Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Disney+ wegen Premium-Abo ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney wegen der eingeschränkten Bildqualität im Premium-Abonnement von Disney+ abgemahnt. Das Schreiben ging am Donnerstag an das Unternehmen, teilte die Verbraucherzentrale heise online mit.
Darin fordern die Verbraucherschützer Disney auf, eine Unterlassungserklärung mit drei Punkten zu unterzeichnen. Disney soll sich erstens verpflichten, den Streaming-Dienst nicht mehr mit Leistungen zu erwerben, die nicht erbracht werden können. Zweitens soll das Unternehmen auch Bestandskunden über die Einschränkungen bei der Bildqualität informieren. Drittens soll Disney den erhöhten Preis für das Premium-Abo nicht mehr in Rechnung stellen, solange die Mehrleistung bei der Bildqualität nicht verfügbar ist. Konkret soll Disney die Preise für das Premium-Abo also senken oder den Kunden die Differenz zum Standardtarif erstatten.
„Aus unserer Sicht muss die Walt Disney Company sowohl ihren Bestandskundinnen und -kunden als auch potenziellen Neukundinnen und -kunden gegenüber transparent machen, dass ‚Videoqualität bis zu 4K UHD‘ derzeit im Disney+ Premium Abonnements nicht zur Verfügung steht“, sagte die Rechtsexpertin Tiana Schönbohm von der Verbraucherzentrale heise online. „Indem das Unternehmen den Mangel verschweigt, führt es Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre und nimmt ihnen die Möglichkeit, informiert über Abschluss oder Fortführung des Premium-Abos zu entscheiden.“
Disney hat bis zum 20. November Zeit, die Erklärung zu unterzeichnen. Falls sich das Unternehmen dagegen entscheidet, will die Verbraucherzentrale weitere Schritte prüfen. Disney hat eine Anfrage von heise online nicht unmittelbar beantwortet.
4K bestenfalls unzuverlässig
Das Premium-Abo von Disney+ kostet 16 Euro im Monat oder 160 Euro im Jahr. Vom Standard-Abo für 11 Euro sollte es sich vorwiegend durch 4K, HDR, Dolby Atmos und vier parallele Streams unterscheiden. Nachdem InterDigital am 23. Juli vor der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts aber eine Verfügung zum HEVC-Encoding erwirkt hatte, verschwanden Ende Juli 4K und HDR komplett aus dem deutschen Angebot. Der Wert des Premium-Abos ist dadurch stark verringert.
Zwischenzeitlich hatte Disney 4K-Streaming mit dem Codec VP9 auf einigen Geräten wiederhergestellt, allerdings bleibt die Abdeckung bis heute lückenhaft. Bei einem Test von heise online mit mehreren LG-Fernsehern am Donnerstag liefen Inhalte trotz Premium-Abo erneut nur in Full-HD-Auflösung. Auch HDR fehlte weiterhin in den meisten Formaten. InterDigital geht inzwischen auch gegen VP9-Streaming auf Disney+ vor (Az. UPC_CFI_3044/2026). Die Cast-Funktionen AirPlay und Chromecast fehlen infolge einer weiteren InterDigital-Klage ebenfalls.
Disney hatte Premium-Kunden nach dem Wegfall per Mail ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Verbraucherschützer aus Niedersachsen monieren aber, dass es keine automatische Preisminderung gibt. Die Verbraucherzentrale rät Premium-Kunden schon seit dem Wegfall von Dolby Vision, einen Teil des Abopreises zurückzufordern, und stellt dafür eine Musterformulierung bereit. Wegen irreführender Werbung mit Dolby-Atmos-Ton hatte die Verbraucherzentrale Disney bereits abgemahnt. Disney gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und weist nun in einer Fußnote darauf hin, dass nicht alle Systeme Dolby Atmos unterstützen.
Druck aus Europa
Auch der europäische Verbraucherschutzverbund Euroconsumers hat Disney bereits eine Frist für die Entschädigung von Premium-Kunden gesetzt. Ihre Forderungen gelten für Italien, Belgien und Portugal, eine deutsche Mitgliedsorganisation hat Euroconsumers nicht.
Die Verbraucherschützer verlangen, dass Disney den Monatspreis für betroffene Premium-Abonnenten senkt und für jeden Monat mit fehlenden Funktionen mindestens 5 Euro gutschreibt. Zudem soll Disney alle Betroffenen verständlich darüber informieren, was passiert ist und welche Ansprüche sie haben.
InterDigital wirft Disney mehrere Patentverletzungen vor. Das Medienunternehmen weigere sich, Lizenzgebühren zu zahlen. „Wir haben die Gerichtsurteile vollständig umgesetzt, fechten die zugrunde liegenden Ansprüche aber weiterhin an und kommen unseren Verpflichtungen gegenüber Kundinnen und Kunden nach“, teilte Disney in der vergangenen Woche als Reaktion auf die Euroconsumers-Beschwerde mit. „Disney unterstützt den Schutz geistigen Eigentums und war stets bereit, angemessene Lizenzgebühren für Patente zu zahlen.“
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