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Tuesday, November 3, 2026

Expertin über Antiziganismus: „Die Opfer wurden verleumdet, die Täter blieben ungestraft“

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Eine Kommission soll das Unrecht an Sin­ti*z­ze und Rom*­nja nach 1945 aufarbeiten. Dieses wirke bis heute fort, sagt die Erziehungswissenschaftlerin Jane Weiß.

Frederik Eikmanns

taz: Frau Weiß, Sie sind Teil der Kommission, die ab Dienstag das Unrecht an Sin­ti*z­ze und Rom*­nja nach 1945 aufarbeiten soll. Warum ist das nötig?

Jane Weiß: Die Kommission ist eines der bedeutsamsten Vorhaben dieser Bundesregierung. Es geht um die Unrechtsgeschichte und deren Kontinuitäten bis heute sowie um die Folgen für die Betroffenen. Was besonders in den ersten vier Jahrzehnten nach Ende der Naziherrschaft geschah, wird von der Bür­ge­r*in­nen­rechts­be­we­gung der Sin­ti*z­ze und Rom*­nja mit gutem Grund als „Zweite Verfolgung“ bezeichnet – nach der ersten, dem Völkermord im Nationalsozialismus.

Im Interview: Jane Weiß

ist Erziehungswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität und forscht zu Rassismus im Kontext Bildung. Sie war Mitglied der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) und sitzt ab Dienstag auch in der neuen Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts nach 1945.

taz: Nazideutschland verfolgte Sin­ti*z­ze und Rom*­nja in ganz Europa und ermordete nach Schätzungen bis zu einer halben Million von ihnen. Was passierte nach Kriegsende?

Weiß: Dieser Völkermord wurde bis Anfang der 1980er überhaupt nicht anerkannt, stattdessen wurde eine klassische Täter-Opfer-Umkehr betrieben. Die Verfolgung der Sin­ti*z­ze und Rom*­nja im Nationalsozialismus galt als gerechtfertigt und selbstverschuldet. Und Sin­ti*z­ze und Rom*­nja wurden weiterhin kriminalisiert, behördlich erfasst, ihnen wurde aktiv Entschädigung und sogar fundamentale Bür­ge­r*in­nen­rech­te verweigert, etwa die Rückgabe von Staatsangehörigkeit und Eigentum. Vor Gericht wurden die Opfer regelmäßig verleumdet, während die Tä­te­r*in­nen ungestraft blieben. Es gab ein Schweige- und Entlastungskartell im Zentrum des Staatsapparats.

taz: Was bedeutete das für die Überlebenden?

Weiß: Die meisten waren schwer traumatisiert, haben aber unermüdlich gekämpft und trotz dieser Unrechtsbedingungen ihr Leben wieder aufgebaut. In den Wiedergutmachungsverfahren standen sie teils jenen Be­am­t*in­nen gegenüber, die vorher an ihrer Verfolgung beteiligt gewesen waren.

taz: Welche Rolle spielte die Polizei?

Weiß: Die Polizei blieb nach 1945 durchsetzt mit NS-Tätern. Sie führten die Überwachung der Sin­ti*z­ze und Rom*­nja nahtlos und ohne jegliches Unrechtsbewusstsein fort. Das ging sogar so weit, dass sie ihre Karteien mit den eintätowierten KZ-Nummern der Überlebenden als „unveränderliche Kennzeichen“ ergänzten.

taz: Sie sind Erziehungswissenschaftlerin. Welche Rolle spielte das Bildungssystem für die fortgesetzte Verfolgung nach 1945?

Weiß: Das ist einer der Bereiche, den die Kommission sicherlich behandeln wird, entscheidet Bildung doch maßgeblich über Teilhabechancen. Bisherige Untersuchungen weisen darauf hin, dass viele Kinder aus der Community in den ersten Jahrzehnten nach 1945 in der Bundesrepublik gar nicht zur Schule gegangen sind oder diese ohne Abschlüsse verließen.

taz: Wie kann das sein?

Weiß: Das ist genau die Frage. Sicherlich gab es rassistische Ausschlussmuster in den Behörden. Und wir wissen, dass es noch bis in die 1990er Jahre hinein die „wissenschaftliche“ Auffassung gab, die Familien hätten kein Interesse an der Bildung ihrer Kinder. Auf die Tatsache, dass wir es mit einer Community von Überlebenden zu tun hatten, wurde pädagogisch nicht eingegangen. Es gab keinerlei Sensibilität für die andauernden und weitergegebenen Traumatisierungen.

taz: Was meinen Sie?

Weiß: Für die Familien war Schule kein sicherer Ort. Wir wissen, dass Leh­re­r*in­nen im NS teils Kinder an die Behörden meldeten, woraufhin diese direkt aus dem Klassenzimmer heraus deportiert wurden. Dieselben Denunzianten waren nach 1945 weiterhin im Schuldienst und die Familien sind ihnen wieder begegnet. Wie viel Vertrauen hätten Sie in ein solches Bildungssystem?

taz: Auch die Universitäten waren tief in den Mordapparat des NS verstrickt.

Weiß: Die deutsche Wissenschaft hat dem Genozid direkt zugearbeitet. „Wissenschaftler*innen“ haben Sin­ti*z­ze und Rom*­nja auf entwürdigende Art und Weise untersucht und sogenannte „rassenbiologische“ Gutachten erstellt. Diese entschieden über Leben und Tod. Schon ein romani Großelternteil setzte die Verfolgung in Gang. Diese „Wissenschaftler*innen“ konnten nach 1945 ihre Karrieren einfach fortsetzen. Es gab keine Verurteilungen, kein Entzug von akademischen Titeln, keinen Bruch mit ihren rassistischen und letztlich tödlichen Theorien. Diese Denkmuster halten sich bis heute.

taz: Wie meinen Sie das?

