Deshalb kämpft Rösti fürs Feuerwerk und gegen ein Verbot

- Bundesrat Albert Rösti (SVP) kämpft gegen die Feuerwerksinitiative, die lautes Feuerwerk für Privatpersonen verbieten will.
- Er findet, die Forderungen gehen zu weit, da Kantone und Gemeinden Feuerwerk schon heute zeitlich oder örtlich einschränken können.
- Rösti dürfte einen schweren Stand haben: In der ersten 20-Minuten-Umfrage von Leewas befürwortet eine klare Mehrheit die Initiative.
Die Feuerwerksinitiative will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, für Privatpersonen verbieten. Feuerwerke, die keinen Lärm verursachen – wie etwa Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und römische Lichter – sind vom geplanten Verbot nicht betroffen.
Während die Initianten argumentieren, dass Tiere und auch Menschen unter dem Lärm leiden würden und die Abfälle auch für die Umwelt schädlich seien, lehnen Parlament und Bundesrat das geplante Verbot ab.
Rösti: Forderungen gehen zu weit
Am Donnerstag erklärt der zuständige Bundesrat Albert Rösti die Argumente der Landesregierung. Die Forderungen gehen Rösti zu weit. Kantone und Gemeinden würden bereits heute ausreichende rechtliche Grundlagen besitzen, um Feuerwerk zeitlich oder örtlich einzuschränken.
Welches Feuerwerk passt für dich am besten zu Silvester oder dem 1. August?
Wie die Gegner an ihrer Medienkonferenz verweist der Bundesrat ebenfalls auf die traditionelle Bedeutung von Feuerwerk an Feiertagen – in der Schweiz vor allem an Silvester und dem Nationalfeiertag am 1. August.
Rösti dürfte allerdings einen schweren Stand haben: In der ersten 20 Minuten-Umfrage von Leewas sprach sich eine klare Mehrheit für die Initiative aus. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 29. November.
Christof Vuille (vuc) leitet seit 2023 das Ressort Politik und ist Mitglied der Redaktionsleitung. Er berichtet für 20 Minuten nah am Puls der Bundespolitik.
Aira Flückiger (fla) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie ist Praktikantin im Ressort Politik.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.
