Parlamentarische Premiere – AfD verbieten oder nicht? Promis und Fachleute diskutieren

Hape Kerkeling, der als Entertainer für viele heitere Momente sorgte, sass spätabends im Thüringer Landtag und hielt ein bitterernstes Plädoyer für ein Verbotsverfahren: «Wer nicht verantwortungsvoll mit der Geschichte umgeht, darf niemals Verantwortung für die Zukunft Deutschlands übernehmen.»
Und weiter: «Die Verharmlosung des Dritten Reiches disqualifiziert für Staatsämter. Deshalb disqualifiziert sie auch für jede Mitwirkung in unserer Demokratie.»
Kerkelings Grossvater wurde im KZ Buchenwald nahe Erfurt gequält. Mit dessen Geschichte mahnte sein Enkel schon öfter. Kerkeling war von der Linken als Stimme geladen, die in der Gesellschaft Anklang finde.
Ein mögliches AfD-Verbot wurde in Thüringen diskutiert – also dort, wo die Partei unter ihrem Chef Björn Höcke besonders radikal und rechtsextremistisch ist.
Niemand hat ein Recht darauf, von einer verfassungswidrigen Partei vertreten zu werden.
Die AfD-Fraktion lud Hans-Georg Maassen ein, den ehemals obersten Verfassungsschützer. Er kritisiert, man wolle einen politischen Gegner aus dem Weg räumen: «Aus meiner Sicht liegen die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD nicht vor», befand Maassen.
Und: «Ein Verfahren unter den gegenwärtigen Umständen wäre kein Ausdruck besonderer Verfassungstreue. Es liefe Gefahr, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beschädigen.» Ein AfD-Verbot würde einem erheblichen Teil der Wählerschaft die von ihr gewollte Politikwende nehmen, warnte Maassen.
Die AfD sei zu gross, um verboten zu werden, meinen viele. Rechtsprofessorin Kathrin Groh widersprach: Rein rechtlich sei die Grösse einer Partei kein Hindernis. Politisch sehe das anders aus: «Natürlich würde man ein Repräsentanzproblem in der Gesellschaft herbeiführen, wenn man dreissig, vierzig Prozent der Menschen ihrer Stimme beraubt.»
Doch auch in diesem Punkt sei die Verfassung eindeutig, so Groh weiter: «Niemand hat ein Recht darauf, von einer verfassungswidrigen Partei vertreten zu werden, die die Demokratie zerstören möchte.»
Gutachten: AfD verfassungswidrig
Diese Verfassungswidrigkeit belegt etwa das Gutachten der Bürgerrechtsorganisation «Gesellschaft für Freiheitsrechte». Über drei Millionen öffentlich zugängliche Daten hat sie ausgewertet. Ergebnis: Die AfD verstosse gegen das Demokratieprinzip. So etwa, wenn sie unliebsame Politiker strafrechtlich für deren demokratische Entscheidungen verfolgen lassen wolle – zum Beispiel in der Migrationspolitik.
Valentina Chiofalo arbeitete an dem Gutachten mit. Ein zentraler Aspekt im politischen Konzept der AfD sei ihr ethnisch-kulturelles Volksverständnis, so die Juristin: «Das Grundgesetz kennt nur ein Staatsvolk, das deutsche Bürger gerade nicht nach ihrer Herkunft klassifiziert.» Anhand Hunderter Belege habe man aufzeigen können, dass die AfD ein davon abweichendes Volksverständnis vertrete.
Viele treibt die Frage um, wie gross die Erfolgsaussicht eines Verfahrens wäre. Dazu sagte der Befürworter und Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit müsse reichen: «Ansonsten wäre das Parteiverbotsverfahren in Wahrheit ein fürchterlich stumpfes Schwert.» Es würde wohl nie gezogen werden, wenn vorher absolute Gewissheit über den Ausgang des Verfahrens bestehen müsste.
Der stellvertretende bayerische Verfassungsrichter, Chan-jo Jun, geht noch einen Schritt weiter: «Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das nicht mit einem Verbot der AfD endet, ist kein Fehlschlag – sondern ein Sieg. Und zwar nicht nur für die AfD, sondern für die gesamte Demokratie.»
Einem Teil der 70 Prozent, die in Umfragen nicht die AfD befürworten, sprach Hape Kerkeling wohl aus dem Herzen: Er spüre, dass die Demokratie in Deutschland in Gefahr sei: «Deswegen stelle ich mich dieser Diskussion. Und glauben Sie mir: Das, was heute wieder im Internet folgen wird – von Lynchen bis ab ins KZ – ohne dass Widerspruch käme, macht keine Freude.» Aber genau deswegen sitze er auch im Thüringer Landtag, schloss der Entertainer.
Nun muss die Politik entscheiden, ob sie ein Verbotsverfahren anstossen will. Was ein Verbot nicht kann: Hass und Hetze aus der Welt schaffen.
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