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Tuesday, September 29, 2026

Schweizer Geschäftsführer wollte eigene Produkte in EU schmuggeln

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Mehr als 60'000 Euro Warenwert

Schweizer Geschäftsführer wollte eigene Produkte in EU schmuggeln

Ein Schweizer Geschäftsführer flog Ende August am deutschen Zoll mit einem mutmasslichen Schmuggelversuch auf. Er hatte versucht, seine eigenen Produkte unverzollt in die EU zu bringen.

Publiziert: vor 23 Minuten

Aktualisiert: vor 14 Minuten

  • Deutscher Zoll stoppt Schmuggler mit Schweizer Kennzeichen auf A5 bei Weil am Rhein
  • Gefundene Waren im Wert von 56'800 Franken nicht ordnungsgemäss angemeldet
  • Steuerstrafverfahren eingeleitet, Schmuggelware beschlagnahmt, Mann durfte weiterfahren
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Ende August verhinderte der deutsche Zoll einen dreisten Schmuggelversuch. An der Auffahrt auf die A5 bei Weil am Rhein zogen die Zöllner des Hauptzollamts Lörrach an einer eingerichteten Kontrollstelle ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen aus dem fliessenden Verkehr. Auf die Frage nach anzumeldenden Waren gab der Mann an, nichts dabei zu haben, heisst es in einer Medienmitteilung des Hauptzollamts Lörrach. Er käme gerade aus Binzen und sei nun auf dem Weg nach Freiburg, gab der Mann weiter an.

Doch der anschliessende Blick in den Kofferraum des Fahrzeugs offenbarte den Zöllnern ein ganz anderes Bild. Dort stiessen sie auf mehrere Bestandteile von Rohrleitungssystemen, alle mit dem Aufdruck eines Schweizer Herstellers. Er habe diese Produkte in Binzen eingeladen, behauptete der Mann.

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Ein ebenfalls im Fahrzeug aufgefundener Lieferschein erzählte jedoch eine andere Geschichte: Demnach wurden die Waren von einem Schweizer Unternehmen, dessen Geschäftsführer der Reisende war, an einen niederländischen Betrieb verkauft. Mit dieser Vermutung konfrontiert, gab der Mann schliesslich zu, aus der Schweiz über Frankreich nach Deutschland eingereist zu sein. Für die Waren gab er einen ungefähren Wert von 60'000 Euro (rund 56'800 Franken) an.

Wegen des Verdachts eines Verstosses gegen zollrechtliche Bestimmungen leitete der Zoll gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein. Denn der Mann hätte die Waren verpflichtend bei der Einreise nach Deutschland, beziehungsweise in die EU anmelden müssen. Da die Wertangaben des Mannes in Zweifel gezogen werden mussten, wurde die mutmasslich geschmuggelte Ware beschlagnahmt. Der Mann konnte seine Fahrt, vermutlich jetzt wieder in die Schweiz, fortsetzen. Den Ausgang des Steuerstrafverfahrens hat er abzuwarten.

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