraten von über 1000 Mbit/s down und 200 Mbit/s up bei weniger als 10 Millisekunden Roundtrip-delay sowie Obergrenzen für Paketverluste.

Laut dem Entwurf muss die Glasfaser nicht zwingend bis zum „Netzabschluss“ geführt werden. Es reicht auch die „serving location“ wie der Hausanschluss, wenn das dahinterliegende Netzwerk sonstige Kriterien erfüllen kann. Damit könnten auf der Netzebene 4 auch Koaxial- oder Ethernetkabel zum Einsatz kommen.

Laut dem Entwurf sollen die Regeln für die Abschaltung alter Kupfernetze nur dort gelten, wo sechs Monate nach Inkrafttreten des DNA noch mindestens 15 Prozent der Nutzer auf Kupfernetzen konnektiert sind. In den jeweiligen Mitgliedstaaten sollten sodann ein Gesetz für die „Kupferabschaltgebiete“ erlassen werden, nach dem das Verfahren dann stattfinden soll. In einigen EU-Staaten ist Kupfer de facto kein Thema mehr – in anderen hingegen noch sehr verbreitet.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht es positiv, dass der Entwurf den Fokus auf den Abschied vom Kupfer setze. Lisia-Mix Bieber, Leiterin der politischen Kommunikation des Verbands, betont das Interesse der Branche an einem „zügigen Start des Prozesses auf Basis klar definierter Kriterien“ und einem „verbindlichen Abschaltprozess, sobald diese Kriterien erfüllt sind“.

Einer der größten Unterschiede zu den Vorstellungen der Regierungen ist die Einführung der neuen Kategorie der „Anbieter signifikanter Verkehre“. Laut dem Entwurf sollen große Anbieter, die mehr als zwei Prozent der Datenverkehre innerhalb der Europäischen Union verursachen, einer Interconnection-Verhandlungspflicht unterliegen.

Für das Erreichen der Schwelle sollen sowohl Verkehre über Netze anderer Akteure wie Telekommunikationsanbieter als auch etwa über Content Delivery Networks (CDN) zählen, solange sie in Richtung Endkunden gehen. Sie sollen bei Zusammenschaltungen verhandeln müssen – und die nationalen Regulierer im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens dann entscheiden dürfen.

Zugleich weicht der Entwurf des Parlaments in einigen umstrittenen Punkten erstaunlich wenig vom Kommissionsvorschlag ab. So unterstützt der Vorschlag eine zeitlich unbegrenzte Vergabe von Funkfrequenzen. Für den Fall einer Limitierung schlägt der Entwurf 50 statt der von der Kommission ins Spiel gebrachten 40 Jahre vor. Damit müssten Netzbetreiber seletener um Frequenzen bieten, zugleich wäre der Markt über Jahre zementiert.

An ganz anderer Stelle geht der Entwurf auf Konfrontationskurs zu den Mitgliedstaaten: Mit dem DNA sollten sich die EU-Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen, strategischen Vorgehen in der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) verpflichten. Die ITU ist der Ort, an dem etwa weltweite Vereinbarungen zu den Nutzungsrechten vom Funkspektrum vereinbart werden.

Derzeit ist die ITU an ganz unterschiedlichen Stellen Schauplatz diverser interessengeleitete Vorhaben, etwa wenn es um Satellitenkonnektivität geht – doch die EU-Staaten kämpfen hier längst nicht immer Seit‘ an Seit‘. Dass sie sich aber per EU-Verordnung dazu verpflichten lassen würden, scheint eher unwahrscheinlich.

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