«Wenn du zu den Bullen gehst, gibt es einen Stich»

- Vor dem Berner Obergericht steht ein heute 26-Jähriger, der im Mai 2022 gemeinsam mit einem Mittäter einen 55-Jährigen ausraubte und schwer verletzte.
- Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht, Zahnverluste und Narben – es ist bis heute traumatisiert und arbeitsunfähig.
- Die Staatsanwältin fordert zehn Jahre und sechs Tage Haft, die Verteidigung plädiert auf höchstens acht Jahre. Das Urteil folgt am Donnerstag.
Zwei Männer beschliessen spontan, einen Raub zu begehen. Ihr Opfer: ein Bekannter, mit dem sie sich gerade betrinken. Die beiden Berner schlagen den 55-Jährigen in dessen Wohnung in Büren an der Aare BE grün und blau, lassen ihn liegen und kehren später zurück, um ihm eine Flasche über den Kopf zu ziehen. Dafür wurden sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte Berufung ein. Am Dienstag stand er deshalb erneut vor dem Berner Obergericht.
Was damals geschah
Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai 2022. Die beiden Männer waren damals 24 und 21 Jahre alt. Zuvor hatten sie sich mit dem 55-jährigen Opfer in dessen Wohnung aufgehalten und Alkohol getrunken.
Dann soll der Beschuldigte seinem Kumpel vorgeschlagen haben, den dritten Mann «auszunehmen». Kurz darauf schlug er ihm mehrfach ins Gesicht und trat gegen seinen Körper. Auch der zweite Mann ging auf das Opfer los, bis dieses bewusstlos wurde. Danach nahmen sie ihm Wertsachen ab und verliessen die Wohnung.
«Wenn du einmal zu den Bullen gehst, gibt es einen Stich.»
Doch sie kehrten zurück. Als das Opfer wieder zu sich kam, schlugen die Täter viermal mit einer Weinflasche auf seinen Kopf ein. Zwei dieser Schläge soll der Emmentaler ausgeführt haben, der sich am Dienstag erneut vor Gericht verantwortete. Der Mann wurde wieder bewusstlos. Die Täter filmten den Angriff. «Wir haben dich gef****. Wenn du einmal zu den Bullen gehst, gibt es einen Stich», zitierte die Staatsanwältin aus der Aufnahme.
Zudem hätten die Männer darüber gesprochen, einen Brand zu legen, um Spuren zu vernichten. Später wollten sie ein drittes Mal in die Wohnung zurückkehren, flohen aber, als sie eine Ambulanz vor dem Haus sahen.
Schwere Verletzungen und Trauma
Das Opfer erlitt schwere Verletzungen im Gesicht. Mehrere Zähne brachen ab oder verschoben sich. Zudem zog es sich Brüche am Oberkiefer, am Nasenbein und am rechten Jochbogen zu. Wegen der Nasenverletzungen musste es operiert werden; an der Oberlippe blieben Narben zurück.
«Das Opfer ist durch den Angriff ein anderer Mensch geworden. Es trägt bis heute sichtbare Folgen davon. Zudem ist es arbeitsunfähig, bezieht eine IV-Rente und befindet sich in Therapie», sagte der Anwalt des Privatklägers. Der Mann sei bis heute traumatisiert.
«Im Strafvollzug läuft es gut»
Am Dienstag sass der heute 29-Jährige, ganz in Schwarz gekleidet, den drei Richtern des Obergerichts gegenüber. «Ich bin nervös, vor allem auch wegen dem Gericht. Im Strafvollzug läuft es gut. Ich mache eine Therapie und arbeite», sagte er. Ansonsten hielt sich der Emmentaler bedeckt und beantwortete die Fragen des Gerichtspräsidenten meist nur knapp. Zu vielem wollte er sich gar nicht äussern und sagte bloss: «Dazu möchte ich nichts sagen.»
Der Emmentaler war im August 2024 bereits zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Tagen verurteilt worden. Insgesamt habe er bisher vier Jahre im Strafvollzug verbracht. Während dieser Zeit sei er auch in der Justizvollzugsanstalt therapeutisch behandelt worden, um seine dissoziale Persönlichkeitsstörung zu behandeln. Sein Verteidiger fordert eine Haftstrafe von höchstens acht Jahren.
Der Verteidiger sprach sich zudem gegen eine stationäre Behandlung aus. Sein Klient brauche wegen seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung lange, um Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen. «Wenn er jetzt in eine stationäre Behandlung kommt, muss er diese Bindung zuerst wieder aufbauen.»
Bisheriges Urteil zu mild
Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Tagen sowie eine stationäre Behandlung. Das bisherige Urteil sei zu mild. Der Angeklagte habe keine Verantwortung übernommen und die Tat in der Therapie verharmlost. «Er hat Gewalt unter Männern als normal dargestellt», zitierte die Staatsanwältin aus dem psychiatrischen Gutachten.
«Er zeigte keine Reue. Das zeigt auch seine Aussage, dass er seit drei Jahren nicht mehr darüber gesprochen habe. Zudem habe er sich beim Opfer nie entschuldigt, obwohl er dies nach eigenen Aussagen habe tun wollen», sagte die Staatsanwältin.
Am kommenden Donnerstag eröffnet das Berner Obergericht sein Urteil.
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Maurin Vonplon (mav), Jahrgang 2006, arbeitet seit August 2026 bei 20 Minuten als Praktikant im Ressort Bern.
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