Den Bundeskanzler stürzen? Wie geht das?
Es ist das Aufreger-Thema in dieser Woche in Berlin: Hat Bundeskanzler Friedrich Merz noch die Rückendeckung seiner Koalition von CDU, CSU und SPD? Oder tritt er zurück? Wird er gar von den eigenen Leuten abgesetzt? Und wie geht das überhaupt?
Fest steht: Die Zustimmung zur Politik des Kanzlers hat in den Umfragen einen Rekord-Minus-Wert erreicht. In der letzten "Deutschlandtrend" - Erhebung des Meinungsforschungs-Instituts "Infratest-Dimap" von Anfang September sagten gerade noch 13 Prozent der repräsentativ Befragten, Merz mache eine gute Arbeit.
Heftige Niederlage in Sachsen-Anhalt
Zuletzt, vor gut zwei Wochen, verlor die Merz-Partei CDU die Landtagswahl im Bundesland Sachsen-Anhalt krachend. Es gewann die "Alternative für Deutschland" (AfD), die in dem Bundesland vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wird.
Selbst aus den eigenen Reihen wird längst Kritik an Merz laut. Er kommuniziere zu schlecht, verprelle die Bürgerinnen und Bürger, etwa, wenn er wiederholt anmahne, die Deutschen müssten härter und länger arbeiten. Aber noch ist Friedrich Merz Bundeskanzler. Welche Möglichkeiten gibt es, das zu ändern? Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, billigt dem Kanzler eine starke Rolle zu. Bundeskanzler sind nicht so leicht aus dem Sessel zu heben.
Willy Brandt tritt zurück, Helmut Schmidt wird gewählt
Natürlich: Gibt Merz selber auf, so kann er zurücktreten. Aus welchen Gründen auch immer. Das muss nicht notwendigerweise das Ende der Koalition bedeuten. Ein Beispiel: Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) zog im Mai 1974 die Konsequenz aus der Enttarnung eines DDR-Spions in seiner unmittelbaren Nähe im Kanzleramt.
Er trat zurück. Die Regierungsparteien, die Sozialdemokraten und die Liberalen von der FDP, einigten sich schnell darauf, ihr Bündnis fortzuführen. Nur zehn Tage später wurde der bisherige Finanzminister Helmut Schmidt (SPD) zum neuen Kanzler gewählt.

Nötig dafür ist die absolute Mehrheit aller Abgeordneten (nicht nur der Anwesenden). Diese Mehrheit wird "Kanzlermehrheit" genannt. Schmidt schaffte das mühelos und blieb acht Jahre lang deutscher Regierungschef. Wahrscheinlichkeit im Fall Merz: sehr gering. Der heutige Kanzler scheint fest entschlossen, nicht aufzugeben.
Misstrauensvotum: Einfach nur abwählen geht nicht
Möglichkeit Zwei: Ergeben sich im Bundestag neue Mehrheiten (wenn etwa eine Koalition zerbricht) oder fällt ein Kanzler derart in Ungnade, dass die eigene Leuten gar nicht mehr an ihn glauben, gibt es das Instrument des "konstruktiven Misstrauensvotums." Das bedeutet: Das Parlament spricht dem Kanzler mit Mehrheit sein Misstrauen aus, muss aber gleichzeitig eine Person benennen, die an die Stelle des bisherigen Regierungschefs treten soll. Einfach nur abwählen geht nicht.
Beispiel: Helmut Schmidt, von dem eben schon die Rede war, verlor 1982 die Rückendeckung der Liberalen von der FDP, des kleinen Regierungspartners der SPD. Die Liberalen wollten Änderungen in der Wirtschaftspolitik, die Schmidt ablehnte. Die FDP-Abgeordneten stellten zusammen mit den Konservativen von CDU und CSU den damaligen Oppositionschef Helmut Kohl (CDU) als Kanzler zur Abstimmung, der gewann. Schmidt war abgewählt, Kohl zog ins Kanzleramt ein und blieb dort 16 Jahre lang.

Wahrscheinlichkeit eines solchen Verfahrens im Fall Merz: Ebenfalls sehr gering. Denn Konservative und Sozialdemokraten wollen ihre Koalition nicht beenden. Und Gegenkandidaten zu Merz sind nicht in Sicht, oder sehr unwahrscheinlich, wie etwa Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Außerdem: Die CDU ist in der Regel sehr loyal ihren politischen Führern gegenüber, ein "Kanzlermord" durch ein Misstrauensvotum auf offener Bühne im Bundestag ist für die meisten konservativen Abgeordneten schlicht nicht denkbar.
Dritte Option: Die Vertrauensfrage
Und weiter: Das Parlament kann sich in einer politischen Krise nicht selbst auflösen und Neuwahlen anstreben. Indirekt kann auch das wieder nur der Bundeskanzler: Er kann die Vertrauensfrage stellen und die Abgeordneten darum bitten, ihm weiterhin die Regierungsarbeit zuzutrauen. Das hat schon manch ein Bundeskanzler genutzt, um eine strittige Frage gegen die eigenen Leute durchzusetzen.
So stellte Gerhard Schröder (SPD) im November 2001 im Bundestag die Vertrauensfrage und verknüpfte sie mit der Frage, ob seine Regierung ihm bei der Unterstützung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan folgen werde. Schröder gewann und konnte seine Politik fortsetzen.

Wahrscheinlichkeit im aktuellen Fall Friedrich Merz: Auch eher gering. Merz hat schon angekündigt, es sehe keinen Sinn darin, jetzt die Vertrauensfrage zu stellen. Ihm fehlt auch eher das Vertrauen in der Bevölkerung, belegt durch die schlechten Umfragewerte. Große Absetzbewegungen von der Koalition sind aber im Parlament nicht zu beobachten.
Nach verlorener Vertrauensfrage: Neuwahlen
Verliert ein Kanzler aber die Vertrauensfrage, kann er mithelfen, dass das Parlament sich auflöst und es zu Neuwahlen kommt. Nach der Niederlage im Parlament bittet der Regierungschef den Bundespräsidenten, dieses aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. So machte das der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Dezember 2024, nachdem die FDP die Regierung mit den Sozialdemokraten und den Grünen verlassen hatte. Scholz bat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Neuwahlen anzusetzen.

Das musste Steinmeier nicht zwingend tun, aber in der Regel geschieht das. Dass Merz jetzt zu so einem Mittel greift, scheint ausgeschlossen. An Neuwahlen haben weder die SPD noch die Union aus CDU und CSU Interesse.
Also bleibt alles so, wie es ist? Scheint im Moment so. Aber die letzten Tage und Wochen waren im politischen Berlin so voller Dynamik, dass für die Zukunft nichts ausgeschlossen werden sollte.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.