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Friday, October 16, 2026

Einschränkungen bei Disney+: Verbraucherschützer setzen Frist für Entschädigung

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Disney soll Premium-Kunden von Disney+ in Italien, Belgien und Portugal für Einschränkungen beim Premium-Abo entschädigen. Das fordert der Verbraucherschutzverbund Euroconsumers zusammen mit drei nationalen Mitgliedsorganisationen in einem förmlichen Schreiben an das Unternehmen. Disney hat einer Mitteilung der Verbraucherschützer zufolge 14 Kalendertage ab Erhalt des Schreibens Zeit, um den Forderungen nachzukommen.

Hinter dem Schreiben stehen neben Euroconsumers die italienische Organisation Altroconsumo, Testachats/Testaankoop aus Belgien und DECO PROteste aus Portugal. Die Organisationen haben es am Dienstag, dem 6. Oktober, an Disney geschickt, teilte Euroconsumers mit. Hintergrund sind fehlende Features wie HDR, die Disney wegen Patentklagen von InterDigital streichen musste.

Die Verbraucherschützer verlangen, dass Disney den Monatspreis für alle betroffenen Premium-Abonnenten in den drei Ländern senkt – sowohl für Bestands- als auch für Neukunden. Für den gesamten Zeitraum, in dem Funktionen fehlten, soll Disney zudem mindestens 5 Euro pro Monat an Abonnenten gutschreiben. Außerdem müsse Disney alle Betroffenen verständlich darüber informieren, was passiert ist, wer wie lange betroffen war und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Euroconsumers beruft sich auf das EU-Verbraucherrecht. Nach der Richtlinie über digitale Inhalte entbinde ein Patentstreit Disney nicht von der Pflicht, die verkaufte Leistung zu erbringen. Kunden stehe deshalb eine angemessene Preisminderung zu, bei einer erheblichen Änderung des Dienstes hätte Disney sie zudem klar informieren und eine kostenlose Kündigung ermöglichen müssen. Dass Disney weiter mit „4K UHD & HDR“ geworben habe, könne nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken irreführend sein.

„Patentstreitigkeiten dürfen nicht auf Kosten der Rechte von Verbrauchern gehen“, sagt Marco Scialdone, der bei Euroconsumers die Prozessführung verantwortet. Abonnenten stünden nach EU-Recht angemessene Abhilfen zu, nicht bloß Erstattungen, denen sie hinterherlaufen müssten.

Der Grund für die Einschränkungen ist der Patentstreit zwischen Disney und dem Unternehmen InterDigital. Nach einem Urteil des Landgerichts München hatte Disney zunächst Dolby Vision aus dem Angebot genommen, nach einer Verfügung der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts, die in elf EU-Staaten gilt, verschwanden Ende Juli auch 4K und HDR. Premium-Abonnenten bekamen auf betroffenen Geräten nur noch Full HD in SDR zu sehen.

Anfang August stellte Disney 4K mit einer alternativen Technik auf einigen Geräten wieder her, HDR fehlt weiterhin. Laut Euroconsumers hat Disney in der ganzen Zeit den vollen Premium-Preis berechnet, in Italien etwa 16 Euro im Monat, und das Abo weiter mit „4K UHD & HDR“ beworben. Disney hatte betroffenen Abonnenten angeboten, auf Nachfrage eine Teilerstattung zu bekommen oder ihr Abo binnen 30 Tagen zu kündigen. Auch in Deutschland gewährte Disney Premium-Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Euroconsumers reicht das nicht, weil Kunden auf diese Weise selbst einfordern müssen. Disney müsse sich darum selbst kümmern, fordern die Verbraucherschützer.

Euroconsumers ist ein Zusammenschluss nationaler Verbraucherorganisationen mit Sitz in Brüssel. Nach eigenen Angaben gehören ihm sechs Organisationen aus Italien, Belgien, Spanien, Portugal, Polen und Brasilien an, die zusammen mehr als 7 Millionen Menschen vertreten. Eine deutsche Mitgliedsorganisation hat Euroconsumers nicht, die Verbraucherzentralen gehören dem Verbund nicht an.

In Deutschland rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen Premium-Kunden schon seit dem Wegfall von Dolby Vision, einen Teil des Abopreises zurückzufordern. Dafür stellt sie eine Musterformulierung bereit.

Falls Disney die Frist verstreichen lässt, wollen die Organisationen Beschwerde beim EU-Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) und bei den zuständigen nationalen Behörden einlegen. In dem Netzwerk stimmen sich die Verbraucherschutzbehörden der EU-Staaten bei grenzüberschreitenden Verstößen ab. Euroconsumers will dort Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes beantragen, den Disney in den betroffenen Ländern erzielt.

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