Barrierefreier Zugang – Albtraum für Schweizer Rollstuhlfahrerin bei Ariana-Grande-Show

Eine Rollstuhlfahrerin aus dem Kanton Zürich freut sich ein Jahr lang auf das Konzert der US-amerikanischen Sängerin Ariana Grande in der O2-Arena in London. Die 27‑Jährige leidet seit Geburt an einer Zerebralparese. Sie kann stehen, aber nicht selbstständig gehen, und ist auf den Rollstuhl angewiesen.
Mit ihrem Partner, welcher auch als Assistenzperson mitkommt, plant sie die Reise. Sie kaufen ein spezielles, barrierefreies Ticket und liefern die dafür erforderlichen Angaben. Weil sie gelegentlich in Grossbritannien sind, besitzt sie den britischen Behindertenausweis, welcher über die Art der Behinderung Auskunft gibt.
Die böse Überraschung am Konzert: Ihre Plätze befinden sich mitten in einer Reihe in den oberen Rängen, der Weg dahin ist schmal und nicht rollstuhlgängig.
«Ich bekam Panik und weinte nur noch»
Das Konzert beginnt in Kürze und von den O2-Mitarbeitenden vor Ort heisst es, man könne keinen anderen Platz anbieten. Schliesslich schafft die Frau es auf ihren Platz, getragen und gestützt von ihrem Freund und vor den Augen der anderen Konzertbesucher. Der Freund wird angewiesen, den Rollstuhl zum Aufbewahrungsort am anderen Ende der Arena zu bringen.
Seine Freundin bleibt in dieser Zeit allein. Es wird dunkel, das Konzert beginnt. Neben und vor ihr springen die begeisterten Fans auf, tanzen und singen. In diesem Moment realisiert die Frau: «Wie ich den Ort im Fall einer Evakuierung verlassen würde, ist völlig unklar. Ich bekam eine Panikreaktion und weinte nur noch.»
O2-Arena geht kaum auf Beschwerde ein
Am Aufbewahrungsort für Rollstühle wendet sich der Freund an den Kundendienst und meldet eine Beschwerde an gegen das Vorgehen der Verantwortlichen. Diese wird als Notiz aufgenommen. Später schreibt die Betroffene eine ausführliche Beschwerde an die Veranstalter des Konzerts in der O2-Arena und verlangt eine Rückerstattung des Ticketpreises.
Die Reaktion: Man bedauere zwar den Vorfall, sehe den Fehler aber bei der Ticketbuchung. In einem Schreiben, das SRF vorliegt, heisst es: Die barrierefreien Tickets hätte das Paar nicht online, sondern über eine Telefonnummer bestellen sollen. Im Übrigen hätte sich die Assistenzperson ja an den Kundendienst vor Ort wenden können.
SRF-Grossbritannienkorrespondentin Fiona Endres befasst sich mit dem Vorfall in der O2-Arena. Der «Equality Act», das Gleichstellungsgesetz, sei im Vereinigten Königreich von grosser Bedeutung.
So müsse ein Konzertveranstalter vorausschauend, aber auch im Moment «angemessene Massnahmen» ergreifen, damit Personen mit Behinderung keine «substanziellen Nachteile» entstehen.
Im konkreten Fall würden die Nachteile von einem Gericht möglicherweise als substanziell eingeschätzt werden, weil die Frau Reise- und Hotelkosten auf sich genommen hat, um am Konzert teilnehmen zu können.
Als Zeichen des Goodwills bietet man zwei Gutscheine für Essen und Trinken beim nächsten Besuch an. Die junge Frau und ihr Freund fühlen sich nicht ernst genommen.
«Espresso» wirkt – auch in London
Erst als sich das SRF-Konsumentenmagazin bei der Pressestelle der O2-Arena für eine Stellungnahme meldet, kommt Bewegung in die Sache. Die Medienverantwortliche beteuert, dass der Fall nun die nötige Aufmerksamkeit erhalte und die internen Abläufe überprüft würden. Zwar bestätigt sie, dass die Betroffene wohl beim Ticketkauf wichtige Informationen übersehen habe.
Es werde jetzt aber geprüft, ob der Fall vor Ort nicht hätte eskalieren und eine Alternative gefunden werden müssen. Man bedaure den Vorfall für die junge Frau. Man stufe den Umgang mit ihr als «würdelos» ein. Und selbstverständlich werde der Ticketpreis erstattet.
Die junge Frau und ihr Partner haben entschieden, auch die weiteren Kosten wie Hotel und Flug einzufordern, weil das Gleichstellungsgesetz mehrfach verletzt worden sei.
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