Weiß: Es gibt unter anderem eine lange Tradition, Sin­ti*z­ze und Rom*­nja eine Art andere Intelligenz zuzuschreiben. Sie wurden seit dem ausgehenden Mittelalter nie mit Vernunft und Rationalität in Verbindung gebracht. Bei den Nazis wurde das Argument einer angeblich „begrenzten“ Intelligenz dann zum Argument für Sterilisation, Deportation und Ermordung. Nach 1945 vollzog sich ein Wandel dahingehend, dass Ver­tre­te­r*in­nen der Tsiganologie, die sich sogar an Universitäten institutionalisieren konnte, mangelnde Literalität als „antikapitalistische Widerstandsform“ rassistisch romantisierten. Und vor allem in der Sonderpädagogik kam die These auf, die vorgeblich andere Intelligenz erfordere andere Beschulungsformen. Und das hat Auswirkungen bis heute, etwa wenn wir betrachten, dass Kinder aus der Community nachweislich unbegründet in einer Sonderbeschulung landen.

taz: Gab es bei der Diskriminierung Unterschiede zwischen BRD und DDR?

Weiß: In der DDR hatten Überlebende des Völkermords seit 1946 die Chance, als rassistisch Verfolgte anerkannt zu werden. Allerdings gab es für Sin­ti*z­ze und Rom*­nja Sonderauflagen. Sie mussten einen Arbeitsplatz vorweisen können. Auch der Alltagsrassismus war natürlich nicht verschwunden und belastete die Familien der Überlebenden. Ein Minderheitenstatus, wie etwa bei der sorbischen Community, wurde ihnen auch nicht zuerkannt. Aber anders als in der BRD konnte man in der DDR die Staatsgewalt einschalten, die die Tä­te­r*in­nen dann durchaus bestrafte. Ähnliches sehen wir auch in anderen Staaten des Ostblocks. Weil Rom*­nja oft als Par­ti­sa­n*in­nen gegen die Nazis gekämpft oder in der Roten Armee gedient hatten, war ihre gesellschaftlich-politische Stellung nach Kriegsende teils eine andere als im Westen.

taz: Die Lage von Sin­ti*z­ze und Rom*­nja hat sich heute zumindest etwas verbessert. In Teilen der deutschen Gesellschaft gibt es durchaus ein Bewusstsein über NS-Verfolgung und fortgesetzte Diskriminierung.

Weiß: Die Verbesserungen, die wir etwa ab den 1980er Jahren sehen, wurden von der Bür­ge­r*in­nen­rechts­be­we­gung und ihren Verbündeten hart erkämpft. Die Bürgerrechtler besetzten unter anderem ehemalige KZs und machten durch Hungerstreiks auf ihre Forderungen aufmerksam. Damit gelang es, das Unrecht in die Medien zu bringen und sich politisches Gehör zu verschaffen. Romani Rose, Otto Rosenberg, Ilona und Reinhold Lagrene, Ceija Stojka und viele andere Sin­ti*z­ze und Rom*­nja haben das selbst in die Hand genommen. Auf ihrer Arbeit bauen wir heute auf.

taz: Am Ende soll Ihre Kommission einen Bericht mit Empfehlungen an die Politik vorlegen. Kann das etwas bewirken?

Weiß: Die Kommission muss sich nun erst einmal zusammenfinden und ihre Agenda bestimmen. Der politische Auftrag lautet „Aufarbeitung“, wozu es auch gehört, Empfehlungen für die Gegenwart und Zukunft auszuarbeiten. Die Kommission soll Stimmen und Perspektiven der Betroffenen ins Zentrum setzen. Es kann demnach nicht nur um die symbolische Anerkennung und die Sichtbarkeit des Unrechts gehen, sondern auch um die Frage, was die Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft bedeutet. Am Ende wird sich die Bundesregierung und die gesamte Gesellschaft daran messen lassen müssen, was sie davon aufnimmt und umsetzt.

taz: Haben Sie das Gefühl, der Bundespolitik ist der Kampf gegen Antiziganismus wichtig?

Weiß: In den letzten Jahren gab es durchaus Fortschritte. Das Amt des unabhängigen Beauftragten für den Kampf gegen Antiziganismus hat neue Akzente gesetzt und eine andere öffentliche und politische Aufmerksamkeit geschaffen. Es gibt seit 2024 eine Ständige Bund-Länder-Kommission gegen Antiziganismus. Und es gibt auf Länderebene und kommunal zunehmend Gremien, in denen Po­li­ti­ke­r*in­nen und Ver­tre­te­r*in­nen aus den Communitys gemeinsam und gleichberechtigt beraten. Gleichwohl: Rassismus ist für Sin­ti*z­ze und Rom*­nja leider allgegenwärtig.

taz: Haben Sie ein Beispiel?

Weiß: Wenn wir auf lokale Ereignisse schauen, zeigt sich sehr eindrücklich, wo die Schmerzpunkte sind, zum Beispiel zuletzt am Fall des Berliner CDU-Politikers Timur Husein, der auch der Antisemitismusbeauftragte seiner Fraktion war. Er äußerte sich Ende 2025 öffentlich zutiefst rassistisch über Sin­ti*z­ze und Rom*nja, ohne dass er dafür Konsequenzen erfuhr. Das sagt einiges darüber aus, wo wir stehen.

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