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Tuesday, October 20, 2026

«Sie ist 14 Jahre alt»: Schock-Details zum Missbrauchs-Skandal

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Ein Schweizer Eiskunstläufer wurde der Belästigung seiner minderjährigen Partnerin schuldig gesprochen. (Symbolbild)

Ein Schweizer Eiskunstläufer wurde der Belästigung seiner minderjährigen Partnerin schuldig gesprochen. (Symbolbild)Getty Images

Darum gehts

  • Das Schweizer Sportgericht sperrt einen Eistänzer (20) für drei Jahre wegen Missbrauchs seiner Eistanzpartnerin.
  • Die Partnerin war minderjährig; die Taten ereigneten sich zwischen Dezember 2022 und Juli 2024.
  • Der Läufer belästigte sie, beging sexuelle Übergriffe und demütigte sie im Training vor anderen.
  • Die Familie der Betroffenen hat zusätzlich zivilrechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet.

Ein Misshandlungsfall erschüttert die Schweizer Eiskunstlaufwelt. So hat das Schweizer Sportgericht (TSS) einen Eiskunstläufer für drei Jahre gesperrt. Er wurde wegen mehrerer Verstösse gegen «die sexuelle und psychische Integrität seiner Eistanzpartnerin» für schuldig befunden. Die Partnerin war zum Zeitpunkt der Taten minderjährig.

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Dezember 2022 und Juli 2024, wie die Stiftung Swiss Sport Integrity, die sich für die Bekämpfung von Fehlverhalten im Sport einsetzt, am Mittwoch mitteilte. Laut Gerichtsurteil belästigte der Eistänzer seine Partnerin, beging auch sexuelle Übergriffe und konfrontierte sie mit pornografischem Material.

«Sie ist 14 Jahre alt und er 18»

20 Minuten liegt, wie dem «Blick» ebenfalls, das Urteil vor. Es ist 77 Seiten lang. Es ist erschütternd zu lesen. Etwa jene Worte der Mama der jungen Eiskunstläuferin, mit welchen sie sich bei Swiss Sport Integrity meldete.

«Seit eineinhalb Jahren wird meine Tochter von ihrem Eistanzpartner ohne ihre Zustimmung sexuell missbraucht, wenn sie alleine in den Umkleideräumen, bei Wettkämpfen, in Trainingslagern, in Hotels oder in Ferienunterkünften sind. Sie ist 14 Jahre alt und er 18», sagte sie damals.

«Und weiter: Sie hat mir anvertraut, dass sie Angst habe, ihn abzuweisen, aus Furcht, er könnte danach beim Eistraining gemein zu ihr sein. Gestern Abend hat sie mir ihr Geheimnis anvertraut, das sie seit anderthalb Jahren in sich trägt. Ich bin am Boden zerstört. Wir brauchen Ihre Hilfe.»

Opfer war per Video zugeschaltet

Es sind schlimme Worte. Ja, dieses Urteil ist sehr schwere Kost. Die Verhandlung fand im Juni 2026 in Anwesenheit des Eistänzers statt, seine einstige Tanzpartnerin, minderjährig, war per Video zugeschaltet. Das Gericht war am Ende einer eindeutigen Meinung.

So stand für das Gericht fest, dass der heute 20-Jährige wiederholt gegen die Ethikregeln verstossen und seine Eistanzpartnerin missbraucht hatte. Die festgestellten Fakten passten nach Ansicht des Gerichts nicht zu dem Bild eines «tadellosen jungen Mannes, das die Verteidigung im Verfahren gezeichnet hatte».

«Er hörte das ganze Lager über nicht auf, mich zu fragen»

Das Urteil des Schweizer Sportgerichts zeichnet das Bild einer Beziehung, die von einem Altersunterschied, sportlicher Abhängigkeit und Angst geprägt war. Die minderjährige Eistänzerin schilderte, ihr Partner habe sie während eines Trainingslagers immer wieder nach einem Kuss gefragt: «Er hörte das ganze Lager über nicht auf, mich zu fragen.» Am Ende habe sie nachgegeben, weil er so hartnäckig gewesen sei.

Später habe sich der Druck verstärkt. Als die minderjährige Eistänzerin eine rein sportliche Beziehung wollte, soll er geantwortet haben: «Ich glaube dir nicht, es ist unmöglich, dass dir das nicht fehlt.» Sie habe Angst gehabt, ihren Eistanzpartner zu verlieren: «Ich habe einen Partner, aber vielleicht bekomme ich keinen anderen mehr.» Das Gericht hält zudem fest, der Beschuldigte habe gedroht, sie auf dem Eis fallen zu lassen.

Ein weiteres Schock-Beispiel: Gelegentlich übernachtete sie aus organisatorischen Gründen in der Wohnung ihres Partners. Er soll ihr gesagt haben: «Warte, ich zeige dir einen Pornofilm, es gibt viele Themen, du wirst sehen, es ist lustig.» Die Minderjährige sagte später, sie habe lieber zugeschaut, als «es in echt zu machen». Während des Anschauens soll er sie berührt haben. Das Gericht erachtete das wiederholte Zeigen von Pornografie und die unerwünschten Berührungen als erwiesen.

Schlimmster Vorfall war im Juli 2024

Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich laut Urteil im Juli 2024 während eines Trainingslagers. Der Eistänzer gelangte nachts über den gemeinsamen Balkon in das Zimmer seiner damaligen Partnerin und drängte sie dort zu sexuellen Handlungen.

Die Minderjährige sagte später aus, sie sei «wie gelähmt» gewesen. Ihn wegzustossen, sei «mein einziger Reflex in diesem Moment» gewesen. Anschliessend habe er neben ihr masturbiert, ejakuliert und das Zimmer wieder verlassen. Die junge Frau kontrollierte danach sofort ihre Zyklus-App, weil sie Angst hatte, schwanger geworden zu sein. Das Sportgericht erachtete ihre Darstellung als glaubwürdig und den Übergriff als erwiesen.

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Der Beschuldigte bezeichnete den Vorfall zunächst als «normale Berührungen». Das Gericht sah seine Aussagen aber als widersprüchlich an. Besonders belastend: Bei der Verhandlung räumte er ein, bei der Betroffenen sei «nicht wirklich Lust» erkennbar gewesen.

Bis heute, so hält das Sportgericht fest, seien sexuelle Beziehungen für die junge Frau schwer vorstellbar, weil dadurch die Erinnerung an die Ereignisse wieder hochkomme. Für die Betroffene und ihre Familie ist das Sporturteil nicht das Ende. Nach Angaben der Familie haben sie gegen den heute 20-Jährigen auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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Nils Hänggi

Nils Hänggi (nih) ist seit 2019 bei 20 Minuten. Er ist Sportredaktor und Teil des Social Responsibility Boards. Er schreibt oft übers Thema Fussball.

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