Strassburg rügt Schweiz wegen Umgang mit Brian Keller

- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweizer Justiz im Fall von Brian Keller.
- Die Schweiz soll dem heute 31-Jährigen wegen Verfahrensfehlern 5000 Franken Entschädigung zahlen.
- Keller hatte 2021 zwei Beschwerden eingereicht, unter anderem wegen der Streichung des Hofgangs am Wochenende.
Die Schweiz soll Brian Keller wegen Verfahrensfehlern eine Entschädigung von 5000 Franken bezahlen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag, wie bluenews mit Berufung auf die Nachrichtenagentur Keystone/SDA schreibt.
Zwei Beschwerden gegen Schweizer Justiz
Im Jahr 2021 hatte Brian Keller zwei Beschwerden beim Gericht vorgebracht. Die eine betraf die Streichung des stündlichen Hofgangs am Wochenende, in der anderen beklagte Keller eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und unmenschliche Behandlung.
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Der Gerichtshof für Menschenrechte ist nun zum Schluss gekommen, dass dem heute 31-Jährigen eine Entschädigung von 5000 Franken zusteht. Auf die Beschwerde bezüglich der Haftbedingungen ging das Gericht nicht ein.
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Benedikt Hollenstein (bho) ist seit 2021 bei 20 Minuten. Er schreibt für den Newsdesk und übernimmt dort auch Tagesleitungsschichten.
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