Parkplatz-Ärger – 100 Franken fürs Wenden: Private Parkplatz-Wächter in der Kritik

Was ist passiert? Private Parkplatz-Überwachungsfirmen sorgen immer wieder für Ärger: Autofahrer werden teils mit fragwürdigen Umtriebsentschädigungen zur Kasse gebeten. So forderte die Firma Parkosecure von einem Berner 70 Franken Umtrieb, weil er fünf Minuten für die QR-Code-Zahlung benötigte. Einer älteren Frau passierte in Interlaken dasselbe gleich drei Mal: Wegen eines Bandscheibenvorfalls brauchte sie angeblich zu lange, um zum Parkautomaten zu kommen. Obwohl beide ordnungsgemäss bezahlt hatten, beharrte Parkosecure stur auf den Forderungen.
Wie rechtfertigt Parkosecure diese Gebühr? Dem Betroffenen aus Bern schreibt die Firma, diese Parkplätze seien «ab der ersten Minute kostenpflichtig». Als dieser bei Google eine negative Bewertung zu Parkosecure hinterlässt, lenken die Verantwortlichen plötzlich ein und erlassen die Gebühr «aus Kulanz». Zudem schreiben sie, sie würden sich «über eine positive Google-Rezension sehr freuen».
Sind solche Gebühren erlaubt? Yves-Alain Moor, Jurist der TCS-Rechtsplattform Lex4you, sagt gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: Da die Parkgebühr bezahlt wurde, entstehe in solchen Fällen kein Schaden. Wenn dem Grundeigentümer kein finanzieller Nachteil entstanden sei, fehle die rechtliche Grundlage für eine Umtriebsentschädigung.
Was sagt Parkosecure zur Kritik? Gegenüber SRF behauptet die Firma, Autofahrern «grundsätzlich 10 Minuten Karenzzeit» einzuräumen. Im Berner Fall waren es jedoch nachweislich nur fünf. Auf diesen Widerspruch angesprochen, entgegnet Parkosecure, genau deshalb habe man dem Betroffenen die Gebühr erlassen. Zur Kritik des TCS-Juristen, dass die rechtliche Grundlage für eine solche Gebühr fehle, äussert sich Parkosecure nicht.
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Gibt es weitere Fälle? Ja. Noch extremer traf es beispielsweise eine Autofahrerin aus dem Kanton Zürich. Sie wendete ihr Auto für wenige Sekunden auf einem Privatgrundstück mit richterlichem Verbot. Drei Tage später forderte die Firma Unisecur dafür 100 Franken Umtriebsentschädigung.
Ist das zulässig? Zwar ist kurzes Wenden bei richterlichem Verbot formal eine Besitzstörung. TCS-Jurist Yves-Alain Moor sagt jedoch, Schweizer Gerichte hätten über solche Fälle schon entschieden. Das Urteil war, «dass eine Umtriebsentschädigung für ein derart kurzzeitiges, minimales Manöver unverhältnismässig ist.» Der Besitz des Eigentümers werde durch kurzes Wenden nicht massgeblich beeinträchtigt.
Was sagt Unisecur zur Kritik? Gar nichts. Die Firma reagiert auf keine der Anfragen von «Espresso».
Dürfen private Parkplatzwächter so viel verlangen, wie sie wollen? Der TCS-Jurist stellt klar: Eine Umtriebsentschädigung darf nur den tatsächlichen Kontroll- und Bearbeitungsaufwand decken. «Und dort sagt das Bundesgericht: Angemessen sind 30 bis 52 Franken.» Mit diesem Betrag von 30 bis aufgerundet 60 Franken müssten sämtliche Kosten abgegolten sein: Zusätzliche Gebühren obendrauf zu schlagen – etwa für die Halterabfrage bei der Polizei – ist laut dem TCS-Juristen nicht zulässig.
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